Steuererklärung und Steuerklasse

23. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)
Steuererklärung und Steuerklasse

Hallo!

Folgendes Beispiel:
M und F sind verheiratet und gemeinsam veranlagt. Beide sind in der Steuerklasse 4; M erhält sein Gehalt für den nächsten Monat immer schon am letzten Werktag des Vormonats. Eine Steuererklärung geben sie immer freiwillig ab.

Zum 01.01.2016 möchten M und F in die Steuerklassen 3/5 wechseln. Den Antrag dafür geben sie im Dezember 2015 ab.

Nun erhält M ja schon am 30.12.2015 sein Gehalt für Januar 2016. Dies dürfte dann also schon nach der neuen Steuerklasse erfolgen.

Sind M und F nun schon für 2015 verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, weil M in 2015 Gehalt nach Steuerklasse 3 erhalten hat? Oder gilt dieses Gehalt unabhängig vom Zahlungszeitpunkt zu 2016?
Bleibt die Steuererklärung 2015 freiwillig (hier soll nur der Aspekt der Steuerklassen relevant sein, nicht die übrigen Faktoren, die zu einer Abgabepflicht führen könnten)?

Gruß
Jotrocken




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Das Gehalt für Januar 2016 gehört ins Jahr 2016. Dementsprechend m.E. auch die Erklärungspflicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34427 Beiträge, 17799x hilfreich)

Das Gehalt für Januar 2016 gehört ins Jahr 2016 Und das liegt das an dieser Norm (Absatz 1, Satz 2): http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

1x Hilfreiche Antwort

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