Hallo,
meine Schwägerin hat im verg. Jahr von ihrem Exmann ca. 50.000 € Abfindung für das gemeinsame Haus erhalten. Davon waren 10.000 € als Unterhalt ausgewiesen. Im letzen Jahr hat mein Bruder geheiratet und deshalb mit ihr eine gemeinsame Steuererklärung gemacht. Da er umziehen musste haben sie auch Geld zurückbekommen. Nun bekommt plötzlich meine Schwägerin Post vom Finanzamt, dass sie die 10.000 € nicht angegeben hat.Ihr Exmann hat seine Steuererklärung gemacht. Gleichzeitig hätte sie auch den Unterhalt von 2003 nicht angegeben. Sie sagt, sie hätte nicht gewusst, dass sie das müsse. Meine Frage wäre jetzt? Muss sie diese Angaben machen?, Ist das nun Steuerhinterziehung? Wie hängt mein Bruder da mit drin (der Brief ging an beide).Kann er mit zur Rechenschaft gezogen werden, obwohl er damit nichts zu tun hat?Muss der Exmann die Steuerschuld wieder zurückzahlen? Meiner Schwägerin stand der Unterhalt doch zu.:(
Bitte dringend um Antworten, danke
Tabita
-- Editiert von tabita am 05.12.2005 12:14:29
Steuerhinterziehung ?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Der Unterhalt muss angegeben werden.
Wenn ihr Mann den Unterhalt als Sonderausgaben geltend gemacht hat, dann hat Deine Schwägerin wahrscheinlich die Anlage U unterschrieben. Darin hat sie dann bestätigt, dass sie den Unterhalt erhalten hat und auch versteuern wird.
Wenn so etwas vorsätzlich nicht angegeben wird, dann ist es Steuerhinterziehung.
Hier ist es wohl versehentlich passiert und somit "nur" eine leichtfertige Steuerverkürzung. Mit Glück muss Deine Schwägerin nur die entsprechenden Steuern nachzahlen.
Zur weiteren Klärung fehlen allerdings noch ein paar Informationen:
- Anlage U ausgefüllt und abgegeben?
- Unterhalt als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung geltend gemacht?
Hallo,
vielen dank für die Antwort. Die Anlage wurde wohl am Anfang unterschrieben. Sie dachte das wäre nur einmalig.
Was angegeben wurde wissen wir nicht. Das dumme ist, dass meine Schwägerin jetzt als erste Reaktion auf dem Amt angerufen hat um zu sagen, dass sie das Geld nicht erhalten hat, weil sie Angst hat, die Einnahmen aus dem Haus auch noch versteuern zu müssen.Wir haben keine Ahnung wie das jetzt weitergeht. Im Moment ist sie auch auf dieses Thema nicht mehr ansprechbar.Mein Bruder ist ziemlich sauer. Ist es nun für ihn besser zu einem Steuerberater zu gehen und wie hängt er da mit drin???
vielen Dank Tabita
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Wenn sie die Anlage U unterschrieben hat, dann wird sie nicht um die Nachversteuerung der 10.000€ herum kommen.
Deine Schwägerin hat damit aber nicht wirklich ein Problem. Die Anlage U muss nur dann von ihr unterschrieben werden, wenn ihr Ex-Mann (Dein Bruder) ihr den steuerlichen Nachteil ausgleicht.
Und den Kopf in den Sand stecken hilft in so einer Situation nicht wirklich weiter.
es kommt ja auch darauf an, welche Einnahmen die Schwägerin darüberhinaus noch hatte und ob sie dafür eine Steuererklärung gemacht hat. Wenn sie die Anlage U unterschrieben hat, ist der exEhemann ihr zum Ausgleich der daraus für sie entstehenden Steuer verpflichtet. Sie hätte genausogut die Unterschrift auf Anlage U verweigern können. Dann hätte der exEhemann den Unterhalt (nur teilweise)im Rahmen der aussergewöhnlichen Belastung bei sich geltend machen können. Er hat somit (wahrscheinlich)einen steuerlichen Vorteil durch die Anlage U.Auf jeden Fall sollte mit dem Finanzamt eine gütliche Einigung erzielt werden, denn nun ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen.
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"kluge"
-- Editiert von kron am 14.12.2005 21:48:06
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