Steuerfalle Cashback?

23. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
rechts_sicher
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerfalle Cashback?

Moin zusammen,

bei mir hat sich ein ungewöhnlicher Fall aufgetan.

Zum Hintergrund: Ich bestelle gern über Shop-Aktionen bei einem bekannten chinesischen Onlinehändler. Das Prinzip ist: Man kauft für ca. 300 € ein, und erhält nach dem Versand der Ware 170 € Cashback auf die Kralle aus der Aktion. Die Aktion steht grundsätzlich jedem Kunden offen, ist aber zeitlich befristet.
Das ganze ist natürlich recht lukrativ (> 50% Ersparnis) und ich habe ca. 10x teilgenommen.

Nun hat das Finanzamt das spitz bekommen (Gründe egal), und ist der Ansicht, ich müsste diese in Summe 1700 € als zu versteuerndes Einkommen angeben.

Ehhh? Es handelt sich hier um Rabattaktionen, die keinen individuellen Vorteil darstellen, noch ist es eine Art der Vergütung.

Hat jemand einen Vorschlag, was ich da antworten könnte?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
... und ich habe ca. 10x teilgenommen.
Und alles selbst behalten (bzw. von den Empfängern nur den reduzierten Betrag erhalten)? Weil, 10 Käufe hören sich schon etwas gewerblich an (muss aber natürlich nicht so sein). Vielleicht vermutet das Finanzamt in diese Richtung ...
Wenn privat, dann ist es wirklich ein Rabatt auf die Ware, und imho nicht steuerpflichtig.

Zitat:
Hat jemand einen Vorschlag, was ich da antworten könnte?
Ich würde entgegnen, dass es ein direkter Rabatt war, und ich nur unter dieser Voraussetzung überhaupt gekauft habe.

Vergleichbar ist das mit einem Neukundenbonus, etwa beim Stromanbieter. Ob mir da dann gleich ein günstiger Tarif verkauft wird, oder ein normaler mit Sofortbonus, steuerlich ist das egal.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von rechts_sicher):
Ehhh?

Menes Wissen nach geht die Freigrenze bis 256 Euro pro Jahr. Übersteigt die Summe diesen Betrag, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig (§ 22 Nr. 3 EStG).



Zitat (von rechts_sicher):
Es handelt sich hier um Rabattaktionen

Da habe ich anhand dieser Schilderung so meine Zweifel
Zitat (von rechts_sicher):
erhält nach dem Versand der Ware 170 € Cashback auf die Kralle aus der Aktion

Boni, Prämien etc. gelten in der Regel steuerlich als sonstige Einkünfte.



Zitat (von rechts_sicher):
die keinen individuellen Vorteil darstellen

Naja, 1.700 EUR von Shop zu erhalten würde ich jetzt mal nicht als Nachteil sehen wollen ...



Zitat (von rechts_sicher):
Hat jemand einen Vorschlag, was ich da antworten könnte?

Kommt ganz darauf an, wie das FA seine Ansicht begründet. Da man dieses entscheidende Detail leider nicht verraten hat ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5407 Beiträge, 1287x hilfreich)

Die gekaufte Ware wurde nicht zur Einkünfteerzielung verwendet?
Ansonsten mindern die Rabatte den Aufwand oder sind Betriebseinnahme.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

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