Bin ziemlich am verzweifeln mit meiner Steuererklärung (2007) und wäre sehr dankbar falls jemand hier weiterhelfen kann.
Folgender Situation:
Habe letztes Jahr bis ende Oktober in Deutschland gearbeitet und ab Anfang November in England. Umzug und Arbeitsstelle
kam sehr kurzfristig und habe daher November+Dezember hin und her gependelt mit 2 Wohnungen (in Deutschland und in England).
Ich hatte bis ende des Jahres noch Wohnung + den ersten Wohnsitz in Deutschland gehabt.
Folgende Fragen?
Wird mein Steuersatz mit den Deutschen gehalt (bis 09/07) + den Englischen gehalt (10-12/07) berechnet obwohl
wohnsitz noch in Deutschland gehabt?
Welche werbungskosten kann ich geltend machen?
Habe gelesen das Umzug ins Ausland nicht als Werbungskosten gelten, werden aber in Berechnung des Steuersatzes
(Progressionsvorbehalt) berücksichtigt.
Gilt das auch für Kosten für den Vorstellungsgespräch die schon in August stattfand?
Oder für die doppelte Miete?
Mir wäre logisch wenn alle Kosten ich die bis ende Oktober hatte, als Werbungskosten gelten würden und
alle ab Anfang November nur zur Berechnung des Steuersatzes unter Progressionsvorbehalt. Bin da aber
alles andere als sicher, muss aber versuchen alles einzubringen was geht da das Gehalt in England doch um einiges höher liegt
und daher mein Steuersatz von 13% auf 18% steigen könnte...
Steuererklärung/Werbungskosten nach Umzug ins Ausland
7. April 2008
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Frage vom 7. April 2008 | 22:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung/Werbungskosten nach Umzug ins Ausland
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#1
Antwort vom 23. Juni 2009 | 09:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
ich habe diese Jahr exakt das gleiche Problem.
Umzug nach England Nov 2008. Wohnung in Köln noch bis August 2009 (da Frau dort). Ständiges Pendeln.
Könntest Du mir kurz mitteilen, was Du von deinem englischen Gehalt (Progressionsvorbehalt) abziehen konntest?
Vielen Dank!
Jan
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