Hallo,
ich erstelle gerade unsere Steuererklärung mit einem Steuerprogramm. Zusammenveranlagung.
Es wird die Frage gestellt:
"Besteht Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge, oder steuerfreie Beihilfen zur Krankenversicherung oder zu Krankheitskosten?"
Ich kann da aber keine Antwortmöglichkeit auswählen, sondern es ist vorausgewählt "Ja" sowohl bei Ehemann als auch Ehefrau.
Bei der Erläuterung zu dieser Voreinstellung steht:
"Die Angaben zur Art der Krankenversicherung ergeben sich auf Grund der bisherigen Angaben bei Lohnsteuerbescheinigungen, Abgeordnetenbezügen oder Renten. Der Höchstbetrag für Ehemann für die übrigen Vorsorgeaufwendungen betragen 1900 €"
Bei der Ehefrau steht exakt dasselbe.
Der Ehemann liegt über der BBG und erhält steuerfreie Zuschüsse. Aber nicht die Ehefrau. Woher also bezieht das Programm die Info über steuerfreie Zuschüsse? Ich habe alle Einträge in der Lohnsteuerbescheinigung auf Richtigkeit kontrolliert und nirgends was gefunden. Abgeordnetenbezüge und Renten gab es keine.
Hat es überhaupt eine Relevanz, wenn dort ein "nein" Stünde? Würden sich dann der Höchstbetrag der "übrigen Vorsorgeaufwendungen" ändern? Mehr oder weniger? Was sind denn übrige Vorsorgeaufwendungen?
Danke schonmal für Eure Hilfe.
Steuerfreie Zuschüsse etc...
28. März 2019
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Frage vom 28. März 2019 | 20:09
Von
Status: Lehrling (1269 Beiträge, 211x hilfreich)
Steuerfreie Zuschüsse etc...
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#1
Antwort vom 28. März 2019 | 21:20
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16807x hilfreich)
Zitat:Woher also bezieht das Programm die Info über steuerfreie Zuschüsse?
Weil das bei Arbeitnehmern der Regelfall ist.
Zitat:Der Ehemann liegt über der BBG und erhält steuerfreie Zuschüsse. Aber nicht die Ehefrau.
Die Ehefrau ist im Rahmen der Familienversicherung über den Ehemann versichert. Die Zuschüsse an den Ehemann gelten daher auch als Zuschüsse an die Ehefrau.
Zitat:Hat es überhaupt eine Relevanz, wenn dort ein "nein" Stünde? Würden sich dann der Höchstbetrag der "übrigen Vorsorgeaufwendungen" ändern?
Ja, der Höchstbetrag würde sich von 1.900€ auf 2.800€ ändern.
Zitat:Was sind denn übrige Vorsorgeaufwendungen?
Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherungen, bestimmte Lebensversicherungen.
Das ist aber in Deinem Fall nicht relevant, da der Höchstbetrag von 2x1.900€=3.800€ bereits durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
#2
Antwort vom 28. März 2019 | 21:31
Von
Status: Lehrling (1269 Beiträge, 211x hilfreich)
Die Ehefrau ist nicht familienversichert sondern selbst versichert.
Ändert das was an der Einschätzung?
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#3
Antwort vom 29. März 2019 | 15:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16807x hilfreich)
Zitat:Die Ehefrau ist nicht familienversichert sondern selbst versichert.
Geht die Freu einer nichtselbständigen Tätigkeit nach, bei der der AG die Hälfte der KV-Beiträge direkt an die Krankenkasse zahlt? Dann bleibt es bei der Einschätzung.
Ist die Frau dagegen selbständig tätig und trägt somit die KV-Beiträge komplett alleine, so darf das "Nein" angekreuzt werden.
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