Steuerfreibetrag für Verheiratete

27. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
sommerwind76
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuerfreibetrag für Verheiratete

Hallo, ich habe mal eine Frage zu der Lohnsteuerabrechnung 07.
Es gibt doch so einen Freibetrag in Höhe von 15328 Euro im Jahr. Wenn mein und ich im Jahr 2007 zusammen 25.000 Euro brutto Einnahmen hatten, dann müssen wir doch nur die Differenz zu diesen 15.328 Euro versteuern, also ca.10.000 Euro? ist das richtig? Kann mir jemand eine ungefähre Schätzung abgeben, wieviel Steuer wir da bezahlen müssen? Nur so in etwa? Ich wäre sehr dankbar für Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Wenn ihr nur die normalen Pausch- und Freibeträge geltend machen könnt, dann müsst Ihr bei einem Bruttogehalt von zusammen 25.000€ in 2007 genau folgende Steuern zahlen:

Einkommensteuer: 464€
SoliZuschlag: 0€
Kirchensteuer, sofern relevant: 41,70€

Bei Eurer Betrachtung habt Ihr nicht berücksichtigt, dass vom Bruttoeinkommen auch noch diverse Pausch- und Freibeträge abgehen, bevor Steuern gezahlt werden müssen.

Tatsächlich fallen Steuern erst ab einem gemeinsamen Bruttogehalt von ca. 21.600€ an.

Wenn noch Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben berücksichtigt werden können, die oberhalb der Freibeträge liegen, dann fallen weniger als die oben genannten Steuern an.

Solltet Ihr gemeinsam mehr als die oben genannten Steuern gezahlt haben, wird die Differenz im Rahmen einer Einkommensteuererklärung erstattet.

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#2
 Von 
sommerwind76
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe. Wir hatten eigentlich mit viel mehr gerechnet. (ca. 3000,-) Da kommt doch die Hoffnung in mir auf, dass eventuell doch mal nach 8 Jahren ein Urlaub übrig bleiben könnte :) :)
:dance:

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Meine Berechnung ist davon ausgegangen, dass es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handelt, d.h. auf Steuerkarte.

Falls diese Annahme falsch war, solltest Du erläutern, was Du unter 'Bruttoeinnahmen' verstehst.

-- Editiert von hh am 28.02.2008 09:49:40

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#4
 Von 
sommerwind76
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Also 11.500,- Euro aus nicht selbstständiger Arbeit. 300,- Euro selbständige Arbeit. und dann habe ich zu Weihnachten eine Gratifikation von meiner Firma in Höhe 13.500 Euro erhalten.von den 11.500 Euro gingen bereits Lohnsteuer ab (1.100 Euro)Die 13.500 Euro und die 300,-Euro sind noch nicht versteuert worden.:(

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Da sich die Höhe der abziehbaren Sonderausgaben u.a. nach der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohnes richten, können auch etwas höhere Beträge als die oben angegebenen herauskommen, wenn wesentliche Einnahmebestandteile aus selbständiger Arbeit stammen.

Bei der selbständigen Arbeit unterliegt jedoch nur der Gewinn der Einkommensteuer, nicht die Bruttoeinnahmen. Eine Schätzung mit den neuen Angaben ist daher erheblich schwieriger. Dennoch gehe ich davon aus, dass die Steuerbelastung unter 1.000€ liegt. Je nach genauen Verhältnissen kann sie auch durchaus bei 0€ liegen.

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