kurze Erklaerung:
ich: normaler steuerzahler
mein mann: (besitzt doppelte staatsbuergerschaft, aber in us army)in wohnort gemeldet, keine lohnsteuerkarte
im juni 02 holte mein mann seinen sohn (1,5 jahre) zu uns und beantragte das alleinige sorgerecht, dass ihm im november zugesprochen wurde.
mir wurde als stiefmutter der halben kinderfreibetrag vom einwohnermeldeamt auf anfrage eingetragen und ich erhielt das kindergeld. (die leibl. mutter war nicht beruftstaetig und zahlte -zahlt auch bisher- keinen unterhalt)
in meiner steuererklaerung 2002 machte ich die kinderbetreuungskosten (kinderkrippe) geltend, da ich fuer diese kosten aufkam.
das FA teilte nun mit, dass ich als stiefmutter keinen anspruch hatte und das geld wieder zurueckzahlen muss.
mein mann und ich sind getrennt veranlagt, da er in deutschland nicht berufstaetig war, oder koennen wir uns gemeinsam veranlagen lassen (auch ohne lst-karte?)
- wie kann ich wiedersprechen?
ich wuerde mich sehr ueber hilfe freuen! =
Steuerfreibetrag fuer Stiefmutter
26. Mai 2003
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Frage vom 26. Mai 2003 | 06:57
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerfreibetrag fuer Stiefmutter
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#1
Antwort vom 27. Mai 2003 | 10:54
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 33x hilfreich)
Vielleicht hilft es: Berufen Sie sich auf § 32 Absatz 6 Satz 3 Ziffer 1 EStG
und Satz 7 der Vorschrift. Hiernach erhalten auch Stiefelternteile den Freibetrag, wenn der andere Elternteil nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Kinderbetreuungskosten (Krippe) sind übrigens nach § 33c EStG
nur dann abzugsfähig, wenn Sie erwerbstätig sind, sich in Ausbildung befinden, oder behindert bzw. krank sind.
Christoph Blaumer
Rechtsanwalt
Facahanwalt für Steuerrecht
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