Steuerersparnis Heirat Elterngeld

23. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
MS_230708
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerersparnis Heirat Elterngeld

Hallo,

Meine Freundin und ich haben im Januar ein Kind bekommen und meine Freundin bekommt für dieses Jahr Elterngeld (1215 € pro Monat).
Ich habe ein Jahresgehalt von 45000 €.
Wenn wir dieses Jahr noch heiraten würden, welche Ausewirkung hätte das auf unsere Steuerveranlagung?
Ist mit einer größerern Erstattung zu rechnen als Einzveranlagung und welche Auswirkung hat das Elterngeld bei der Veranlagung?
Welche Steuerklasse sollten wir wählen (III/V oder IV/IV) wenn meine Freundin nächstes Jahr wieder 50% arbeiten gehen will und ein Brutto von ca. 1600 € monatlich hätte?
Kurzum wieviel Steuern können wir sparen bzw. was gibt es vom Finanzamt zurück?

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Die Beantwortung dieser frage erfordert die Eingabe Deines Falls in eine Steuersoftware. Die Auswirkungen des Progressionsvorbehaltes durch das Elterngeld lässt sich nicht einfach überschlägig machen.

Von einer Steuerersparnis durch die Heirat ist jedoch auszugehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Bei der Höhe Ihres Arbeitslohns zahlen Sie als Einzelperson 9.631,00 Euro Lohnsteuer (entspricht der Einkommensteuer bei Abgabe einer Steuererklärung).

Als Verheirateter bei Wahl der Zusammenveranlagung würden Sie zahlen 5.584,00 Euro.

Auch Rückwirkend fürs gesamte Jahr. Wenn Sie also die Steuerklasse I hatten und erst im Dezember heiraten, dann ist das so als hätten Sie das gesamte Jahr die Steuerklasse III gehabt.

Da die künftige Ehefrau hier aber Elterngeld bezieht in Höne von ca. 14.580 € würde sich nach überschlägigen Berechnungen durch den Progressionsvorbehalt eine Steuer von 7.119 € ergeben. Ich ging davon aus, dass in 2008 die Ehefrau sonst keine Einkünfte hat.

Das ist im Endeffekt immer noch günstiger als keine Heirat, zumindest aus steuerlicher Sicht.

Berechnen können Sie das auch selbst z.B. mit dem kostenlosen Programm der Finanzverwaltung:

Elsterformular.de


MfG
Oerdiz

0x Hilfreiche Antwort

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