Steuerersparnis durch Heirat bei öffentlichem Dienst?

17. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
limnos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerersparnis durch Heirat bei öffentlichem Dienst?

Hallo,
mein Freund und ich gedenken zu heiraten. Wir werden beide nach öffentlichem Dienst bezahlt, haben also beiden einen Ortszuschlag auf der Lohnabrechnung.
Wie und wo (im Internet) kann ich berechnen lassen, ob wir eher finanzielle Vorteile oder nachteile durch eine Hochzeit haben?
Der Ortszuschlag würde meines Wissens nach gekürzt.
Ich habe keinen entsprechenden Gehaltsrechner gefunden.
Danke für Hilfe!!

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"blackmoon"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49292 Beiträge, 17338x hilfreich)

Gehaltsrechner gibt es im Internet doch wie Sand am Meer.

Die Steuererparnis hat nichts damit zu tun, wer der AG ist und wie hoch der Ortszuschlag ist. Für die Berechnung der Steuerersparnis ist nur der Gesamtbruttolohn wichtig.

Daneben wird der Ortszuschlag nach meiner Kenntnis um den Verheiratetenzuschlag erhöht, wenn Ihr heiratet.

Wenn Ihr beide im öffentlichen Dienst seid, dann bekommt jeder davon nur die Hälfte. Das ist aber doch keine Kürzung im eigentlichen Sinn.

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#2
 Von 
limnos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,
danke für deine Antwort, aber vielleicht bin ich schwer von Begriff.
Jeder bekommt nur noch einen halben Ortszuschlag. Mal angenommen wir gehen in Steuerklasse IV/IV. Haben dann eventuell dadurch etwas mehr auf der Lohnabrechnung, aber doch vielleicht viel weniger, durch die Halbierung des Ortszuschlags, oder nicht?
Und genau das bekomme ich bei diesen Gehaltsrechner nicht heraus. Ich suche einen wo ich beide Gehälter eingeben und nach Heirat vergleichen kann.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49292 Beiträge, 17338x hilfreich)

Den jetzigen Ortszuschlag bekommt Ihr in voller Höhe weiter. Den Verheiratentenzuschlag bekommt ihr nur zur Hälfte. Durch die Hochzeit erhöhen sich also beide Gehälter.

Daneben möchte ich darauf hinweisen, dass zwischen Steuerklasse I und Steuerklasse IV kein Unterschied besteht.

Der reine Steuervorteil ergibt sich also erst über die Steuererklärung. Er ist davon abhängig, wie hoch die Gehaltsdifferenz ist. Wenn beide Gehälter identisch sind, gibt es keinen Steuervorteil.

Den echten Steuervorteil durch die Hochzeit könnt ihr daher sowieso nicht mit einem Gehaltsrechner ermitteln. dafür benötigt Ihr eine Software für die Einkommensteuererklärung.

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#4
 Von 
mocwai
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 17x hilfreich)

ev. hilfreich
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C363370_N9581_L20_D0_I636.html

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