Steuerermässigung wegen behindertes, erwachs. Kind

6. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 45x hilfreich)
Steuerermässigung wegen behindertes, erwachs. Kind

Hallo allerseits,

meine Fragen sind die Fortsetzung eines älteren Threads im Sozialrecht-Forum ( http://www.123recht.net/Kindergeld-fuer-behinderte,-erwachsene-Tochter-__f440492.html )

Letzte Woche erhielt mein Vater völlig überraschend einen Bescheid auf seinen Widerspruch gegen die Ablehnung des Kindergeld.
Kindergeld wurde rückwirkend ab 2009 gewährt, Nachzahlung ist schon auf dem Konto.

Vor 2 Tagen dann kam vom Versorgungsamt eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Daraus geht hervor, dass die Tochter bereits seit 2000 (!!) einen Grad der Behinderung von 50 hat.

Nun unsere Fragen :

1) Was kann mein Vater nun konkret beim Finanzamt mittels der Bescheinigung geltend machen?

2) Wie lange rückwirkend kann er dies tun? (Bis 2000?)

3) Ist es für das Finanzamt von Bedeutung, wie hoch der jeweilige Grad der Behinderung ist? (Mitlerweile GDB 100 mit MZ G, aG, B und T, zuvor jeweils "nur" G und B)

4) Sollte mein Vater mit dieser Sache besser zum Steuerfachmann und sind die Kosten dafür von der Steuer voll absetzbar?
Oder reicht da der "simple" Lohnsteuerhilfeverein?

5) Gibt es sonst noch was zu beachten/zu beantragen?

Ich selbst habe 0,0 Erfahrung mit Steuersachen, deshalb mein (vermutlich) dummen Fragen.

Vielen Dank an Alle fürs Lesen und besonders für etwaige Antworten :-)

MurphysLaw

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45013 Beiträge, 16026x hilfreich)

zu 1) Kinderfreibetrag und Behindertenpauschbetrag können nachträglich beantragt werden, ggf. auch außergewöhnliche Belastungen.

zu 2) Ja rückwirkend ab 2000, denn bei der Erteilung des Schwerbehindertenausweises handelt sich um ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 AO . Das gilt nach meiner Auffassung auch für das Kindergeld. Sollte schon vorher ein Schwerbehindertenausweis existiert haben, so sind diese Ansprüche jedoch ggf. verjährt. Dann können nur noch die Steuerbescheide ab 2009 geändert werden.

zu 3) Ja, davon hängt die Höhe des Behindertenpauschbetrages ab.

zu 4) Der simple Lohnsteuerhilfeverein sollte reichen.

zu 5) Im Hinblick auf das Steuerrecht: Nein

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#2
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo!

Vielen Dank für deine (erste) Antwort :-)

Ich habe jedoch noch Fragen dazu :

1) Was sind, im Zusammenhang mit diesem Fall, aussergewöhnliche Belastungen?

2) Den SBA gibts seit Ende 2007, ABER erst 2011 wurde durch Zufall die Möglichkeit des Kindergeld-Antrages entdeckt und entsprechend umgesetzt. Der erfolgreiche Bescheid stammt aus den letzten 2 Wochen, die Versorgungsamts-Bescheinigung fürs Finanzamt ist von dieser Woche. Daraus wird ERSTMALS für uns sichtbar, dass eine Behinderung schon im Jahr 2000 festgelegt wurde (also rückwirkend).

3) Sind die Kosten für den Lohnsteuerverein absetzbar?

4) Ist der Pauschbetrag mit der KM-Pauschale abgedeckt oder ist das dann nochmal extra?

5) Noch einen Rat, was wir (auch übers Finanzamt hinaus) berücksichtigen sollten?

Gruss,
MurphysLaw

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#3
 Von 
Biggimaus
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Steuermerkblatt 2018/2019 - bvkm

Für alle mit behinderten Kindern!



-- Editiert von Biggimaus am 14.07.2020 14:47

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