Steuererklärungpflichtig?

6. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Drenik83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärungpflichtig?

Hallo zusammen,
Ein bisschen Zusammenhang:
Zum ersten Mal habe ich die Steuererklärung für 2020 gemacht, weil ich zu einem anderen Job gewechselt habe und ich habe gelesen, die Steuererklärung wird da zur Pflicht.
DIe vorherigen 8 Jahre habe ich sie nicht abgegeben und ich wurde nie dazu aufgefordert. Ich hätte es freiwillig abgeben können aber es hat immer um plus/minus 5€ gehandelt also ich habe es nicht gemacht.

Letztes Jahr (Steuererklärung 2021) habe ich sie auch abgegeben, weil ich Einkünfte aus Kapitalerträge in Höhe von +500€ hatte, was unter der Freibetrag lag aber mehr als 410€.
Ich denke, das ist auch ein Grund, um die Steuererklärung machen zu müssen.

Zu meiner Überraschung hat mir die WISO Software gezeigt, dass ich etwa 200€ nachzahlen soll. Das war wegen Solizuschlag von meinem normalen Gehalt als Arbeitnehmer.
Die Software lag richtig, das musste ich nachzahlen. Ich habe bei der Arbeit ein Bonus und anscheinend hatte mein Arbeitgeber nicht das Ganze gezahlt.


Für die Steuererklärung 2022 habe ich:
- Mein normales Gehalt (ich habe nochmals ein Bonus gekriegt und die WISO Software zeigt mir, ich werde etwa 500€ nachzahlen müssen).
- Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von -500€, also Verluste.

Meine Frage wären:
- Da ich negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, muss ich die Steuererklärung sowieso abgeben?
- Wenn nicht: wenn das FA mich dazu auffordert, die Steuererklärung zu schicken und ich tatsächlich nachzahlen muss. Ist das für mich strafbar?
Ich habe absolut keine Ahnung, warum meine Firma nicht alles ans Fiskus gezahlt hat, was Soli angeht, aber es scheint, der Fall zu sein.


Ich werde ab Ende dieses Jahres ein paar Monate weg sein und will vermeiden, dass das FA mich in dieser Zeit mit einer einmonatigen Frist anschreibt und dass ich mich um solche Themen beim Reisen kümmern muss. Ich werde sehr wahrscheinlich keinen Laptop bei mir haben (wenn möglich).
Für die Steuererklärung 2021 war es so, dass ich monatelang nichts gehört habe, dann man der Beschied an und musste ein paar Einsprüche einlegen, bis alles geklärt wurde. Also es dauerte ein paar Wochen. Das würde ich gerne vermeiden.


Vielen Dank,
Viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13471 Beiträge, 4318x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
- Da ich negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, muss ich die Steuererklärung sowieso abgeben?
Wenn die Verluste bescheinigt wurden, dann könnte es sinnvoll sein sie zu erklären. Sind sie hingegen bei der Bank verblieben (Verlusttopf), dann ist eine Erklärung nicht einmal möglich.

Zitat:
- Wenn nicht: wenn das FA mich dazu auffordert, die Steuererklärung zu schicken und ich tatsächlich nachzahlen muss. Ist das für mich strafbar?
Imho ist der Arbeitgeber für die ordentliche Abführung der Steuern verantwortlich. Aber ohne Gewähr.

Zusatzfrage: Steht vielleicht ein Großbuchstabe auf der Lohnsteuerbescheinigung (S, M, F, FR, E)?
Daraus könnte sich nämlich eine Erklärungspflicht ergeben.

Zitat:
Ich werde ab Ende dieses Jahres ein paar Monate weg sein und will vermeiden, dass das FA mich in dieser Zeit mit einer einmonatigen Frist anschreibt und dass ich mich um solche Themen beim Reisen kümmern muss.
Das wirst du nicht verhindern können. Selbst wenn du jetzt eine Erklärung abgibst weißt du nicht wie lange es dauert (mehr als einen Monat eigentlich ziemlich sicher), und ob es weitere Nachfragen oder Notwendigkeiten eines Einspruchs gibt kannst du auch nicht vorhersehen (siehe dein 2021).
Ergo musst du sicherstellen, dass dich deine Post erreicht, und auch darauf reagieren.

