Steuerhinterziehung (Kindergeldkasse) Hilfe

26. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Cataldo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Steuerhinterziehung (Kindergeldkasse) Hilfe

Hallo Community,

ich werde es hier mit der kurzen Version versuchen.

Mein Vater bekam von 2011 - 2013 Kindergeld etwa ~4.000 EUR
(Kind: Meine Person 26 Jahre. Heute).

Allerdings war ich nicht in der Ausbildung bzw. für 2 Monate (Probezeit gekündigt worden).

Wir haben meines Wissens nach die Dokumente vom Arbeitsamt zur Kindergeldkasse geschickt.
Soweit so gut, nun ist es so das mein Dad dieses Jahr erst eine Anzeige bekam wegen Steuerhinterziehung worauf wir Einspruch eingelegt haben. Lange Zeit kam keine Reaktion.

Vor kurzem erhielt mein Dad eine Vorladung wegen Steuerhinterziehung. Die Vorladung ist demnächst.

Ich möchte dazu sagen seit dem meine Mutter sich getrennt (2010) hat, die solche Sachen stets erledigt hat weil wirklich von uns niemand die Ahnung hat darüber, ist nichts Vorsätzlich getätigt worden. Mein Vater eine reine Weste, geht seit über 40 Jahren Arbeiten noch nie was zu Schulden kommen lassen.

Ich rief beim Arbeitsamt an und hörte das ich nur Arbeitslos gemeldet sei.
Habe aber in der Zwischenzeit an Maßnahmen von der Agentur für Arbeit teilgenommen.

Doch erklärte mir eine Frau das es der Kindergeldkasse egal sei was Sie vorliegen habe ob es Arbeitssuchend oder Arbeitslos oder Ausbildungssuchend ist um Kindergeld zu beziehen.

DOCH: Aktuell sagte der Anwalt meines Vaters das es ab dem 21. Lebensjahr so ist, Kindergeld nur beziehen wenn man auch aktiv Ausbildungssuchend ist.

Fakt ist es gibt demnächst eine Verhandlung wegen Steuerhinterziehung die nicht vorsätzlich getätigt wurde, wir hatten ja keine Ahnung wussten nur das es bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld gibt.

Seit ein paar Jahren bezieht mein Vater Arbeitslosengeld II ist jedoch am Arbeiten, war davor Selbstständig.

Was kann meinem Vater ggf. mir im schlimmsten Fall passieren. Es ist eine äußerst Ernste Situation für uns. Ich habe Angst davor das mein Vater eine Freiheitsstrafe bekommt und das weil wir echt keine Ahnung hatten, bitte unterlasst an der Stelle Sätze wie, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ich meine das die Kindergeldkasse doch jedes Jahr nachhakt, wir haben soweit ich weiß immer alle Unterlagen hingeschickt.

Sollten Fragen auftauchen, gerne Stellen.


Ich bedanke mich jetzt schonmal für eure Antworten.
Bitte jedoch nur ernsthafte Antworten zu erhalten.

Danke und Beste Grüße

-- Editiert von Moderator am 27.07.2015 13:23

-- Thema wurde verschoben am 27.07.2015 13:23

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38374 Beiträge, 13984x hilfreich)

Fangen wir mal an, die etwas wirren Sachen auseinander zu sortieren.

Kindergeld hat mit Steuerhinterziehung nichts zu tun. Was da zu Unrecht bezogen worden ist, das ist zurück zu zahlen.

So, wenn man ALG II bekommt, dann muss man jeden "Nebenverdienst" angeben. Das hat Daddy unterschrieben. Doppelt kassieren ist also nicht.

Und jetzt kommen wir zur dritten Baustelle. Offensichtlich hat der selbständige Vater mit ALG II auch noch "vergessen", Steuererklärungen abzugeben. Tja, und das ist jetzt wohl das Strafverfahren. Die anderen Sachen kommen dann auch noch.

Ich sehe also viele Baustellen. Rückzahlung Kindergeld, Rückzahlung ALG II, Nachzahlung Sozialabgaben, Steuernachzahlung.

Im strafrechtlichen Bereich: Betrug zu Lasten der Allgemeinheit (ALG II), Steuerhinterziehung, eventuell noch Sozialbetrug.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Bitte jedoch nur ernsthafte Antworten zu erhalten. Dann würde ich es mit einer sinnvollen Frage versuchen. Die Frage nach dem schlimmsten Fall ist völlig sinnfrei. Sie können den Strafrahmen für Steuerhinterziehung problemlos in § 370 AO nachlesen - da steht er. Natürlich wird Ihr Vater die 5 Jahre Haft, die da als schlimmster Fall stehen, nicht kriegen. Was der Vater realistischerweise kriegt, kan hier keiner wissen - wie schon erwähnt, wird das ganz andere Ursachen als das Kindergeld haben. Und warum fragen Sie übrigens nicht den Anwalt? Der sollte über die konkreten Fakten informiert sein...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cataldo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Fangen wir mal an, die etwas wirren Sachen auseinander zu sortieren.
Kindergeld hat mit Steuerhinterziehung nichts zu tun. Was da zu Unrecht bezogen worden ist, das ist zurück zu zahlen.
So, wenn man ALG II bekommt, dann muss man jeden "Nebenverdienst" angeben. Das hat Daddy unterschrieben. Doppelt kassieren ist also nicht.
Und jetzt kommen wir zur dritten Baustelle. Offensichtlich hat der selbständige Vater mit ALG II auch noch "vergessen", Steuererklärungen abzugeben. Tja, und das ist jetzt wohl das Strafverfahren. Die anderen Sachen kommen dann auch noch.
Ich sehe also viele Baustellen. Rückzahlung Kindergeld, Rückzahlung ALG II, Nachzahlung Sozialabgaben, Steuernachzahlung.
Im strafrechtlichen Bereich: Betrug zu Lasten der Allgemeinheit (ALG II), Steuerhinterziehung, eventuell noch Sozialbetrug.
wirdwerden


