Hallo zusammen,
ich habe 2008 und 2015 jeweils eine Immobilie verkauft und ein paar Jahre später die Steuererklärung über einen Sreuerberater gemacht. Ich bin selbständig, ist die Bezeichnung was man macht wichtig für dies hier?
Nun habe ich bald eine neue Steuerberaterin und sie sagte mir kurz und knapp, wenn man in den letzten 3 Jahren vor dem Verkauf der Immobilie eine Eigennutzzung gemacht hat, dann hätte ich keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Das Problem ist, dass ich davon nichts wusste und dachte der alte Steuerberater hätte es gewusst, gut dass ich bald weg bin vom alten Steuerberater.
Die Frage ist, kann ich rückwirkend eine Steuererstattung für die Jahre 2008 und 2014 machen oder ist das verjährt. Als Nachweis, dass ich als Eigennutzzung gemacht habe sind Zeugenaussagen, Telefonrechnungen, Gasrechnungen und Stromrechnungen.
Steuererstattung noch möglich?
9. März 2023
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Frage vom 9. März 2023 | 21:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererstattung noch möglich?
#1
Antwort vom 9. März 2023 | 22:12
Von
Status: Junior-Partner (5360 Beiträge, 1275x hilfreich)
Zitat :Nun habe ich bald eine neue Steuerberaterin und sie sagte mir kurz und knapp, wenn man in den letzten 3 Jahren vor dem Verkauf der Immobilie eine Eigennutzzung gemacht hat, dann hätte ich keine Gewerbesteuer zahlen müssen.
Falsch. Im Privatvermögen kann damit nur § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG gemeint sein, also die Einkommensteuer.
Wäre die Immobilie im Betriebsvermögen, spielt die Selbstnutzung überhaupt keine Rolle.
Zitat :as Problem ist, dass ich davon nichts wusste und dachte der alte Steuerberater hätte es gewusst,
Und dann wären Sie in das Haus gezogen? Oder hätten nicht verkauft?
Zitat :Die Frage ist, kann ich rückwirkend eine Steuererstattung für die Jahre 2008 und 2014 machen oder ist das verjährt.
Das wird vermutlich verjährt sein.
Zitat :Als Nachweis, dass ich als Eigennutzzung gemacht habe sind Zeugenaussagen, Telefonrechnungen, Gasrechnungen und Stromrechnungen.
Gemeldet waren Sie dort nicht?
#2
Antwort vom 10. März 2023 | 00:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Falsch. Im Privatvermögen kann damit nur § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG gemeint sein, also die Einkommensteuer.
Wäre die Immobilie im Betriebsvermögen, spielt die Selbstnutzung überhaupt keine Rolle.
Wie meinen sie das genau? Ich bewohnte die Immobilie als Selbständige und ging davon aus, dass der Steuerberater dies berücksichtigt und die besten Optionen für die Steuererklärung wählen würde. Nach diesem Fall wurde mir klar, dass der Steuerberater nicht gut war und ich hätte vielleicht Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Umsatzszeuer weniger zahlen müssen oder sparen können.
Stimmt es, dass die Immobilie nach 3 Jahren Eigennutzung steuerfrei verkauft werden kann, und wenn ja, wann ist dies genau der Fall?
Zitat :Und dann wären Sie in das Haus gezogen? Oder hätten nicht verkauft?
Ich habe mehr als 4 Jahre in der Immobilie gelebt, es war ein Mehrfamilienhaus und einmal ein Haus und wegen meine selbstständigkeit kann es passieren, dass ich manchmal woanders hinziehe, ist legitim oder der Ort gefällt mir nicht mehr. Darf man das?
Ich bin schon ein wenig sauer, dass der Steuerberater mich nicht richtig beraten hat und vermutlich Pro-Finanzamt war.
Zitat :Das wird vermutlich verjährt sein.
Wann ist die Verjährung, 10 Jahre oder 30 Jahre im Steuerrecht? Ich habe noch zuletzt gegen Corona Jahr so Mitte 2021 noch Rückstände bei der Gewerbesteuer aus 2008 und 2014 mit starken Verzugszinsen abbezahlt, weil ich nicht alles auf einmal bezahlen konnte in dem jeweiligen Jahr der Steuererklärung.
Im Nachhinein hätte man das vermeiden können (wenn das stimmt mit Eigennutzung) und durch Corona habe ich viele Bau-Aufträge und andere Aufträge verloren. Ich hoffe Sie verstehen die aktuelle Situation.
Zitat :Gemeldet waren Sie dort nicht?
Ich bin ständig unterwegs und vergesse manchmal, mich umzumelden oder habe keine Zeit, über 4 Monate auf einen Termin wegen der Ummeldung zu warten. Kenne viele Leute, die irgendwo angemeldet sind und dort nicht wohnen und die nicht angemeldet sind wohnen dort. Hat die Anmeldung bzw. Melderecht eine Beweiskraft für das Steuerrecht oder ist das zwingend notwendig?
Alle meine Rechnungen, Freunde und Nachbarn (Hausnachbarn) können beweisen, dass ich dort gewohnt habe und ich habe es als Eigennutzung gemacht.
-- Editiert von User am 10. März 2023 00:54
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#3
Antwort vom 10. März 2023 | 01:31
Von
Status: Junior-Partner (5360 Beiträge, 1275x hilfreich)
Zitat :Nach diesem Fall wurde mir klar, dass der Steuerberater nicht gut war und ich hätte vielleicht Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Umsatzszeuer weniger zahlen müssen oder sparen können.
GewSt und USt jedenfalls nicht.
Es sei denn...
Zitat :Ich bewohnte die Immobilie als Selbständige
Räume im Betriebsvermögen? Ansonsten egal.
Zitat :Stimmt es, dass die Immobilie nach 3 Jahren Eigennutzung steuerfrei verkauft werden kann, und wenn ja, wann ist dies genau der Fall?
S. § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Gilt nur für Wohnräume und nicht für Betriebsvermögen.
Zitat :es war ein Mehrfamilienhaus
Vermietung würde nicht mitzählen.
Zitat :Darf man das?
Warum nicht?
Zitat :Ich bin schon ein wenig sauer, dass der Steuerberater mich nicht richtig beraten hat und vermutlich Pro-Finanzamt war.
Steuerberater sind nicht pro Finanzamt, sondern im Normalfall neutral.
Zitat :Wann ist die Verjährung, 10 Jahre oder 30 Jahre im Steuerrecht?
Grundsätzlich vier Jahre ab Abgabe der Steuererklärung. Man benötigt aber auch eine Änderungsvorschrift.
Zitat :Hat die Anmeldung bzw. Melderecht eine Beweiskraft für das Steuerrecht oder ist das zwingend notwendig?
Indizwirkung. Wie Sie sagen: man kann dort wohnen, ohne gemeldet zu sein und umgekehrt. Sie wären jedenfalls in der Beweislast.
#4
Antwort vom 10. März 2023 | 08:32
Von
Status: Unbeschreiblich (49744 Beiträge, 17455x hilfreich)
Ich habe immer noch nicht verstanden, was der alte Steuerberater denn falsch gemacht haben soll.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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