Steuererklärung von 2005 nachträglich änderbar?

30. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 82x hilfreich)
Steuererklärung von 2005 nachträglich änderbar?

Hallo,

was wenn in der Steuererklärung 2005 fälschlich Alg2 als Einkommen angegeben wurde?

Kann man soetwas jetzt noch ändern? Also die Alg2-Zahlungen rausnehmen?

-- Editiert am 30.06.2010 16:58




16 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 359x hilfreich)

Natürlich ?



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#4
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 82x hilfreich)

Der ist natürlich älter. Also nichts mehr zu machen?

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#5
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 359x hilfreich)

§ 173 AO
Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel.
(1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern,
......
2. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden.


Einen Freischuß hat jeder.



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#6
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 82x hilfreich)

Und Unwissenheit ist kein grobes Verschulden?

Ansonsten, wie kann ich denn jetzt vorgehen? Im Prinzip sollen die nur das Alg2 aus der Steuererklärung rausnehmen... Hab ich da viel Papierkram wenn ich das zu ändern versuche?

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#7
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 359x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und Unwissenheit ist kein grobes Verschulden? <hr size=1 noshade>

Nur, wenn Du wissend sein müßtest.
Z.B., wenn Du es im Jahr davor richtig gemacht hättest.

Du schreibst an das FA, daß Du jetzt erst erfahren hättest, daß das garnicht da rein gehört und bittest um Änderung der Festsetzung gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO .



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#8
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Bist du sicher, dass das ALG II überhaupt im Steuerbescheid berücksichtigt wurde? Einnahmen müssen ja belegt werden und jeden Finanzbeamte müsste wissen, dass ALG II nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

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#9
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 82x hilfreich)

Hm... sieht fast so aus als ob das wirklich nicht das Alg2 war. Zumindest habe ich die Gewinnermittlung gefunden aus 2005 und offenbar habe ich vor dem Alg2 noch zwei Rechnungen bezahlt bekommen. Und daraus folgte wohl der Gewinn.

Ich dachte wirklich dass die das Alg2 genommen hatten und dass ich das ganze Jahr Alg2 bekommen hatte. Zumindest hatte ich das Alg2 angegeben in der Steuererklärung. Welche das war weiß ich auch nicht mehr.

Ich scheine also nach Erhalt der Rechnungen Alg2 bezogen zu haben. Ob das dann wirklich so verrechnet werden kann muss ich mal schauen... schließlich war das Einkommen vor dem Erhalt von Alg2...

Danke für die Hilfe!

-- Editiert am 30.06.2010 22:31

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#10
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Du hast durch gerade mal 2 Rechnung ein zu versteuerndes Einkommen von über 7.664 € erhalten (die Rechnungsbeträge müsste also noch höher liegen)?
Wieviel Steuern wurden denn festgesetzt?

Wenn du 2005 nämlich gar keine Steuern gezahlt hast, brauchst und kannst du nichts mehr an dem Bescheid ändern, da du gar nicht beschwert bist.

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#11
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 82x hilfreich)

Es waren zwei Rechnungen. Eine über 5000 und eine über 700 Euro. Zusammen über 6000 Euro. Zusammen mit den Ausgaben gab das am Ende des Jahres wohl einen Gewinn von 3000 Euro. Und das stand dann auf dem Steuerbescheid.

Danach habe ich alg2 bekommen. Und mein SB hat nun diese 3000 Euro als Gewinn angerechnet. Ich glaub nicht dass das so korrekt ist oder?

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14914 Beiträge, 4569x hilfreich)

Hallo SebastianJu,

du musst schon etwas konkreter werden (und dich bitte besser erinnern).

Gab es 2005 (neben den 2 Rechnungen und dem ALG2) noch weitere Einkünfte?
Wurden überhaupt Steuern gezahlt/festgesetzt?
Warst du selbstständig, oder wo kommen die Rechnungen her?
War ein Steuerberater involviert? (das ist wohl eine dumme Frage; ich lasse sie aber trotzdem mal stehen)

Dass die 3000 Euro als Gewinn gerechnet werden, ist aber wohl korrekt (warum denn auch nicht?). Nur steuerpflichtig ist das alleine nicht.

MfG Stefan

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#13
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 82x hilfreich)

Icch hab die Antwort erst jetzt gesehen. Hab irgendwie keine Mail dazu bekommen...

Auf meiner Steuererklärung von 2005 steht 3484Euro Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das ist dann wohl schon nach Abzug der Betriebsausgaben.

Und zu versteuern war dann 2405Euro.

Und nachdem ich Alg2 bekam habe ich auch nur noch kleine Einkommen gehabt. Die natürlich über die EKS der Arge bekannt sind und eventuell gegengerechnet wurden.

Aber das Haupteinkommen war halt vor Bezug von Alg2. Und das dürfte vermutlich nicht anrechenbar sein. Ich muss bei meinem Sachbearbeiter noch mal nachfragen. Bisher hat er noch nicht auf meine Mail reagiert...

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14914 Beiträge, 4569x hilfreich)

Hallo SebastianJu,

nur damit wir uns nicht missverstehen, ich dachte dir geht es um die Steuern (ist ja auch das Unterforum "Steuerrecht"). Mittlerweile denke ich aber, du meintest die ARGE und der SB ist auch von dort (?).
Ob und in welcher Höhe deine früheren Einkünfte beim ALG 2 angerechnet werden, kann ich auch nicht genau sagen (ist nicht mein Gebiet). Soweit ich weiß, zählt aber nur aktuelles/zukünftiges Einkommen und Vermögen ab einer bestimmten Höhe.

MfG Stefan

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#16
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 82x hilfreich)

Tut mir leid mit der Verwirrung. Am Anfang dachte ich eigentlich dass das Finanzamt mein Alg2 mit angerechnet hatte was ich mal in einer Steuererklärung angegeben hatte. Bis ich merkte dass 2005 das Alg2 anfing und dass das Einkommen selbständiges Einkommen von vor Alg2 war...

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