Hallo!
Folgendes Beispiel:
M und F sind verheiratet und gemeinsam veranlagt. Beide sind in der Steuerklasse 4; M erhält sein Gehalt für den nächsten Monat immer schon am letzten Werktag des Vormonats. Eine Steuererklärung geben sie immer freiwillig ab.
Zum 01.01.2016 möchten M und F in die Steuerklassen 3/5 wechseln. Den Antrag dafür geben sie im Dezember 2015 ab.
Nun erhält M ja schon am 30.12.2015 sein Gehalt für Januar 2016. Dies dürfte dann also schon nach der neuen Steuerklasse erfolgen.
Sind M und F nun schon für 2015 verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, weil M in 2015 Gehalt nach Steuerklasse 3 erhalten hat? Oder gilt dieses Gehalt unabhängig vom Zahlungszeitpunkt zu 2016?
Bleibt die Steuererklärung 2015 freiwillig (hier soll nur der Aspekt der Steuerklassen relevant sein, nicht die übrigen Faktoren, die zu einer Abgabepflicht führen könnten)?
Gruß
Jotrocken
Steuererklärung und Steuerklasse
23. November 2015
Thema abonnieren
Frage vom 23. November 2015 | 07:42
Von
Status: Junior-Partner (5925 Beiträge, 1373x hilfreich)
Steuererklärung und Steuerklasse
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 23. November 2015 | 09:13
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Das Gehalt für Januar 2016 gehört ins Jahr 2016. Dementsprechend m.E. auch die Erklärungspflicht.
#2
Antwort vom 24. November 2015 | 17:16
Von
Status: Unbeschreiblich (32398 Beiträge, 17074x hilfreich)
Das Gehalt für Januar 2016 gehört ins Jahr 2016 Und das liegt das an dieser Norm (Absatz 1, Satz 2): http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.647
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten