Steuerhinterziehung? Dienstwagen und Umzug

20. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
505181
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuerhinterziehung? Dienstwagen und Umzug

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an Euch bzgl. Steuerstrafrecht und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich fahre seit 3 Jahren einen Dienstwagen, den ich auch privat nutzen kann und versteuere jeden Kilometer Wohnung-Arbeitsstätte. Ich war - wie mir durch das Schreiben vom Finanzamz aufgefallen ist - bisher in dem Irrtum, dass sich die Versteuerung über die Steuererklärung regelt. Vor 2 Jahren bin ich also umgezogen und habe nichts weiter veranlasst, da ich der Meinung war, das ginge irgendwie "automatisch". Habe also immer in der Steuererklärung meine "neue" Entfernung angegeben und scheinbar durch meinen Arbeitgeber aber immer nur die "alte" versteuert (rund 40 km weniger). Nachdem das Finanzamt nachgefragt hat, habe ich dies auch sofort richtiggestellt und natürlich sofort angegeben, dass die Nachversteuerung auch für 2004 erfolgen muss. Zudem hat man dann natürlich die ganze Erklärung auf Herz und Nieren geprüft und ist darüber gestolpert, dass ich Bewirtungskosten angebe, die an meinem Wohnort anstatt an meinem Arbeitsort angefallen sind. Das sei unlogisch, sagt der Finanzbeamte. Die Begründung dafür ist, dass ich mein Arbeitszimmer an meinem Wohnort habe und außerdem keine Lust habe, abends oder am Wochenende noch mehr Kilometer zu fahren. Also bitte ich meine Kollegen, sich an meinem Wohnort "beköstigen" zu lassen - wem das zu weit ist, soll eben zuhause bleiben. Kann ja verstehen, dass das für einen Außenstehenden ungläubig klingt, aber so ist es nunmal.

Mein Antwortschreiben ist nun 4 Wochen her und ich habe seither nichts mehr gehört. Ehrlich gesagt, geht mir nun etwas die Muffe. Ist das ein gutes Zeichen (gut im Sinne von, es wird gerade ausgerechnet inkl. Zinsen, wieviel ich nachzahlen muss und die Bewirtungskosten wurden entweder anerkannt oder eben rausgerechnet) oder ein schlechtes, indem man mich der Steuerhinterziehung anklagen wird?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Für Steuerhinterziehung ist Vorsatz notwendig, der hier jedoch nicht nachweisbar sein dürfte.

Es liegt hier also allenfalls der Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung vor, bei dem es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt und der mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Aus der Bearbeitungszeit von 4 Wochen kannst Du jedoch keine Schlüsse ziehen, wohin das Ganze jetzt läuft.

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#2
 Von 
505181
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Mal angenommen, es kmäe zu einer Anklage w/ Steuerhinterziehung - was könnte mir bei diesem Umfang denn passieren?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Es wird in diesem Fall nicht zu einer Anklage wegen Steuerhinterziehung kommen.

1x Hilfreiche Antwort

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