Hallo,
angenommen ende Januar 2015 trennt sich Arbeitnehmer Schmidt von Firma XY.
Für Januar 2015 bekommt Herr Schmidt noch normales Gehalt in Höhe von 1.400€ Netto. Im Februar 2015 erhält Herr Schmidt 3.000€ Abfindung Brutto und bekommt es auch Netto in Höhe von 3.000€ ausbezahlt.
Wieso komplett Steuerfrei? hat Buchhaltung beim Überweisen wohlmöglich Fehler gemacht?
Steuerfrei?
20. April 2015
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Frage vom 20. April 2015 | 12:40
Von
Status: Schüler (155 Beiträge, 78x hilfreich)
Steuerfrei?
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#1
Antwort vom 20. April 2015 | 13:52
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17266x hilfreich)
hat Buchhaltung beim Überweisen wohlmöglich Fehler gemacht? Ganz offensichtlich, denn der AG hat hier die fälligen Steuern zu berechnen und abzuführen. Steuerfrei wird die Sache dadurch natürlich nicht, aber Herr Schmidt muß das dann erst 2016 in der Erklärung für 2015 angeben.
#2
Antwort vom 21. April 2015 | 20:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47617 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:hat Buchhaltung beim Überweisen wohlmöglich Fehler gemacht?
Nein, da die Abfindung der Fünftelregelung unterliegt und im Februar kein weiteres Einkommen erzielt wurde und Abfindungen Sozialversicherungsfrei sind.
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#3
Antwort vom 21. April 2015 | 21:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17266x hilfreich)
Deswegen ist sie aber doch nicht steuerfrei. Und die Fünftelregelung kann die Buchhaltung gar nicht anwenden, denn sie kennt ja das restliche Einkommen des Jahres 2015 noch nicht.
#4
Antwort vom 22. April 2015 | 00:35
Von
Status: Unbeschreiblich (47617 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Deswegen ist sie aber doch nicht steuerfrei.
Doch, 1/5 von 3.000€ sind 600€. Die Lohnsteuer auf 600€ beträgt 0€. Das 5-fache von 0€ ist immer noch 0€.
Zitat:Und die Fünftelregelung kann die Buchhaltung gar nicht anwenden
Doch, das darf sie. Damit das vom Finanzamt geprüft werden kann, besteht in so einem Fall eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (§ 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG )
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