Steuerfreibeträge für Rentner in Spanien

18. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Corazon123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 42x hilfreich)
Steuerfreibeträge für Rentner in Spanien

Hallo!
Ich habe bereits das Internet durchforstet, aber nichts gefunden.
Mein Mann und ich planen, als Rentner einen festen Wohnsitz in Spanien zu haben. Bei einer Rente von 1300 Euro müssen wir in Deutschland aufgrund des Freibetrages keine Einkommenssteuer zahlen. Nun ist die Frage, ob wir uns steuermäßig verschlechtern würden.
Kennt sich jemand mit der spanischen Steuer aus? Weiß jemand, wie hoch der Freibetrag für ein Ehepaar in Spanien ist?

Im voraus herzlichen Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Steuern fallen in Spanien auf Renten von mehr als 11.200€ an. Das gilt individuell, da es im spanischen Steuerrecht kein Ehegattensplitting gibt.

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Corazon123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 42x hilfreich)

Vielen Dank für hilfreiche Antwort.
Das heißt, bei einer Rente von 15.000 Euro jährlich müsste dann die Differenz zwischen 11.200 u. 15.000 € versteuert werden - verstehe ich das richtig?
Eigentlich müsste doch auch unterschieden werden, ob jemand alleine über die 11.200 € verfügt oder ob die Rente für zwei Personen reichen muss, oder? Ist es dann nicht so, dass Steuern erst ab 22.400 € anfallen würden?

Grüße

41x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Eigentlich müsste doch auch unterschieden werden, ob jemand alleine über die 11.200 € verfügt oder ob die Rente für zwei Personen reichen muss, oder? Das können Sie ja gern mal den Parteien im spanischen Parlament vorschlagen, aber hier darüber zu diskutieren ist ziemlich sinnfrei...
Ist es dann nicht so, dass Steuern erst ab 22.400 € anfallen würden? In der Tat - so ist es nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

17x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Corazon123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 42x hilfreich)

Da habe ich wohl nicht gründlich genug nachgeschaut, danke für den Tipp.
Selbstverständlich hängt eine Auswanderung als Rentner auch davon ab, wie es mit der Steuer dort gehandhabt wird. Gestrandete Rentner und Rückwanderer gibt es genug, weshalb man sich zuvor eingehend informieren sollte. Abgesehen von einem Gespräch beim Fachmann, ist ein solches Forum ja u.a. dafür da.

Grüsse

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Ganz unjuristisch: Vielleicht sollten Sie ein Land mit günstigeren Lebenshaltungskosten als Altersruhesitz wählen, wie etwa Thailand.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

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