Wie schätzt Ihr folgendes fiktives Szenario ein: X erhält ein Stipendium von einer Stiftung mit Sitz außerhalb der EU. Die Stiftung ist steuerundurchsichtig, weil in dem Sitzstaat keine Besitz/Verfügungsverhältnisse innerhalb der Stiftung dem deutschen Finanzamt mitgeteilt wird. Würde nach § 15 AStG deshalb einfach X unterstellt werden, was ja nicht überprüfbar ist, dass er als bekannter Begünstigter der Stiftung auch der einzige Begünstigte sein wird bzw. sogar der Besitzer und wird weiterhin fiktiv einfach ein Vermögen und Einkommen der Stiftung gewählt und dann entsprechend § 15 AStG dem Stipendiant zugeschrieben + besteuert?
Angenommen auf freiwilliger Basis gewährt die Stiftung Einblick in die Satzung gegenüber dem deutschen Finanzamt und die Satzung listet die Kriterien, die für ein steuerfreies Stipendium gelten wie kein Verlangen von Gegenleistung, die Förderung der Wissenschaft/Kunst sowie ein offener Bewerbungsprozess. Wären dann die Zahlungen der Stiftungen an den Stipendianten steuerfrei oder muss es sich dabei um eine Stiftung in Deutschland/der EU handeln damit die geforderte behördliche Kontrolle der Stiftung gegeben ist für eine steuerfreie Förderungen?
Steuerfreies Stipendium von ausländischer, steuerundurchsichtigen Stiftung möglich?
29. Januar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 29. Januar 2019 | 14:15
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerfreies Stipendium von ausländischer, steuerundurchsichtigen Stiftung möglich?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. Januar 2019 | 14:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47651 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Wären dann die Zahlungen der Stiftungen an den Stipendianten steuerfrei
Nein, die Stiftung dürfte wohl kaum die Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 EStG erfüllen.
#2
Antwort vom 29. Januar 2019 | 15:04
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 2x hilfreich)
Wieso nicht? Die Kriterien von a) und b) habe ich ja als gegeben benannt.
Und jetzt?
Schon
268.284
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten