Hallo,
ich wüßte gerne, ob man sich in folgendem Fall strafbar wegen Steuerhinterziehung macht.
Ein 3 Jahre alter Gebrauchtwagen wird beim Straßenverkehrsamt neu zugelassen. Die Dame vom Straßenverkehrsamt schreibt in den Fahrzeugbrief als Erstzulassung das Jahr 2000 und in den Fahrzeugschein das Jahr 2003.
Der neue Besitzer des Wagens erhält den Steuerbescheid für das Fahrzeug, in dem vermerkt ist, dass das Fahrzeug steuerbefreit ist (wäre es ja auch, wenn die EZL tatsächlich 2003 wäre).
Müßte der Halter des Fahrzeuges diesen Fehler im Fahrzeugschein melden? Oder sollter er sich lieber still und heimlich freuen und die Klappe halten?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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"Jana"
Steuerhinterziehung? Fehler bei Erstzulassung im Fahrzeugschein
7. Juli 2003
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Frage vom 7. Juli 2003 | 16:38
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerhinterziehung? Fehler bei Erstzulassung im Fahrzeugschein
#1
Antwort vom 9. Juli 2003 | 08:12
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 26x hilfreich)
Wenn er weiss dass da was nicht passt, sollte er das dringend ändern.
Und jetzt?
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