Steuerersparnis durch Heirat von Studentin?

29. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin205
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerersparnis durch Heirat von Studentin?

Hallo,

mein Freund und ich wollen zusammen ziehen. Bisher war es so dass ich als allein erziehende Studentin für meine Tochter Sozialgeld und für mich den alleinerziehenden Mehrbedarf bekommen habe. Aber ich weiß nun dass ich all das nicht mehr bekommen werde wenn wir zusammen ziehen.
Daher meine Frage würden wir monatlich mehr Geld zur Verfügung haben wenn wir heiraten? Wir wollen schon heiraten wollten uns eigentlich nur noch etwas Zeit damit lassen bis wir mehr Geld für eine Hochzeit haben.

Er verdient 2400 Euro Brutto, ich habe zwischen 500 und 700 Euro Studentengehalt, meine Tochter bekommt 164 Euro Kindergeld und 125 Euro Unterhalt von Ihrem Vater (mein Freund ist nicht der leibliche Vater). Ich studiere an der FH und muss nach dem Umzug ca. 70 km zur FH fahren also täglich pendeln. Mein Freund hat einen Arbeitsweg von 20 km einfache Strecke.
Kinderbetreuungskosten sind monatlich 60 Euro + Verpflegungsgeld.
Hätten wir Anspruch auf Wohngeld?

LG

Jasmin

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8 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Was verstehst Du unter Studentengehalt? Sind die 500-700€ ein Bruttolohn auf Steuerkarte? Wer zahlt dieses Studentengehalt?

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#2
 Von 
Jasmin205
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

"Was verstehst Du unter Studentengehalt?"

Ich habe einen Job als Werksstudentin, d.h. maximale Arbeitszeit 20 Stunden die Woche.

"Sind die 500-700€ ein Bruttolohn auf Steuerkarte?"

Ja genau. Derzeit habe ich Steuerklasse 1 und zahle nur minimale Sozialabgaben, aber keine Steuern.

"Wer zahlt dieses Studentengehalt?"

Mein Arbeitgeber. *gg*

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Allein aufgrund des Gehaltes ergibt sich folgende Situation, für die ich exemplarisch 2.400€ für Deinen freund und 600€ für Dich als monatliches Bruttoeinkommen annehmen.

Dein Freund zahlt jetzt in Steuerklasse I monatlich 363,66€ Steuern und Du zahlst keine Steuern.

Wenn Ihr heiratet, dann ist die Steuerklassen kombination III/V zu empfehlen. Dann zahlt Dein Freund noch 124,61€ monatlich und Du zahlst dann 85,57€ Steuern. Bei den Sozialabgabe änder sich nichts. Dein Nettolohn liegt dann etwa bei 400€. Ihr seid zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und dabei fällt dann noch eine Nachzahlung von 40,82€ bezogen auf einen Monat an.

Kindergeld und Unterhalt haben keine Auswirkungen. Jedoch kannst Du bis zu 4.000€ pro Jahr für Dein Studium ansetzen und Dein Freund kann für den Weg zur Arbeit noch Werbungskosten geltend machen. Die Kinderbetreuungskosten können zu 2/3 geltend gemacht werden. Insgesamt führt das dazu, dass bezogen auf den Monat eine Erstattung von 14,86€ zu erwarten ist.

Insgesamt entsteht durch die Heirat also ein steuerlicher Vorteil von ca. 162€ monatlich.

Eine interessant Variante wäre jedoch, wenn Du Deinen Halbtagsjob aufgibst und dafür einen 400€-Job machst. Dann würde die Steuerersparnis sogar 290€ monatlich betragen, obwohl sich Dein Nettogehalt dadurch quasi nicht ändert.

Ihr würdet dann insgesamt mehr Geld haben, obwohl Du dann weniger arbeiten musst und mehr Zeit hast Dein Studium zu Ende zu bringen. Der Nachteil ist dabei lediglich, dass Du nichts mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlst und deutlich weniger in die Rentenversicherung. Die Krankenversicherung läuft dann über Deinen Mann.

Anspruch auf Wohngeld besteht nicht.

-- Editiert von hh am 30.01.2009 16:35

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#4
 Von 
Jasmin205
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal Danke für die ausführliche und hilfreiche Antwort. *freu*

Könnte ich die 70 km Fahrweg zur FH (eine Strecke) auch als Studentin irgendwie absetzen?

Wenn ich über meinem Mann versichert wäre, was wäre dann mit meiner Tochter? Mein Mann ist ja nicht der Vater von Ihr, würde Sie dann automatisch mit in seine KK übernommen werden?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Absetzbarkeit im Zusammenhang mit dem Studium ist auf 4.000€ begrenzt. Dazu gehören alle Kosten im Zusammenhang mit dem Studium, also auch die Fahrtkosten.

Dein Kind könnte nicht über Deinen Mann versichert werden, jedoch ist nach meiner Kenntnis die Famileinversicherung über seinen Vater möglich, sofern dieser in einer gesetzlichen Krankekasse Mitglied ist.

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#6
 Von 
Jasmin205
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Was muss ich denn einreichen um die 4000 Euro fürs Studium absetzen zu können? Belege über Buchkäufe o.ä. oder kann ich das einfach so eintragen?

Leider habe ich zu dem Vater meiner Tochter kein gutes Verhältnis und kann dort mit wenig Compliance rechnen. Was gibt es noch für eine Möglichkeit meine Tochter zu versichern?

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#7
 Von 
Jasmin205
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, habe noch was vergessen. Brauche ich für den 400 Euro Job einen bestimmten Arbeitsvertrag oder reicht es wenn ich in meinem jetzigen Job einfach weniger arbeite? Denn wir Studenten habe alle Verträge in denen steht dass wir wöchentlich bis zu 20 Stunden arbeiten können. Also weniger ist auch drin.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Du solltest mit Deinem AG konkret vereinbaren, dass es sich um einen 400€-Job handelt, der vom AG pauschal versteuert wird und ihm auch sagen, dass Du ihm dafür keine Steuerkarte zur Verfügung stellst.

Mit dem Wechsel zum 400€-Job musst Du also Deine Steuerkarte zurückfordern.

Die 4000€ für das Studium musst Du belegen mit Fahrtkosten, Quittungen, Semestergebühren usw. Ansonsten kannst Du nur die nachgewiesenen Kosten absetzen.

Wenn Du nicht mehr selbst versichert bist, sondern über Deinen Mann familienversichert bist, dann kann Deine Tochter nur über ihren Vater kostenlos versichert werden. Voraussetzung ist dabei natürlich, dass ihr Vater auch Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist.

Ansonsten würde die Krankenversicherung für Deine Tochter Geld kosten, so dass man sich dann schon genau überlegen muss, ob der Wechsel in den 400€-Job sich noch lohnt.

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