Hallo zusammen,
In meiner Firma gab es Probleme mit der Lohnabrechnung. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich meine Sonntagszuschlag der laut Tarifvertrag bei 100% liegt nur 50% steuerfrei bezahlt bekomme und der Rest steuerpflichtig. Dasselbe Problem habe ich mit meinen Feiertagsstunden laut Tarifvertrag sollte ich 150% bekommen, aber ich bekomme nur 125 % bezahlt.
Nun habe ich mich schon ein bisschen selber schlau gemacht und herausgefunden, dass die die gesetzlichen Anforderungen sind.
Meine Frage ist nun: Muss mir meine Firma nur die gesetzlichen Zuschläge steuerfrei bezahlen oder die Zuschläge die im Tarifvertrag stehen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
-- Editiert von Stoffel123 am 13.08.2020 15:44
Steuerfreie Sonntags, Feiertags und Nachtzuschläge
13. August 2020
Thema abonnieren
Frage vom 13. August 2020 | 15:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerfreie Sonntags, Feiertags und Nachtzuschläge
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. August 2020 | 16:07
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17246x hilfreich)
Die Firma darf überhaupt nicht mehr als die 50 bzw. 125 % steuerfrei auszahlen - alles andere wäre Steuerhinterziehung.
#2
Antwort vom 13. August 2020 | 16:40
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
Steuerfrei darf die Firma höchstens die gesetzlichen Zuschläge auszahlen. Wenn die Firma höhere Zuschläge zahlt, muss der Rest versteuert werden. Die Abrechnung ist daher korrekt.
Und jetzt?
Schon
266.556
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten