Steuerfreie Sonntags, Feiertags und Nachtzuschläge

13. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Stoffel123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerfreie Sonntags, Feiertags und Nachtzuschläge

Hallo zusammen,

In meiner Firma gab es Probleme mit der Lohnabrechnung. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich meine Sonntagszuschlag der laut Tarifvertrag bei 100% liegt nur 50% steuerfrei bezahlt bekomme und der Rest steuerpflichtig. Dasselbe Problem habe ich mit meinen Feiertagsstunden laut Tarifvertrag sollte ich 150% bekommen, aber ich bekomme nur 125 % bezahlt.
Nun habe ich mich schon ein bisschen selber schlau gemacht und herausgefunden, dass die die gesetzlichen Anforderungen sind.

Meine Frage ist nun: Muss mir meine Firma nur die gesetzlichen Zuschläge steuerfrei bezahlen oder die Zuschläge die im Tarifvertrag stehen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

-- Editiert von Stoffel123 am 13.08.2020 15:44

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Die Firma darf überhaupt nicht mehr als die 50 bzw. 125 % steuerfrei auszahlen - alles andere wäre Steuerhinterziehung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Steuerfrei darf die Firma höchstens die gesetzlichen Zuschläge auszahlen. Wenn die Firma höhere Zuschläge zahlt, muss der Rest versteuert werden. Die Abrechnung ist daher korrekt.

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