Moin zusammen,
bei mir hat sich ein ungewöhnlicher Fall aufgetan.
Zum Hintergrund: Ich bestelle gern über Shop-Aktionen bei einem bekannten chinesischen Onlinehändler. Das Prinzip ist: Man kauft für ca. 300 € ein, und erhält nach dem Versand der Ware 170 € Cashback auf die Kralle aus der Aktion. Die Aktion steht grundsätzlich jedem Kunden offen, ist aber zeitlich befristet.
Das ganze ist natürlich recht lukrativ (> 50% Ersparnis) und ich habe ca. 10x teilgenommen.
Nun hat das Finanzamt das spitz bekommen (Gründe egal), und ist der Ansicht, ich müsste diese in Summe 1700 € als zu versteuerndes Einkommen angeben.
Ehhh? Es handelt sich hier um Rabattaktionen, die keinen individuellen Vorteil darstellen, noch ist es eine Art der Vergütung.
Hat jemand einen Vorschlag, was ich da antworten könnte?
Steuerfalle Cashback?
23. Mai 2026
Thema abonnieren
Frage vom 23. Mai 2026 | 08:42
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerfalle Cashback?
#1
Antwort vom 23. Mai 2026 | 09:19
Von
Status: Wissender (14942 Beiträge, 4576x hilfreich)
Hallo,
Und alles selbst behalten (bzw. von den Empfängern nur den reduzierten Betrag erhalten)? Weil, 10 Käufe hören sich schon etwas gewerblich an (muss aber natürlich nicht so sein). Vielleicht vermutet das Finanzamt in diese Richtung ...Zitat:... und ich habe ca. 10x teilgenommen.
Wenn privat, dann ist es wirklich ein Rabatt auf die Ware, und imho nicht steuerpflichtig.
Ich würde entgegnen, dass es ein direkter Rabatt war, und ich nur unter dieser Voraussetzung überhaupt gekauft habe.Zitat:Hat jemand einen Vorschlag, was ich da antworten könnte?
Vergleichbar ist das mit einem Neukundenbonus, etwa beim Stromanbieter. Ob mir da dann gleich ein günstiger Tarif verkauft wird, oder ein normaler mit Sofortbonus, steuerlich ist das egal.
Stefan
#2
Antwort vom 23. Mai 2026 | 17:14
Von
Status: Unbeschreiblich (130023 Beiträge, 41465x hilfreich)
Zitat :Ehhh?
Menes Wissen nach geht die Freigrenze bis 256 Euro pro Jahr. Übersteigt die Summe diesen Betrag, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig (§ 22 Nr. 3 EStG).
Zitat :Es handelt sich hier um Rabattaktionen
Da habe ich anhand dieser Schilderung so meine Zweifel
Zitat :erhält nach dem Versand der Ware 170 € Cashback auf die Kralle aus der Aktion
Boni, Prämien etc. gelten in der Regel steuerlich als sonstige Einkünfte.
Zitat :die keinen individuellen Vorteil darstellen
Naja, 1.700 EUR von Shop zu erhalten würde ich jetzt mal nicht als Nachteil sehen wollen ...
Zitat :Hat jemand einen Vorschlag, was ich da antworten könnte?
Kommt ganz darauf an, wie das FA seine Ansicht begründet. Da man dieses entscheidende Detail leider nicht verraten hat ...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. Mai 2026 | 22:25
Von
Status: Junior-Partner (5407 Beiträge, 1287x hilfreich)
Die gekaufte Ware wurde nicht zur Einkünfteerzielung verwendet?
Ansonsten mindern die Rabatte den Aufwand oder sind Betriebseinnahme.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.910
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten