Steuererstattung 2018

16. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 144x hilfreich)
Steuererstattung 2018

Hallo!

Ich habe eine Frage, und hoffe, daß mir die vielleicht jemand so beantworten kann, daß ich sie verstehe.

Mein Ehemann hat sich im Juli 2018 von mir getrennt. Wir sind aber für das Jahr 2018 für den LST zusammen veranlagt worden.

Mein Nochmann hat nun den LST Bescheid bekommen (ich meine Abschrift auch) und er bekommt eine Rückerstattung.

Mir soll aber nichts davon zustehen - und ich verstehe nicht genau, warum das so ist.

Kann mir das vielleicht jemand erklären?

Gruß Huya




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2381 Beiträge, 816x hilfreich)

Ihr habt also eine gemeinsame Erklärung abgegeben?
Und habt beide den gleichen Bescheid bekommen, nur eben jeder eine Ausfertigung?

Wer sagt jetzt, dass Dir nichts zusteht? Dein Ex-Mann oder steht das im Bescheid?

Es ist aber kein Aufteilungsbescheid nach § 268 AO?

Eine Antwort mit den spärlichen Infos ist nicht gerade leicht ...

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Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49743 Beiträge, 17455x hilfreich)

Hättest Du bei einer getrennten Veranlagung eine Erstattung bekommen.

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#3
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 144x hilfreich)

Hallo Garfield 73!

Danke für deine Antwort, und es tut mir leid, daß ich es nicht richtig erklären kann - habe ich davon wirklich absolut keine Ahnung.

Im Unterhaltsverfahren im April diesen Jahres mußte ich der gemeinsamen Erklärung zustimmen, was ich aber auch nie anders gesagt hätte.

Nun hat mein Nochmann die gemeinsame Erklärung endlich eingereicht, und bekommt eine Rückerstattung.

Mir soll aber daraus nichts zustehen, da die Rückerstattung wohl dem Menschen zusteht, der die Steuern bezahlt.

Aber auf meine Rente und meinen Schwerbehinderten Bescheid wird diese Steuer auch angerechnet (es tut mir leid, wenn ich nicht die richtigen Worte/Ausdrücke kenne).

Ich versuche einfach nur zu verstehen, warum die Schulden meines Nochmannes auf meinen Unterhalt angerechnet werden, aber ich aus der Steuererstattung nichts bekommen darf . . .

Danke, Huya




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Für die Dinge, die wir umsonst bekommen, zahlen wir manchmal den höchsten Preis.

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#4
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 144x hilfreich)

Hallo hh!

Auch dir Danke für deine Antwort - aber diese Frage kann ich dir wirklich nicht beantworten.

Wir wurden ja gemeinsam veranlagt, und ich kenne ja nur diesen Bescheid - ich weiß wirklich nicht, wie ich mich hätte "alleine" veranlagen können, wo ich doch zur "gemeinsamen" Veranlagung zustimmen mußte?

Ich gebe ja auch zu, daß ich von dieser ganzen Matherie überhaupt keine Ahnung habe, und es nur versuche, zu verstehen . . .

Danke für eure Mühe

Huya





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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14882 Beiträge, 4561x hilfreich)

Hallo,

was für eine Art von Einkünften hast du denn?

Stefan

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#6
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 144x hilfreich)

Hallo reckoner!

Auch dir einen Dank für deine Antwort.

Ich lebe von meiner EU Rente, die ich seit meinem Schlaganfall unbegrenzt bekomme, und seit der Trennung von meinem NM von zusätzlicher Grundsicherung im Alter.

Das halbe Jahr 2018 bekam ich Trennungsunterhalt von ihm, der aber im Dezember aufhörte, wegen Wechsel der Steuerklasse.

Gruß Huya

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#7
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 144x hilfreich)

Also zeitlich unbegrenzt - meine EU Rente

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14882 Beiträge, 4561x hilfreich)

Hallo,

dann hast du gar keine Steuern gezahlt, richtig?
In dem Fall sehe ich auch keinen Anspruch auf einen Teil der Erstattung. Bei einer Einzelveranlagung hättest du - wenn überhaupt - nachzahlen müssen, ergo ist die Zusammenveranlagung nicht nachteilig für dich (nur Nachteile hätte dein Mann ausgleichen müssen).
Tut mir leid.

Stefan

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49743 Beiträge, 17455x hilfreich)

Zitat:
Wir wurden ja gemeinsam veranlagt, und ich kenne ja nur diesen Bescheid - ich weiß wirklich nicht, wie ich mich hätte "alleine" veranlagen können, wo ich doch zur "gemeinsamen" Veranlagung zustimmen mußte?


Es geht darum, was bei einer fiktiven Einzelveranlagung herauskommen würde. Da Du aber Grundsicherung bekommst, würde da wahrscheinlich 0€ herauskommen.

Zitat:
Mir soll aber daraus nichts zustehen, da die Rückerstattung wohl dem Menschen zusteht, der die Steuern bezahlt.


Das ist richtig. Wenn Du auf Deine EU-Rente keine Steuern gezahlt hast, dann hast Du auch keinen Anspruch auf die Steuererstattung. Allerdings ist das eine Frage, die besser im Familienrecht aufgehoben wäre.

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