Ich versuche herauszufinden, wie eine Steuerklärung für folgenden Fall auszusehen hätte:
* Jemand ist bis Ende März in Deutschland angestellt, danach in Italien
* Das Gehalt in Italien wurde dort bereits versteuert
* Wie müssen die Einkünfte aus Italien auf der deutschen Steuererkärung angegeben werden? Anlage AUS, Mantelbogen...?
* Müssen die Ausländischen Einkünfte in Brutto oder Netto angegeben werde? (Falls Brutto: Können dann auch Werbungskosten darauf angerechnet werden?)
* Können die Kosten für den Umzug von der deutschen Steuer abgesetzt werden?
Sorry für die vielen Fragen, aber nach stundenlangem Googlen habe ich keine Antwort gefunden - auch die übliche Software für die Steuererklärung hilft nicht weiter - das scheint ja echtes Geheimwissen zu sein ;-)
Ciao,
Daniel
Steuererklärung/Umzug ins Ausland
28. Januar 2008
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Frage vom 28. Januar 2008 | 10:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung/Umzug ins Ausland
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 28. Januar 2008 | 11:27
Von
Status: Unbeschreiblich (49328 Beiträge, 17351x hilfreich)
Da Du weniger als die Hälfte des Jahres in Deutschland gelebt hast, bist Du in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig.
Das führt z.B. dazu, dass Du ein spezielles Formular (ESt1C statt ESt1A) verwenden musst.
Mit den Details der beschränkten Steuerpflicht kenne ich mich aber nicht aus.
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