Steuerfrei im Ausland?

28. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Johannes K
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)
Steuerfrei im Ausland?

Schönen guten Morgen,

Ich hätte mal eine Frage zur Einkommenssteuer in Deutschland (Bayern) für Leute die länger als 6 Monate jährlich im Ausland leben. Ich war deswegen auch schon bei mehreren Steuerberatern aber die konnten mir alle nicht so wirklich weiterhelfen.

Fakt ist: Ich bin unverheiratet, abgemeldet aus Deutschand nach Saudi Arabien für mind 8 Monate im Jahr, keine Wohnung, kein Auto etc in Deuschland. In der Zeit in der ich in Deurschland bin, bin ich nur zu besuch, sprich: ich arbeite nicht und zahle keine Miete. Folglich muss ich meine Steuern in Saudi Arabien zahlen, wurde mir gesagt.


Nun 2 Fragen:

1. Kann ich bei den Rechnungen, die ich als Freiberufler aus Saudi arabien an meine deutsche firma (die zum großteil in saudi tätig ist) meine deutsche steuernummer mit angeben, oder sollte ich das lieber lassen... da mir sonst das Finanzamt Steuergeld nimmt und ich schwierigkeiten haben könnte es wieder zu bekommen?

2. Ich musste mich dieses jahr 3 mal kurzzeitig wieder in deutschland anmelden zB für arztbesuch, führerschein und reisepass beantragen etc.. könnte so etwas auch konsequenzen auf meine einkommensbesteuerung in deutschland haben? ich kann ich saudi arabien nicht zum arzt gehen oder führerschein machen, da mir meine firma keine aufenhaltsgenehmigung besorgen will, d.h. ich lebe hier mit einem VISUM und muss alle 30 tage das land verlassen.


Wie ihr seht habe ich noch viele offene fragen, und brächte dringend einen guten steuerberater. falls jemand einen in münchen empfehlen kann, oder sich selber durch gute antworten empfiehlt wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes K.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Amaly
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

darf ich mal kurz die Sachverhalte einbisschen entzweien? Ich kann dir sicherlich nicht alle Antworten geben, aber ich weiss, wie ich den Sachverhalt für andere User etwas auseiander fuseln kann, damit sie damit mehr anfangen können (hoffe ich zumindest):

1. zu der Frage bezüglich deiner Einkommensteuerpflicht in Deutschland:
Du sprichst von deiner deutschen Firma und von deiner deutschen Steuernummer. Also hast du auch in Deutschland Einkünfte, die auf jeden Fall versteuert werden müssen. Du bist auf jeden Fall ZUMINDEST mal beschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 i.V.m. § 49 EStG ). Die beschränkte Steuerpflicht resultiert daraus, dass du Einkünfte im Inland beziehst und hier keinen Wohnsitz / gewöhnl. Aufenthalt hast.
 eine Steuererklärung musst du in Deutschland in jedem Falle abgeben.

ABER: jetzt kommt die Frage der unbeschränkten ESt-Pflicht.
Die unbeschränkte Steuerpflicht (ESt-Steuerpflicht!) ist in § 1 EStG geregelt.
Du müsstest in Deutschland einen Wohnsitz oder mindestens einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Einen gewöhnlichen Aufenthalt in D begründest du dann, wenn du – nicht lediglich zu Kurzwecken – im Inland 6 Monate lebst. Kurze Unterbrechungen schaden nicht, d.h.: auch wenn du nur kurz im Ausland bist, so beginnt dieser Zeitraum von 6 Monaten nicht wieder an zu laufen.
Für Saudi Arabien brauchst du ein Visum. Das heisst, die dt. Behörden können anhand deines Passes und des eingetragenen Datums nachvollziehen, wie lange du im Ausland warst und wie lange eben im Inland.
Die ganze Überlegung erübrigt sich aber dann, wenn du in Deutschland aber einen zweiten Wohnsitz hast, denn das reicht für die unbeschränkte Steuerpflicht aus. Du sagtest aber, dass du dich zu Zwecken von Untersuchungen hier für einige Tage bei der Stadt ein- und wieder angemeldet hattest. Ich MEINE, dass 1 Tag schon ausreicht, um die unbeschränkte Steuerpflicht im D zu begründen. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher!! Die Info könntest du aber beim Finanzamt erfragen: wie lange muss man im Inland angemeldet sein, um die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht zu erlangen?
Ich gehe auch davon aus, dass dein Lebensmittelpunkt nicht im Inland liegt (deine Ehefrau mit Kinder & Co.).

