Steuerhinterziehung mit Nachbesteuerung elegant aus der Welt schaffen?

7. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Knapler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuerhinterziehung mit Nachbesteuerung elegant aus der Welt schaffen?

Hallo allerseits!
Ich habe ein ziemliches Problem am Hals und hoffe auf Hilfe.

Fall:
Kleiner Angestellter wird vom Vorgesetzte genötigt, eine Auszahlungsanordnung durchzuführen, bei der Einfuhrumsatzsteuer hinterzogen wird. Eine Bestellung aus den USA in Wert von ca. 50.000 Euro wird mit ca. 7.000 Euro angegeben. Angestellter will nicht und bekommt eine Mail überreicht, in der diese Falsche Wertangabe verabredet worden ist. Die Mail soll zeigen, daß der Fall nicht mehr aufzuhalten ist und daß eine Weigerung der Zahlung für ihn mit Problemen verbunden ist.

Angestellter weist an, bekommt immer wieder seltsame Dinge auf den Tisch und meldet einige Problematische Dinge an obere Stelle.

Obere Stelle beschließt Vorfälle zu vertuschen und geht gegen Angestellten vor.

Angestellter meldet weitere Vorfälle und informiert auch Zollfahndung über Steuerhinterziehung.

Zollfahndung erhält alle notwendigen Unterlagen und findet auch den entsprechenden Vorgang.

Zoll kassiert lediglich den hinterzogenen Betrag und stellt den Fall ein.

Der Vorgesetzte, der die Wertangabe zum Zwecke der Steuerhinterziehung fälschen ließ ist nun die höchste Institution der sehr großen Einrichtung.

Kann man eine bewiesene Steuerhinterziehung wirklich mit der Nachbesteuerung elegant aus der Welt schaffen? So weit ich es verstanden hatte, ist dies eine Straftat?

Für mich ist es wichtig, da man die Einstellung des Verfahrens als Beweis für eine ungerechtfertigte Verdächtigung gegen mich aufführt. Dabei kann von ungerechtfertigt keine Rede sein. Ich habe die nötigen Unterlagen und die Mail mit der Verabredung zur falschen Wertangabe an die Zollfahndung übergeben.

Was kann/soll ich machen?

DANKE!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(497 Beiträge, 180x hilfreich)

Zitat: Für mich ist es wichtig, da man die Einstellung des Verfahrens als Beweis für eine ungerechtfertigte Verdächtigung gegen mich aufführt.

Den Gegenbeweis haben Sie doch hier schon erwähnt: Zoll kassiert lediglich den hinterzogenen Betrag und stellt den Fall ein.

Damit ist ja nun erwiesen, dass es einen steuerrechtlich relevanten Sachverhalt gab.

Allerdings würde ich bei derartig massiven Problemen die Beauftragung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht in Erwägung ziehen.

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#2
 Von 
Knapler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Louis,

danke für Ihre Meldung. Ich stehe schon vor Gericht mit denen. Bei der Gerichtsverhandlung kam die Drohung mit der Strafanzeige wegen ungerechtfertigter Verdächtigung, wenn ich meine Anzeige wegen Mobbing nicht zurückziehe. Heute habe ich bei der Zollfahndung angerufen und die Tel. Nr. des Bearbeiters bekommen, der den Fall nach der Nachverzollung eingestellt hat. Ist leider diese Woche im Urlaub.

Für mich ist auch relevant, daß beinahe 8.000 Euro nachversteuert wurden. DAS ist doch der Beweis, daß es den Sachverhalt gab. Die Gegenseite beruft sich aber darauf, daß der fall OHNE Strafe eingestellt wurde. Da keine Strafe bezahlt wurde, handelt es sich nach deren Auffassung auch nicht um Steuerhinterziehung, da ja nachträglich (nach der Anzeige) bezahlt wurde. Ich kapiere es einfach nicht. Meine Anzeige erging Februar 2006 und nachverzollt wurde Januar 2007.

So weit ich es verstanden habe, bezahlt man doch stets eine Strafe, wenn man bei Steuerhinterziehung erwischt wird. In diesem Fall wird lediglich nachversteuert - ohne 1 Cent Strafe. Und auch noch 11 Monate nach der Anzeige.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(497 Beiträge, 180x hilfreich)

Zitat: So weit ich es verstanden habe, bezahlt man doch stets eine Strafe, wenn man bei Steuerhinterziehung erwischt wird. In diesem Fall wird lediglich nachversteuert - ohne 1 Cent Strafe. Und auch noch 11 Monate nach der Anzeige.

Sicher wurde durch die Zollfahndung ein steuerrechtlich relevanter Sachverhalt festgestellt. Daher auch die Nachzahlung. Wenn aber der Nachweis eines Strafverfahrens nicht möglich war, weil beispielsweise keine Steuerstraftat vorlag oder aber der Täter nicht ermittelt werden konnte, kann die Sache auch ohne Zahlung eingestellt werden.

Zitat: Bei der Gerichtsverhandlung kam die Drohung mit der Strafanzeige wegen ungerechtfertigter Verdächtigung, wenn ich meine Anzeige wegen Mobbing nicht zurückziehe.

Wenn Sie dafür Zeugen haben, wäre es sicherlich für Ihren Anwalt (den Sie hoffentlich haben) ein gefundenes Fressen.

Zitat: Die Gegenseite beruft sich aber darauf, daß der fall OHNE Strafe eingestellt wurde. Da keine Strafe bezahlt wurde, handelt es sich nach deren Auffassung auch nicht um Steuerhinterziehung, da ja nachträglich (nach der Anzeige) bezahlt wurde.

Der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist im § 370 AO verewigt. Wenn also die Steuerbehörde durch Ihre Firma pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen wurde, dürfte dieser Tatbestand erfüllt sein. Für diese These spricht auch, dass nachversteuert wurde. Also muss es ja so einen Sachverhalt gegeben haben. Die Einstellungsnachricht ändert daran auch nichts. Das können Sie mit einer Anzeige bei einer Unfallflucht vergleichen. Auch hier wird das Verfahren eingestellt wenn der Täter nicht ermittelt werden kann. Die Straftat hat es aber trotzdem gegeben.

Letztlich empfehle ich, sofern noch nicht geschehen, die Einschaltung eines versierten Anwaltes. Hier im Forum kann man nur Argumentationshilfen liefern oder die eigene Meinung darstellen. Ein Anwalt könnte dies auch noch vor Gericht vorbringen.

Trotzdem wünsche ich viel Glück.

-- Editiert von Louis Cypher am 07.05.2007 20:42:17

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