Servus, ich hatte zwei theoretische Fragen, keine hier unerwünschte Rechtsberatung.
1) Angenommen zwei Personen stehen zusammen zu je 1/2 im Grundbuch einer vermieteten Wohnung. Die Mieteinnahmen sind wie jedes andere Einkommen auch zu versteuern. Können die beiden sämtliche Einnahmen und Werbungskosten bzgl. der Wohnung einfach halbieren und bei der normalen privaten Einkommensteuer Erklärung unter Anlage V angeben?
Oder müssen die eine beiden eine GbR oder ähnliches gründen um die Vermietung rechtlich sauber zu vermieten und zu versteuern?
2) Kann man bei der Einkommensteuererklärung schonmal eine vorab Version schicken, um eine Teilauszahlung zu bekommen? Ich bin letztes Jahr nur in den Semesterferien befristet beschäftigt gewesen. Da ich knapp unter der Steuerfreigrenze bin, bekomme ich alle sogesehen alle bezahlte Lohnsteuer etc wieder zurück.
Zusammen mit der Miete komme ich knapp über den Freibetrag. Aber bekomme immernoch ordentlich zurück bezahlt. Allerdings schickt die Hausverwaltung immer erst im Oktober die Nebenkostenabrechnung. Und die brauche ich ja für die Steuererklärung zwecks der Werbungskosten und Handwerkerleistungen etc.
Allerdings könnte ich das Geld der Steuerrückerstattung gerade gut gebrauchen (Autoversicherer, Preiserhöhung für Strom und Gas ab 01.01 etc gehen gerade gut ins Geld)
Gibt es da etwas, womit man eine vorläufige Erklärung abgeben oder zumindest schonmal eine Teilrückeratattung haben kann?
3) noch eine kleine Frage. Angenommen zwei stehen zu 1/2 im Grundbuch. Der eine ist Gutverdiener, der andere noch Student. Durch den individuellen Steuersatz würde es sich unter Umständen anbieten, die ganze Miete über den Studenten zu versteuern. Klingt einfach, in der Praxis scheitert es vermutlich daran, dass das dann eine Schenkung wäre oder?
Steuererklärung und Miete
9. Januar 2023
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Frage vom 9. Januar 2023 | 15:54
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 4x hilfreich)
Steuererklärung und Miete
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#1
Antwort vom 9. Januar 2023 | 16:16
Von
Status: Master (4892 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatOder müssen die eine beiden eine GbR oder ähnliches gründen um die Vermietung rechtlich sauber zu vermieten und zu versteuern? :
Es ist eine Bruchteilsgemeinschaft, die eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung abzugeben hat, wenn es keine Eheleute sind.
ZitatKann man bei der Einkommensteuererklärung schonmal eine vorab Version schicken, um eine Teilauszahlung zu bekommen? :
In dem Fall schon, weil der Einkommensteuerbescheid dann später von Amts wegen noch geändert wird.
ZitatKlingt einfach, in der Praxis scheitert es vermutlich daran, dass das dann eine Schenkung wäre oder? :
Die Miete steht beiden zur Hälfte zu. Die anschließende Verwendung wäre zusätzlich eine Schenkung, die unter "Fremden" ab 20.000 Euro steuerpflichtig wird.
#2
Antwort vom 9. Januar 2023 | 18:26
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Ja, kannst du machen. Imho muss aber auch diese Erklärung vollständig sein, die noch unbekannten Einkünfte aus Vermietung sollten geschätzt werden, mindestens aber sollte ein Hinweis auf die noch folgende Erklärung erfolgen.Zitat:Kann man bei der Einkommensteuererklärung schonmal eine vorab Version schicken,
Bei Kleinigkeiten muss man das vielleicht nicht tun, da hier die Vermietung aber offenbar ein/das Haupteinkommen ist ...
Dazu musst du aber wissen, dass die Finanzämter erst so gegen Mitte März mit der Bearbeitung der Erklärungen des Vorjahres beginnen. Eine mögliche Erstattung kommt daher frühestens im März, aktuell wahrscheinlich nicht mal das (die Finanzverwaltung ist derzeit aufgrund der Grundsteuerreform ziemlich gut ausgelastet).Zitat:Allerdings könnte ich das Geld der Steuerrückerstattung gerade gut gebrauchen
Stefan
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