Ich denke mal, dass die anderen Kriterien, die zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führen, auf dich nicht zutreffen: du bist kein Bediensteter (beziehst Gelder aus einer dt. öffentlichen Kasse) und deine Familie lebt auch bei dir und nicht in D.

Du sagtest auch was von deiner deutschen Steuernummer: ruf mal beim Finanzamt kurz an und frage, ob unter dieser Nummer eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht registriert ist.

(dazu könnest du auch hier mal einbisschen durchstöbert: http://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/U/Einkommensteuerpflicht.html)

zu der zweiten Frage bezüglich der Rechnungen: welche Gesellschaftsformen hast du denn für deine Firmen gewählt? Hast du eine GmbH oder eine Personengesellschaft/ Einzelunternehmen in Deutschland? Oder meinst du vielleicht deine USt-ID Nummern?
Hm… ich überlege mir gerade, dass du nicht so einfach Rechnungen von einer deiner Firma an die andere schreiben kannst, wenn du nicht mindestens eine Firma als Kapitalgesellschaft angemeldet hast (= eigenständige juristische Person des Privatrechts) hast. Denn sonst wäre das ein Innenumsatz, der nicht steuerbar ist. Also keine Umsatzsteuer.
Schwierig das Ganze, denn wenn die Steuer nicht richtig ausgewiesen ist, musst du sie zwar abführen, kannst sie aber durch die andere Firma nicht als Vorsteuer geltend machen.

Ich würde meinen, dass du wirklich mal Hilfe durch eine kompetente Hand bräuchtest. Leider komme ich nicht aus München, dass ich dir was empfehlen könnte.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Johannes K
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Amaly,

Vielen Dank für deine schnelle und kompetente Antwort.
Tja ich bin mir nicht mal sicher ob das mit dem beschränkt steuerpflichtig auf mich zutrifft. Denn ich bin freiberuflich in saudi arabien für araber vor ort tätig und die deutsche firma ist lediglich vermittler.

meine deutsche steuernummer habe ich noch von meinem letzen job in deutschland.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Amaly
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

In welchem Verhältnis stehst du denn mit dieser Vermittlerfirma in Deutschland? Bist du Gesellschafter dieser Firma oder läuft die Firma gar auf dich?
Zahlst du an die "fremde" Firma Vermittlungsprovisionen oder auf wen ist denn die Firma in D angemeldet?

Bezügllich deiner letzten Steuernummer als Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland: dürfte jetzt eigentlich nicht mehr gültig sein.

-- Editiert Amaly am 29.08.2012 19:39

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb443581-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

würde das komplett individuell mit nem Berater deines Vertrauens abklären. Ist schwer hier jetzt so Ratschläge zu geben, weil ich die ganzen Details nicht kenne. Ich habe ein Jahr lang in verschiedenen Ländern gearbeitet und hatte da ähnliches Problem. Jedes LAnd hat seine eigenen Gesetzte und wenn man da dann die Sprache nicht spricht wirds ganz schwer. Meine Base war Schweiz aber gearbeitet habe ich sehr viel im Ausland. Hatte natürlich Angst im Nachhinein von irgendwo Strafe wegen nicht bezahlter Steuer zu bekommen. Habe dann mir Hilfe geholt u.a. bei asn, die extra darauf spezialiert sind Expats zu unterstützen. Kann dir vielleicht auch so was in die Richtung empfehlen. Gibt im Internet viele Möglichkeiten Hilfe zu finden!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass der TE nach 4 Jahren schon eine Lösung gefunden haben wird ...

Warum gräbt man so alte Dinger aus?

1x Hilfreiche Antwort

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