Steuerfreibetrag?!

24. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
krums
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerfreibetrag?!

Hallo,
meine Job-Situation ist als Student ziemlich kompliziert und langsam blicke ich nicht mehr durch, ob ich über den Steuerfreibetrag komme und was dann zu tun wäre. Konkret geht es darum, dass ich ein Jobangebot habe, ich aber nicht sicher bin, ob ich dieses wegen Überschreiten des Steuerfreibetrags annehmen kann.
Aktuell arbeite ich:
- In einer Schule, ich glaube über die Übungsleiterpauschale (190 €/M)
- In einer Musikschule (schwankend, ca. 250 €/M)
- an der Uni (300 €/M)
- als Musiker (Kleinunternehmen, unregelmäßig und schwankend, ca. 125 €/M)

Das neue Jobangebot würde den Vertrag an der Uni um 150 € aufstocken (insgesamt also 450 €), allerdings nur für ein Paar Monate, da es sich um ein Projekt handelt. Danach kann es allerdings sein, dass ich ein weiteres Angebot bekomme, dann evtl. auch mit mehr als 150 € Aufstockung.

Wenn ich jetzt rechne, komme ich knapp unter dem Steuerfreibetrag raus. Falls der Schuljob wirklich als Übungsleiterpauschale zählt, dann lande ich weit darunter. Durch die Tätigkeit als Musiker oder die Ungewissheit beim Uni-Job kann es allerdings auch sein, dass ich darüber lande. Meine Frage ist: Was passiert dann? Wie funktioniert die Steuerabgabe? Bei welchem Job zahle ich Steuern und muss ich einen oder mehrere der Arbeitgeber informieren? Vor allem: Muss ich bei dem Jobangebot etwas Spezielles angeben, so in Richtung, dass ich mit diesem Job evtl. über den Steuerfreibetrag komme?

Ich hoffe sehr auf euer Hilfe und bedanke ich bereits im Voraus!
krums




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Muss ich bei dem Jobangebot etwas Spezielles angeben Dann verraten Sie doch einfach mal, was für Job der Uni-Job ist - womöglich ein pauschalversteuerter Minijob, der dann steuerfrei wäre?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Zitat (von krums):
Was passiert dann?


Dann musst Du Steuern zahlen.

Zitat (von krums):
Wie funktioniert die Steuerabgabe?


Durch Abgabe einer Steuererklärung.

Zitat (von krums):
Muss ich bei dem Jobangebot etwas Spezielles angeben, so in Richtung, dass ich mit diesem Job evtl. über den Steuerfreibetrag komme?


Nein

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

deine Gedankengänge sind unnötig.
Denn wenn du wirklich in die Steuerpflicht kommst, dann ist das halt so. Willst du deshalb auf den Job verzichten?

Sorry, aber wer schon im Bereich des Eingangssteuersatzes meint dann lieber nicht zu arbeiten, der wird nicht ordentlich durchs Leben kommen.

Stefan

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Vielleicht meint der TE aber auch nur, er müsse bei geringfügiger Überschreitung des Grundfreibetrags plötzlich ganz viel Steuern zahlen - eine irrige Meinung, auf die ich hier aber gerade bei Studenten schon öfters gestossen bin.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

ja, kann natürlich sein.

Dazu muss man dann wissen, dass der Grundfreibetrag keine Freigrenze ist (da wäre es so, dass mit Überschreiten der Grenze plötzlich auf das gesamte Einkommen eine Steuer anfällt).
Solche Grenzen gibt es, aber der Grundfreibetrag gehört nicht dazu. Der erste steuerpflichtige Euro wird mit genau 14 Cent belastet, der Rest bleibt steuerfrei.

Stefan

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#6
 Von 
krums
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten, vor allem die konstruktiven. Sie haben mir sehr geholfen.
@reckonder: Ihre Antwort zählt nicht dazu und ist aus vielen Gründen unangebracht. Ich behaupte, Gedankengänge sind nie vollkommen unnötig. Außerdem habe ich mir genau die Frage gestellt, ja. Und die Prognose, die Sie stellen ist scheint mir doch äußerst gewagt. Probieren Sie es doch mal so, wie die Antwort nach Ihnen von @muemmel: Er hat meinen Irrglauben erkannt (danke dafür!) und mich aufgeklärt, anstatt mich anzufeinden und meine Zukunft in Frage zu stellen.

Für ein freundlicheres Miteinander.
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

das ist aber nett. Ich war der Erste der dich darüber aufgeklärt hat, dass es fast egal ist, wenn man den Grundfreibetrag leicht überschreitet. Und du machst mich jetzt so an?

Damit bist du auf meiner Ignorliste gelandet.

Stefan

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