Steuererstattung 2015

25. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Superwoman11
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 41x hilfreich)
Steuererstattung 2015

Ich brauche mal Tipps / Hilfe:

Mein Mann ist Beamter aber in der Insichbeurlaubung (Steuerklasse 3) - ich bin Pensionärin Mindestpension (Steuerklasse 5).
Wir haben ein Eigenheim (bezahlt).
Mein Mann hat einfache Stecke 60 km zur Arbeit.
Die üblichen Sachen geben wir an wie Versicherungen, Krankenkasse usw.

Dieses Jahr sind uns 100 Euro erstattet worden - eine Freundin (arbeitet beim Steuerberater hat mal durchgerechnet) und sagte wir haben Glück gehabt, eigentlich hätten wir Nachzahlen müssen.

Was können wir tun für die nächsten Jahre? Steuerklassen ändern? Eigentum kaufen und vermieten? Was habt ihr für Tipps?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34219 Beiträge, 17721x hilfreich)

Steuerklassen ändern? Ob 4/4 oder 3/5 - im Ergebnis zahlt man immer gleich viel.
Eigentum kaufen und vermieten? Das führt dazu, daß man mehr Steuern zahlt - man hat schließlich zusätzliche steuerpflichtige Einnahmen.

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#2
 Von 
Superwoman11
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Steuerklassen ändern? Ob 4/4 oder 3/5 - im Ergebnis zahlt man immer gleich viel.
Eigentum kaufen und vermieten? Das führt dazu, daß man mehr Steuern zahlt - man hat schließlich zusätzliche steuerpflichtige Einnahmen.


Wir dachten daran Eigentum zu kaufen (per Kredit) - und dann natürlich vermieten.

Freunde von uns haben 2 Eigentumswohnungen per Kredit gekauft - Er auch Beamter - Sie Pensionärin und die bekommen weit mehr als 100 Euro von der Steuer zurück!

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34219 Beiträge, 17721x hilfreich)

Freunde von uns haben 2 Eigentumswohnungen per Kredit gekauft - Er auch Beamter - Sie Pensionärin und die bekommen weit mehr als 100 Euro von der Steuer zurück! Ja und? Das kann alle möglichen Gründe haben - wo da jetzt der ursächliche Zusammenhang mit der Vermietung ist, müßten Sie schon mal näher erklären.

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#4
 Von 
Superwoman11
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 41x hilfreich)

@muemmel:

ich dachte wenn wir per Kredit ein Haus kaufen oder Eigentumswohnungen können wir die absetzten und bekommen so etwas mehr am Ende des Jahres vom Finanzamt zurück!

Meine Freundin hat mir nur erklärt, dass Sie so viel zurückbekommen wegen den Eigentumswohnungen die Finanziert sind und sich über die Miete eben fast selbst tragen.....sonst weiß ich nix.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34219 Beiträge, 17721x hilfreich)

Ja, wenn Sie für 100.000 Euro eine ETW kaufen und vermieten, dürfen Sie 2.000 Euro im Jahr als Abschreibung absetzen. Nur wird die Miete für die Wohnung wohl mehr als 2.000 Euro im Jahr betragen. Folge: Sie zahlen MEHR Steuern als vorher.

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Und dabeidarf man nicht vergessen, dass man die 100.000 auch zurückzahlen muss. Die Zinsen sind auch absetzbar, aber auch die müssen bezahlt werden.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49737 Beiträge, 17455x hilfreich)

Steuern durch Vermietung einer Immobilie kann man dann sparen, wenn man durch die Vermietung der Immobilie Verluste macht. Bei den aktuell extrem niedrigen Zinsen ist es zudem ziemlich schwierig, durch Vermietung von Immobilien Verluste zu machen. Das gelingt am Besten dadurch, dass man an einen Mietnomaden vermietet. Je mehr Schaden dieser anrichtet, desto mehr Steuern spart man. :devil:

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#8
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2381 Beiträge, 816x hilfreich)

Eine höhere Steuererstattung (im Rahmen der Steuererklärung) kann man nur auf 2 Wegen erreichen:

1. Durch Verringerung des zu versteuernden Einkommens. Klappt nur, wenn man in einer Einkunftsart Verluste herbringt. Bei Vermietung würde das bedeuten, dass die Kosten (Zinsen, Abschreibung, etc.) höher sind als die Einnahmen. Wird bei einer neuen Immobilie und den derzeitigen Zinsen schwierig. Wenn man natürlich "Glück" hat und keinen Mieter findet, oder einen, der keine Miete zahlt, oder eine Bruchbude hat, die aufwändig saniert werden muss, dann macht man natürlich Verluste und kann sich freuen einen Teil davon über die Steuer erstattet zu bekommen. Das man in der Summe weniger Geld zum Leben hat ist egal, Hauptsache bei der Steuer was gespart (wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten).

2. Durch höhere Steuerabzüge während des Jahres. Klappt beim Wechsel der Lohnsteuerklasse auf 4/4. Beim Ehemann wird dann mehr Steuer einbehalten als bisher, bei der Ehefrau weniger. Da ich davon ausgehe, dass die Mindestpension kleiner ist als die Bezüge des Mannes wird im laufenden Jahr mehr einbehalten als bisher. Das gibt's dann im Rahmen der Veranlagung wieder zurück.

-- Editiert von Garfield73 am 28.04.2015 08:30

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18733 Beiträge, 10136x hilfreich)


Vorwarnung: Es folgt ein leicht unsachlicher Beitrag.

Bei vielen Leuten setzt der Verstand aus, wenn sie den Begriff "Steuern sparen" hören.

Wer sich als Privatperson nur von steuerlichen Aspekten leiten lässt, ist i.d.R. besser bedient, wenn er das Geld unters Kopfkissen legt. Wenn man Geld "übrig" hat, sollte man es da anlegen, wo es am meisten Rendite bringt - und nicht da, wo vermeintlich Steuern gespart werden.
Eine unsinnige Investition bleibt eine unsinnige Investition, auch wenn sie Steuern spart.
Eine gewinnbringende Investition bleibt gewinnbringend, auch wenn der Gewinn versteuert werden muss.
Im Ausland lacht man sich über die Deutschen kaputt. Es ist allgemein bekannt, dass man den Deutschen alles, aber auch wirklich alles andrehen kann (Schrottimmobilien, unsinnige Versicherungen, ...) wenn man mit "Steuerersparnis" wirbt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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