Steuererklärung stichtag

3. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
vasanengarte
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuererklärung stichtag

wir haben ein kleines problem.

leider wurde voriges jahr durch einen unfall unser auto vollkommen zerstört, ein neues musste her. das wollten wir irgendwie noch bei der steuererklärung mit verwursten es waren aber noch ein paar fragen diesbezüglich offen. da mein papa selbst einen steuerberater vom lohnsteuerhilfeverein hat wollte er dazu seinen steuerberater befragen. bis jetzt hat er keinen termin bekommen - und hat auch die letzten jahre seine steuererklärung immer vom steuerberater machen lassen. daher sagte er uns dass die steuererklärung bis zum 31. des darauffolgenden jahres abgegeben werden könne. nun habe ich am 31.5. im radio gehört, dass dies der letzte tag ist zur abgabe. hab dann schnell gegoogelt da steht was davon dass ein paar tage oder wochen nichts ausmachen würden aber danach muss man mit konsquenzen rechnen (mein mann st-k 3 ich 5).

wir haben dann schnell einen brief fertig gemacht wo wir um fristverlängerung gebeten haben...

aber was stimmt denn nun? der brief ging 1 tag nach frist raus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vasanengarte
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

PS: wenn es vllt jemand weiß,

wie gesagt hatten wir einen unfall und mein mann wollte wissen, ob er irgendwie den unfall absetzen kann. er war selbst schuld leider (vorfahrt missachtet) und wir hatten einen hohen schaden - ca. 12000 Euro da das auto nur 3 jahre alt war.

kann man das irgednwie in die steuererklräung aufnehmen und wenn ja wie und was alles

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo vasanengarte,

wegen der Frist mach dir keine Sorgen, offiziell gilt zwar der 31. Mai, aber praktisch interessiert das beim Finanzamt niemanden; insbesondere beim ersten Mal.

quote:
kann man das irgendwie in die steuererklärung aufnehmen und wenn ja wie und was alles
Passierte der Unfall auf dem Weg zum/vom Arbeitsplatz? Dann wären es Werbungskosten (Anlage N). Ansonsten ist es Privatvergnügen :( .

Anmerkung: Im Falle einer Gehbehinderung habe ich ähnliche Kosten auch schon mal als außergewöhnliche Belastungen durchbekommen.

MfG Stefan


-- Editiert am 03.06.2010 17:32

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#3
 Von 
vasanengarte
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

es handelt sich um einen wirtschaftlichen totalschaden. das ganze passierte abends auf dem weg von der arbeit nach hause. polizeibericht dazu gibt es auch.

was muss man alles einreichen wenn man den schaden anrechnen lassen will? den kaufvertrag des autos und den vertrag mit dem restbetrag vom auto was wir noch dafür bekommen haben? und unfallbericht? oder einfach nur den betrag draufschreiben?

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo vasanengarte,

am besten reicht man so viel wie möglich ein, insbesondere den Unfallbericht, um überhaupt glaubhaft zu machen, dass es auf dem Weg von der Arbeit war.

Bei einem Totalschaden ist die Berechnung ein bisschen komplizierter, da die Abschreibung mit eingerechnet werden muss. Da von einer 8-jährigen Nutzungsdauer ausgegeangen werden kann, war das Fahrzeug vor dem Unfall noch ca. 5/8 des Neupreises wert.

Also 5/8 vom Neupreis minus Restwert. Dazu ggf. noch zusätzliche Kosten wie der Abschleppwagen und abzüglich eventueller Versicherungsleistungen (gab es vermutlich nicht).
Und die Summe kommt dann in die Anlage N Zeile 48.

Ein imho guter Artikel zum Thema: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0117.htm

MfG Stefan

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