Hallo,
ich besuche zur Zeit eine Sprachenschule. Die dort beschäftigten Lehrer sind freiberuflich tätig und kommen fast alle aus den USA/Canada. Sie erzählen immer ewtas davon, dass sie 2 Jahre steuerfrei sind.
Ich deute aber so, dass sie erst nach zwei Jahren ihre erste Steuererklärung für die dann vergangene Zeit abgeben müssen. Sehe ich das richtig ? Oder was können die sonst meinen.
Auch eine Sozialversicherungspflicht besteht doch nicht, oder? Krankenkasse ist sicher ratsam, aber deren Privatvergnügen und alles Andere ist bei den"Z***ögeln" doch sowieso nicht wichtig.
Möchte das nur mal vom Grundsatz her wissen, da die "alten" Lehrer diese Information immer an die "neuen" weitergeben.
Vielen Dank und viele Grüße Kako
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Steuerfreiheit bei selbstständigen Ausländern
19. Oktober 2009
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Frage vom 19. Oktober 2009 | 15:40
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 10x hilfreich)
Steuerfreiheit bei selbstständigen Ausländern
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#1
Antwort vom 19. Oktober 2009 | 15:52
Von
Status: Unbeschreiblich (48378 Beiträge, 17069x hilfreich)
Nach den allgemeinen Steuergesetzen besteht keine derartige Steuerfreiheit.
Mir ist nicht bekannt, dass es Sonderregelungen für solche Jobs gibt.
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