Guten Tag, ich hätte eine Simple Frage, wenn ich 2018 gearbeitet habe, das Geld jedoch erst 2019 erhalten habe für diese besagte Zeit, gilt dieses Geld für 2018 oder 2019, zwecks Steuerfreibetrag, danke für die Hilfe.
Steuerfreibetrag
12. Juni 2019
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Frage vom 12. Juni 2019 | 10:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerfreibetrag
#1
Antwort vom 12. Juni 2019 | 12:23
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 149x hilfreich)
Einkommen anzurechnen:
1. Als Arbeitnehmer?
2. Gewerbetreibender?
Lohnsteuerbescheinigung - geht in 2018
Je nach Gewinnermittlungsart - Bei Bilanz 2018, bei Einnahmen Überschuss 2019
#2
Antwort vom 13. Juni 2019 | 00:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ich besitze ein Kleingewerbe, also Gewerbetreibender, wie sieht es da aus ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Juni 2019 | 11:26
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1284x hilfreich)
Wenn Sie Ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln - also keine Bilanz aufstellen -, ist der Zeitpunkt des Zuflusses maßgeblich, also 2019.
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