Kindergeld wird von Steuergeldern bezahlt ERGO kann man der Steuerhinterziehung bezichtigt werden, wenn man zu unrecht und mit Wissen Kindergeld bezieht ohne Ansprüche darauf zu haben. In unserem Fall ist es jedoch nicht so.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cataldo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Bitte jedoch nur ernsthafte Antworten zu erhalten. Dann würde ich es mit einer sinnvollen Frage versuchen. Die Frage nach dem schlimmsten Fall ist völlig sinnfrei. Sie können den Strafrahmen für Steuerhinterziehung problemlos in § 370 AO
nachlesen - da steht er. Natürlich wird Ihr Vater die 5 Jahre Haft, die da als schlimmster Fall stehen, nicht kriegen. Was der Vater realistischerweise kriegt, kan hier keiner wissen - wie schon erwähnt, wird das ganz andere Ursachen als das Kindergeld haben. Und warum fragen Sie übrigens nicht den Anwalt? Der sollte über die konkreten Fakten informiert sein...



Ich weiß zwar nicht warum deine Aussage "wie schon erwähnt, wird das ganz andere Ursachen als das Kindergeld haben. "

Nein, es geht um das Kindergeld, so wie o.g. Kindergeld 2 Jahre lang zu viel bezogen nun der Steuerhinterziehung bezichtigt.
Was ist daran nicht zu verstehen?

Der Anwalt unterhält sich mit meinem Vater aber auch erst Anfang der Woche.

(Beleidigung editiert)

-- Editiert von Moderator am 27.07.2015 12:43

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cataldo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Fangen wir mal an, die etwas wirren Sachen auseinander zu sortieren.
Kindergeld hat mit Steuerhinterziehung nichts zu tun. Was da zu Unrecht bezogen worden ist, das ist zurück zu zahlen.
So, wenn man ALG II bekommt, dann muss man jeden "Nebenverdienst" angeben. Das hat Daddy unterschrieben. Doppelt kassieren ist also nicht.
Und jetzt kommen wir zur dritten Baustelle. Offensichtlich hat der selbständige Vater mit ALG II auch noch "vergessen", Steuererklärungen abzugeben. Tja, und das ist jetzt wohl das Strafverfahren. Die anderen Sachen kommen dann auch noch.
Ich sehe also viele Baustellen. Rückzahlung Kindergeld, Rückzahlung ALG II, Nachzahlung Sozialabgaben, Steuernachzahlung.
Im strafrechtlichen Bereich: Betrug zu Lasten der Allgemeinheit (ALG II), Steuerhinterziehung, eventuell noch Sozialbetrug.
wirdwerden


ALGII bezog er erst nachdem die Selbständigkeit beendet wurde. Er hat keine Steuern hinterzogen oder sonstiges. Es geht nur um das KINDERGELD.

Kindergeld wurde ebenfalls mit beim ALGII angegeben.

Fakt ist da sich die Krankenkasse nicht auf Ratenzahlung einlassen und es nicht möglich ist den vollen Betrag zu lassen.
Es kam erst eine Anzeige wo 1000 Euro bezahlt werden sollten worauf aber Einspruch eingelegt wurde darauf hin ohne jeglichen Schriftverkehr kam der Brief zur Verhandlung.

Keine Steuererklärung wurde vergessen nichts. Das wurde alles früher vom Steuerberater erledigt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119561 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat:
Was kann meinem Vater ggf. mir im schlimmsten Fall passieren.

Der unberechtigte Bezug von Kindergeld kann tatsächlich eine strafbare Steuerhinterziehung darstellen (auch für mich erstaunlich...).

§ 370 AO sieht zwar auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahre vor, Freiheitsstrafen werden in der Regel jedoch erst bei hinterzogenen Beträgen in Höhe von mindestens 100.000,00 € verhängt.
Da liegt man also noch weit drunter.

Ich gehe mal von einer Geldstrafe von 2-3 Monatseinkommen aus.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)

@ TE: Wenn Sie meinen, Äußerungen anderer User seien "Müll", dann sind Sie hier einfach falsch. Zu!

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