Steuererstattung nach Eheschließung

17. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Casio98
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererstattung nach Eheschließung

Hallo alle zusammen,

Meine Frage lautet wie folgt Ich habe jetzt geheiratet am 31.07.21 und wir sind jetzt Steuerklasse 4/4 ich habe ein Jahresbruttogehalt von 34.434€ meine Frau momentan 0€ wie wird die Steuer jetzt berechnet ? Was bekomme ich erstattet wen überhaupt oder gegebenfalls zurückzahlen? Ich wohne in NRW . Danke schön Mal für Eure Hilfe.

Gruß Karsten




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49737 Beiträge, 17455x hilfreich)

Zitat:
Was bekomme ich erstattet


Die Erstattung beträgt ca. 2.900€.

Voraussetzung ist, dass Deine Frau im gesamten Jahr 2021 keine Einkünfte hatte, also auch keine Lohnersatzleistungen wie ALG oder Elterngeld.

Zitat (von go588544-28):
meine Frau momentan 0€


Warum wählst Du dann nicht die Steuerklasse 3? Dann würdest Du jetzt schon jeden Monat ca. 240€ mehr bekommen und nicht erst mit dem Steuerbescheid für 2021.

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#2
 Von 
Casio98
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst Mal.

Sie hatte das ganze Jahr über keine Einkünfte.

Sie möchte ja Arbeiten aber die Suche läuft noch . Mir wurde geraten in 4/4 zu bleiben .

Wenn Sie arbeiten würde musste ich sonst später Steuer nachzahlen weil Sie ein geringes Einkommen hätte.

Oder ist es falsch ?

Gruß Karsten

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49737 Beiträge, 17455x hilfreich)

Zitat (von Casio98):
Wenn Sie arbeiten würde musste ich sonst später Steuer nachzahlen weil Sie ein geringes Einkommen hätte.


Wenn sie arbeitet, dann kann das passieren, wobei ich davon ausgehe, dass das für 2021 nicht mehr passiert, wenn sie in Kürze einen Jaob findet.

Allerdings kannst Du auch jederzeit wieder zurück in 4/4 wechseln. Die Beschränkung, dass man nur einmal pro Jahr die Steuerklassen wechseln kann ist seit 2020 weggefallen.

Wenn sie dann einen Job findet, kannst Du gerne nochmal nachfragen, welche Steuerklassen dann sinnvoll sind.

Es kann durchaus sinnvoll sein, eine Nachzahlung in Kauf zu nehmen. Was genau passiert kann man mit Kenntnis der Bruttogehälter schnell überschlägig ermitteln.

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#4
 Von 
Casio98
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch mals ein Dankeschön.

Eine Frage hätte ich da noch wie überschlägt man das den sprich mit was für eine Rechung ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49737 Beiträge, 17455x hilfreich)

Zitat (von Casio98):
Eine Frage hätte ich da noch wie überschlägt man das den sprich mit was für eine Rechung ?


Es gibt Steuerklassenrechner, mit denen man sich die Auswirkungen verschiedener Steuerklassenkombinationen ausrechnen lassen kann, z.B. hier: https://www.steuerklassen.com/steuerklassenrechner/

Das Ergebnis gilt aber nur dann, wenn beide das gesamte Jahr arbeiten und auch ganzjährig die gleiche Steuerklasse haben.

Wie man bei so einem Rechner sieht, ist die Summe aus der Lohnsteuer beider Partner sowie der Nachzahlung/Erstattung immer konstant, also unabhängig von der Wahl der Steuerklassen.

Am Ende nach Steuererklärung kommt also immer das Gleiche heraus.

Wenn ein Steuerklassenwechsel erfolgt ist oder ein Partner nur einen Teil des Jahres gearbeitet hat, dann muss man ein gewisses Verständnis dafür haben, wie genau der Lohnsteuerabzug erfolgt.

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