Steuerfreibetrag

12. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
onetap
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerfreibetrag

Guten Tag, ich hätte eine Simple Frage, wenn ich 2018 gearbeitet habe, das Geld jedoch erst 2019 erhalten habe für diese besagte Zeit, gilt dieses Geld für 2018 oder 2019, zwecks Steuerfreibetrag, danke für die Hilfe.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Einkommen anzurechnen:

1. Als Arbeitnehmer?
2. Gewerbetreibender?

Lohnsteuerbescheinigung - geht in 2018
Je nach Gewinnermittlungsart - Bei Bilanz 2018, bei Einnahmen Überschuss 2019

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
onetap
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich besitze ein Kleingewerbe, also Gewerbetreibender, wie sieht es da aus ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1284x hilfreich)

Wenn Sie Ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln - also keine Bilanz aufstellen -, ist der Zeitpunkt des Zuflusses maßgeblich, also 2019.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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