Steuerhinterziehung durch Vermieter?

11. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.09.2012 12:24:39
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuerhinterziehung durch Vermieter?

Ein Mieter hat einen Mietvertrag mit KOMPLETTKOSTEN, also auch inkulsive dem Strom, den er über den Vermieter bezieht. Dieser hat den Vertrag mit dem E-Werk. Der Stromanteil in der Gesamtmiete ist auf 80 Euro monatlich beziffert, also viel zu hoch für eine einzelne Person.

Der Vermieter macht ja sozusagen eine Art Gewinn damit, imdem er den Strom an seinen Mieter weiterverkauft. Auf mehrere Wohnungen und mehrere Jahre kann man so ein ganz schönes Sümmchen erwirtschaften.

Es ist weder eine Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt, noch tauchen speziell diese 80 Euro in der Steuererklärung in den Mieterträgen bzw. Nebenkosten auf. Vermutlich werden sie den restlichen Nebenkosten irgendwie zugerechnet und erhöhen diese. Das bin ich aber zur Zeit noch am prüfen.

Ich habe das mit näherer Erläuterung bereits so der Steuerfahndung mitgeteilt. Meine Frage: Ist das von Vermieterseite her mehrwertsteuer- oder anderweitig steuerpflichig? Hier liegt doch sehr wahrscheinlich eine Steuerhinterziehung vor? Wie hoch ist die Chance, daß der Vermieter dafür "verknackt" wird?

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"~Justitia fortitudo mea est~"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Und wie sind Sie an die Steuererklärung Ihres Vermieters gekommen?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.09.2012 12:24:39
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe nicht geschrieben, daß es MEIN Vermieter ist.

Und an die Steuererklärung bin ich auf legalem Weg gekommen ;-)

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"~Justitia fortitudo mea est~"

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47478 Beiträge, 16805x hilfreich)

Beim Vermieter gelten alle Zahlungen, die er vom Mieter erhält als steuerpflichtige Einnahmen. Alle Ausgaben, die der Vermieter hat und dazu gehören auch die Nebenkosten und ggf. der Strom gehören dann zu den Werbungskosten, die der Vermieter von den Einnahmen abziehen kann. Umsatzsteuerpflichtig ist das Ganze nicht.

Wenn der Vermieter das so angegeben hat, dann ist das Ganze völlig ok. Das gilt auch dann, wenn er den Gewinn anders errechnet hat, aber auf das gleiche Ergebnis kommt.

quote:
Der Stromanteil in der Gesamtmiete ist auf 80 Euro monatlich beziffert, also viel zu hoch für eine einzelne Person.


Woher willst Du das denn so genau wissen. Es gibt Leute, die heizen mit Strom und dann ist der Betrag eher niedrig.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
an die Steuererklärung bin ich auf legalem Weg gekommen

Da bin ich durchaus bereit, daß in Zweifel zu ziehen.
quote:
Ich habe das mit näherer Erläuterung bereits so der Steuerfahndung mitgeteilt.

Als wenn die nichts anderes zu tun hätten.




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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Was die Umsatzsteuer angeht: Die Vermietung einer Wohnung ist nach § 4 Nr. 12a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Strom ist eine Nebenleistung der Vermeitung, die umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung Wohnungsvermietung teilt.
Also keine Umsatzsteuer.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo Helotil,

quote:
Der Stromanteil in der Gesamtmiete ist auf 80 Euro monatlich beziffert, also viel zu hoch für eine einzelne Person.
Selbst wenn er damit Gewinn macht, ist das seine Sache, er hat die Wohnung halt quasi mit einer Strom-Flatrate vermietet (es soll sogar Mietverträge komplett ohne Nebenkosten geben).

Mir ist nicht bekannt, dass das unzulässig wäre. Konkret abgerechnet werden müssen imho nur die Heizkosten (und das auch nicht immer und im vollen Umfang).
Erst wenn es darum geht, ob die Miete angemessen ist (Vergleich mit dem Mietpreisspiegel etc.), könnte an dieser - zugegeben etwas seltsamen - Nebenkostenregelung etwas kritisiert werden.

MfG Stefan

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