Hallo!
Herr Müller ist durch eine angeborene, neurologische Erkrankung seit einigen Jahren auf Dauer EM und kauft sich ein neues Auto für sagen wir 25000€
Dazu kommt noch der notwendige, behinderungsbedingte Umbau für sagen wir 10000€
GdB 100 mit allen möglichen MZ inkl. aG.
PG5 ebenfalls vorhanden.
Wo finde ich konkrete Beispiele, was Herr Müller hier, oberhalb des Pauschbetrages in seiner jährlichen Steuererklärung geltend machen könnte?
Danke schön!
Steuererklärung & welche Möglichkeiten für Rollifahrer neuen PKW + Umbau geltend zu machen?
22. April 2026
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Frage vom 22. April 2026 | 20:41
Von
Status: Schüler (249 Beiträge, 59x hilfreich)
Steuererklärung & welche Möglichkeiten für Rollifahrer neuen PKW + Umbau geltend zu machen?
#1
Antwort vom 23. April 2026 | 07:18
Von
Status: Heiliger (20212 Beiträge, 7317x hilfreich)
Du postest unter Steuerrecht - ob das die erste Wahl ist?
M.W. resp. nach meiner Erinnerung gibt es Zuschüsse von der Rentenversicherung, sofern du erwerbstätig bist.
Und natürlich durch die KK.
Aber - ebenfalls aus der Erinnerung - müssen da Anträge vor Kauf und Umbau gestellt sein.
#2
Antwort vom 23. April 2026 | 09:39
Von
Status: Student (2285 Beiträge, 1268x hilfreich)
Zum Einstieg:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201950016/
Die Kosten des Umbaus sind im Jahr der Verausgabung neben dem PB zu berücksichtigen (soweit nicht anderweitig ersetzt).
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#3
Antwort vom 23. April 2026 | 09:48
Von
Status: Philosoph (13386 Beiträge, 4790x hilfreich)
Zitat :Du postest unter Steuerrecht - ob das die erste Wahl ist?
Wenn das Fahrzeug bereits angeschafft und umgebaut wurde, bleibt nicht viel anderes übrig, denn Deine Erinnerung, das entsprechende Anträge vor Kauf und Umbau zu stellen sind, trügt nicht.
Vor dem nächsten Fahrzeugkauf, sollte man sich also vorrangig mal mit der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung und diversen anderen Fördermöglichkeiten beschäftigen.
Zitat :Wo finde ich konkrete Beispiele, was Herr Müller hier, oberhalb des Pauschbetrages in seiner jährlichen Steuererklärung geltend machen könnte?
Hier muss er sich entscheiden, entweder Pauschalbetrag, oder die gesamten die zumutbare Belastung übersteigenden Kosten als außergewöhnliche Belastung ansetzten.
Konkrete Beispiele werden schwierig, denn die zumutbare Belastung ist von Anzahl der Kinder, Veranlagungsart und Einkommen abhängig und liegt je nach Konstellation zwischen 1 und 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte.
#4
Antwort vom 24. April 2026 | 19:11
Von
Status: Schüler (249 Beiträge, 59x hilfreich)
Zitat :Du postest unter Steuerrecht - ob das die erste Wahl ist?
M.W. resp. nach meiner Erinnerung gibt es Zuschüsse von der Rentenversicherung, sofern du erwerbstätig bist.
Und natürlich durch die KK.
Ich schrieb nicht umsonst, dass Herr Müller seit einigen Jahre voll Erwerbsunfähig ist.
Insofern, nein keine Erwerbstätigkeit nur eine EM-Rente von 1300€/Monat. Er hat keine Kinder und ist unverheiratet.
Die Frage bleibt daher, inwiefern hier über die Steuererklärung ggf. die (geplante) Anschaffung + Spezialumbau etwas geltend machen kann.
Es geht nicht um mich und ich aber keine Ahnung von diesem.
Gäbe es eine Stelle, wo sich alles einmal durchrechnen bzw. beraten lassen könnte?
Ich wünsche allseits ein erholsames Wochenende!
#5
Antwort vom 24. April 2026 | 20:11
Von
Status: Unbeschreiblich (40192 Beiträge, 6549x hilfreich)
Ja, beim Steuerberater oder beim Lohnsteuerhilfeverein.Zitat :Gäbe es eine Stelle, wo sich alles einmal durchrechnen bzw. beraten lassen könnte?
#6
Antwort vom 25. April 2026 | 15:24
Von
Status: Unbeschreiblich (34427 Beiträge, 17799x hilfreich)
nur eine EM-Rente von 1300€/Monat. Und davon zahlt er Einkommensteuer? Denn falls nicht, ist die Frage doch schlicht überflüssig...
#7
Antwort vom 27. April 2026 | 12:48
Von
Status: Philosoph (13386 Beiträge, 4790x hilfreich)
Zitat :Die Frage bleibt daher, inwiefern hier über die Steuererklärung ggf. die (geplante) Anschaffung + Spezialumbau etwas geltend machen kann.
Es ist möglich.
Zitat :Und davon zahlt er Einkommensteuer? Denn falls nicht, ist die Frage doch schlicht überflüssig...
Und falls doch, absolut "unrentabel".
Fahrzeug inkl. Umbauten ~35.000€, Geltendmachung bei der Einkommenssteuer, er bekommt maximal das zurück, was er an Einkommenssteuer bezahlt hat, also irgendetwas zwischen 0 und 100-200€...
Also:
Zitat :Vor dem nächsten Fahrzeugkauf, sollte man sich also vorrangig mal mit der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung und diversen anderen Fördermöglichkeiten beschäftigen.
Wobei der erste Teil wegfällt, wenn für die betroffene Person eine Teilnahme am Arbeitsmarkt nicht mehr erreicht werden kann, sie erfüllt dann nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung.
Zitat :Gäbe es eine Stelle, wo sich alles einmal durchrechnen bzw. beraten lassen könnte?
Ja, sinnvollerweise dann aber nicht zur steuerlichen Absetzbarkeit, denn die rechnet sich aus oben genannten Gründen schlicht nicht.
Man sollte sich zu Fördermöglichkeiten, bzgl. Eingliederungshilfe und Leistungen zur sozialen Teilhabe beraten lassen.
Ansprechpartner wäre z.B. das entsprechende Inklusionsamt oder EUTB-Beratungsstellen.
P.s. das Integrationsamt wäre bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit, der falsche Ansprechpartner.
Integrations– und Inklusionsamt sind aber oftmals in einem Amt zusammengefasst, man muss dann nur aufpassen, dass man in der richtigen Abteilung landet.
-- Editiert von User am 27. April 2026 12:50
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