Steuerfreies Stipendium von ausländischer, steuerundurchsichtigen Stiftung möglich?

29. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
P3p4
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerfreies Stipendium von ausländischer, steuerundurchsichtigen Stiftung möglich?

Wie schätzt Ihr folgendes fiktives Szenario ein: X erhält ein Stipendium von einer Stiftung mit Sitz außerhalb der EU. Die Stiftung ist steuerundurchsichtig, weil in dem Sitzstaat keine Besitz/Verfügungsverhältnisse innerhalb der Stiftung dem deutschen Finanzamt mitgeteilt wird. Würde nach § 15 AStG deshalb einfach X unterstellt werden, was ja nicht überprüfbar ist, dass er als bekannter Begünstigter der Stiftung auch der einzige Begünstigte sein wird bzw. sogar der Besitzer und wird weiterhin fiktiv einfach ein Vermögen und Einkommen der Stiftung gewählt und dann entsprechend § 15 AStG dem Stipendiant zugeschrieben + besteuert?
Angenommen auf freiwilliger Basis gewährt die Stiftung Einblick in die Satzung gegenüber dem deutschen Finanzamt und die Satzung listet die Kriterien, die für ein steuerfreies Stipendium gelten wie kein Verlangen von Gegenleistung, die Förderung der Wissenschaft/Kunst sowie ein offener Bewerbungsprozess. Wären dann die Zahlungen der Stiftungen an den Stipendianten steuerfrei oder muss es sich dabei um eine Stiftung in Deutschland/der EU handeln damit die geforderte behördliche Kontrolle der Stiftung gegeben ist für eine steuerfreie Förderungen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47651 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Wären dann die Zahlungen der Stiftungen an den Stipendianten steuerfrei


Nein, die Stiftung dürfte wohl kaum die Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 EStG erfüllen.

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#2
 Von 
P3p4
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Wieso nicht? Die Kriterien von a) und b) habe ich ja als gegeben benannt.

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