Zitat:
Letztes Jahr (Steuererklärung 2021) habe ich sie auch abgegeben, weil ich Einkünfte aus Kapitalerträge in Höhe von +500€ hatte, was unter der Freibetrag lag aber mehr als 410€.
Ich denke, das ist auch ein Grund, um die Steuererklärung machen zu müssen.
Nein, das ist gleich mehrfach kein Grund.
Du lagst unter dem Sparer-Pauschbetrag (801 Euro), damit erledigt; und bei inländischen Banken ist die Steuer in der Regel auch bei höheren Erträgen abgegolten.
Zudem gilt der Härteausgleich (410 Euro) auch nicht für Kapitalerträge (ich meine meine mich zu erinnern, dass das vor ein paar Jahren nochmal ausdrücklich angordnet wurde).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Drenik83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Zitat (von reckoner):
Wenn die Verluste bescheinigt wurden, dann könnte es sinnvoll sein sie zu erklären. Sind sie hingegen bei der Bank verblieben (Verlusttopf), dann ist eine Erklärung nicht einmal möglich.


Bescheinigt sind sie aber es ist ein ausländischer Broker (aber in EU ansässig), kein Broker von meiner Bank, also die Gewinne gegen Verluste wurden nicht automatisch "versteuert". Ich weiß nicht, ob es in diesem Fall einen großen Unterschied macht, weil es sich um Verluste handelt und es im Prinzip ein Nachteil für mich ist.

Da ich, laut WISO, Probleme mit der Solizuschlag hätte, bzw. nachzahlen müsste, ist es eigentlich im Gesamten besser für mich, wenn ich keine Pflicht dazu habe, die Steuererklärung abzugeben. Ich verstehe nicht, was los ist aber letztes Jahr hatte WISO Recht und ich musste nachzahlen also vielleicht dieses Jahr auch.

Ich sehe ehrlich gesagt nur Vorteile, wenn ich sie nicht für 2022 abgeben muss.


Zitat (von reckoner):
Zusatzfrage: Steht vielleicht ein Großbuchstabe auf der Lohnsteuerbescheinigung (S, M, F, FR, E)?
Daraus könnte sich nämlich eine Erklärungspflicht ergeben.


Steht ein E. Ich denke, das heißt nur, dass ich die Energiepreispauschale durch meinen Arbeitgeber bekommen habe aber ich hab nicht im Internet gesehen, ob das mich Steuerpflichtig macht.
Ich habe im Internet nur gesehen, dass der S mich steuerpflichtig machen würde.

Zitat (von reckoner):
Das wirst du nicht verhindern können. Selbst wenn du jetzt eine Erklärung abgibst weißt du nicht wie lange es dauert (mehr als einen Monat eigentlich ziemlich sicher), und ob es weitere Nachfragen oder Notwendigkeiten eines Einspruchs gibt kannst du auch nicht vorhersehen (siehe dein 2021).
Ergo musst du sicherstellen, dass dich deine Post erreicht, und auch darauf reagieren.


Genau, deswegen ist aus dieser Sicht auch deutlich besser für mich, wenn ich nicht die Steuererklärung machen muss.

Zitat (von reckoner):
Nein, das ist gleich mehrfach kein Grund.
Du lagst unter dem Sparer-Pauschbetrag (801 Euro), damit erledigt; und bei inländischen Banken ist die Steuer in der Regel auch bei höheren Erträgen abgegolten.
Zudem gilt der Härteausgleich (410 Euro) auch nicht für Kapitalerträge (ich meine meine mich zu erinnern, dass das vor ein paar Jahren nochmal ausdrücklich angordnet wurde).


Da lag ich dann total falsch. Ich habe immer anders gedacht. Ich hätte mich dann für die Erklärung 2021 Kopfzerbrechen ersparen können.
Also, wenn die Steuererklärung aufgrund Einkünften aus Kapitalvermögen erst ab 801€ zur Pflicht wird, kann ich verstehen, dass ich für 2022 keine Abgabepflicht habe, da ich Verluste habe?

Vielen Dank :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(811 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Drenik83):
Meine Frage wären:
- Da ich negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, muss ich die Steuererklärung sowieso abgeben?
- Wenn nicht: wenn das FA mich dazu auffordert, die Steuererklärung zu schicken und ich tatsächlich nachzahlen muss. Ist das für mich strafbar?


Solltest du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein (ich weiß es nicht), hast du dafür
noch bis zum 2. Oktober Zeit.

Ich würde mich an deiner Stelle erkundigen.

Das Finanzamt darf nicht steuerberatend tätig werden, aber die Auskunft, ob du abgabepflichtig bist, sollte man dir geben dürfen (und können).

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13471 Beiträge, 4318x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bescheinigt sind sie aber es ist ein ausländischer Broker (aber in EU ansässig),
OK.
Imho muss man auch dann nicht erklären, solange man unter dem SparerPauschbetrag liegt - aber es gibt dazu auch andere Meinungen.
Außerdem werden dem Finanzamt ausländische Kapitalerträge automatisch gemeldet, und dann kann es irgendwann mal Nachfragen geben.

Zitat:
Steht ein E. Ich denke, das heißt nur, dass ich die Energiepreispauschale durch meinen Arbeitgeber bekommen habe aber ich hab nicht im Internet gesehen, ob das mich Steuerpflichtig macht.
Die Energiepauschale führt so weit ich weiß nicht zur Erklärungspflicht.
Bei dem nicht abgeführten Soli bin ich mir aber nicht sicher.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Drenik83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stafan,

Danke für deine Antwort.

Zitat (von reckoner):
Außerdem werden dem Finanzamt ausländische Kapitalerträge automatisch gemeldet, und dann kann es irgendwann mal Nachfragen geben.


Mein Broker heißt DeGiro. Ziemlich bekannt.
Ich dachte, DeGiro meldet nichts und das ist es der Grund, warum man die ( zumindest, positive Erträge) angeben muss. Kennst du dich da aus?



Zitat (von reckoner):
Bei dem nicht abgeführten Soli bin ich mir aber nicht sicher.


Die Sache ist, dass ich keinen Grund dafür hätte, zu wissen, dass der ganze Sole nicht abgeführt wurde. Ich dachte immer, das ist die Verantwortung meines Arbeitsgebers. ich habe in der Firma nachgefragt, aber sie sind noch in Urlaub.
Das ist auch die Meldung, die ich von Wiso bekomme. Ich weiß nicht, ob es stimmt aber letztes Jahr hat es.

Grüße

-- Editiert von User am 11. August 2023 16:24

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13471 Beiträge, 4318x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich dachte, DeGiro meldet nichts und das ist es der Grund, warum man die ( zumindest, positive Erträge) angeben muss. Kennst du dich da aus?
Ja, speziell mit DeGiro kenne ich mich aus. Ist aber bei den meisten ausländischen Banken ähnlich, jedenfalls solange es nicht Panama & Co. ist).
Natürlich wird es gemeldet. Aber trotzdem muss man die Kapitalerträge natürlich erklären, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Bekommt das Finanzamt eine Meldung über ausländische Kapitalerträge, gleicht das dann mit der Steuererklärung ab und findet Unterschied, so ist eine Steuerhinterziehung zu vermuten. Im ersten Schritt (beim ersten mal jedenfalls) kommt dann in der Regel nur eine Erinnerung und man kann es nacherklären.

Warum ich der Meinung bin, dass man unter dem Sparer-Pauschbetrag nicht erklären muss ist übrigens, dass sich hinter dem Sparer-Pauschbetrag eigentlich Werbungskosten verstecken. Und damit betragen die Kapitalerträge dann genau Null Euro (bzw. bei Verlusten ist es sogar ein negativer Betrag).
Außerdem hat der Sparer-Pauschbetrag (auch) den Sinn, dass sich niemand mit Kleinkram herumschlagen muss (ähnlich wie die Härtefallregelung bei einer selbstständigen Tätigkeit oder Vermietung - dort sind es 410 Euro).
Aber wie gesagt, es gibt andere Meinungen dazu.

Zitat:
Die Sache ist, dass ich keinen Grund dafür hätte, zu wissen, dass der ganze Sole nicht abgeführt wurde. Ich dachte immer, das ist die Verantwortung meines Arbeitsgebers.
Da bin ich mir eben nicht ganz sicher.

Stefan

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