Steuerfreibetrag, Kind, freiwillige Krankenversich

13. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
emko77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerfreibetrag, Kind, freiwillige Krankenversich

Hallo zusammen,

Meine Freundin und ich haben am 6.6. unseren Sohn bekommen. Nun möchte ich gerne wissen wie ich vorgehen muss damit ich den kleinen auf meine Steuerkarte eintragen lasse.

Meine Freundin bezieht kein Geld vom Amt, mit der Begründung dass ich zuviel verdienen würde. Nun zahle ich auch für sie die freiwillige Krankenversicherung (150€ mtl.), und dazu wird mein Gehalt durch zwei geteilt, dazu haben wir die Berechnung vom Amt. Es ist mtl. wirklich knapp obwohl ich gut verdiene, zumal der kleine jetzt auch noch da ist.

Kann ich durch die Ausgaben die ich für meine Freundin habe, noch mehr Freibetrag raus kriegen?
Hat es Vor- und Nachteile?
Wieviel netto mehr wären das ungefähr im Monat?
Wie muss ich vorgehen bzw. was muss eingetragen werden?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49254 Beiträge, 17328x hilfreich)

Wenn Deine Freundin aufgrund Deines Einkommens keine Sozialleistungen erhält, dann kannst Du den Unterhalt an sie im Rahmen einer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Auch die Krankenversicherung für Deinen Sohn kannst Du wahrscheinlich geltend machen.

quote:
Wieviel netto mehr wären das ungefähr im Monat?


Die Antwort hängt von verschiedenen Dingen ab, kann also nicht ohne Detailkenntnisse Deiner persönlichen Einkommensverhältnisse beantwortet werden.

quote:
Wie muss ich vorgehen bzw. was muss eingetragen werden?


Du kannst Dir durch das Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Dazu musst Du einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen, bzw. ausfüllen. Neben den allgemeinen Angaben auf Seite 1 sind dabei die Angaben zu Kindern auf Seite 2 auszufüllen, außerdem auf Seite 5 die Angaben zu unterhaltberechtigten Personen. Damit ist Deine Freundin, nicht Dein Kind gemeint.

Die Eintragung eines Freibetrages führt dazu, dass Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres verpflichtet bist.

Solltest Du schon in 2011 oder davor Unterhalt an Deine Freundin geleistet haben, so kannst Du diesen noch durch Abgabe einer Steuererklärung geltend machen. Es ist noch möglich, die Steuererklärung 2008 abzugeben.




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