Hallo,
ich wurde vor einigen Wochen aufgefordert, meine Steuererklärung abzugeben. Ich war jahrelang zuvor Hausbesitzer und habe Mieteinnahmen gehabt und habe auch immer über den Steuerberater meine Einkommensteuererklärung eingereicht.
Ende 2013 habe ich das Haus verkauft, und habe neben meiner normalen Arbeit keinerlei Einkünfte nebenher. Nachdem ich die Aufforderung des FA erhalten habe, wurde mir telefonisch mitgeteilt dass ich wirklich nicht mehr zur Abgabe verpflichtet sei und ich das entsprechend ankreuzen soll auf dem Schreiben. Habe ich getan und dann im Finanzamt eingeworfen.
Heute bekomme ich wieder Post mit einer erneuten Aufforderung zur Abgabe und Androhung eines Zwangsgeldes. Also wieder angerufen und nachgefragt. Das wäre wohl ein Fehler und man werde sich darum kümmern. Jetzt habe ich meinen Steuerberater (der auch der Meinung ist ich muss keine Erklärung abgeben) aufgefordert da mal nachzuhaken. Laut des Mitarbeiters beim Finanzamt kann es an meinem Arbeitgeber liegen der irgendetwas nicht mitgeteilt hat oder an meinem Umzug, der ebenfalls direkt nach dem Hausverkauf stattgefunden hat.
Ich bin jetzt etwas verunsichert. Zweimal am Telefon eine Auskunft, jedoch die Schreiben vom FA sagen mir etwas anders. Kann mich jemand erleuchten?
Gruß
Steuerklärung abgeben
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Da es eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, bei der ein normaler AN zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann man das ohne nähere Angaben nicht beurteilen. Hier die wichtigsten Möglichkeiten:
- Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld) im Umfang von mehr als 410€ erhalten
- bei Ehegatten hat ein Ehegatte Einkünfte in Steuerklasse 5
- es gibt einen Zweitjob auf Steuerklasse 6
- es wurde ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen
- der AG hat den Großbuchstaben U in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen
- der AG hat den Großbuchstaben S in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen
- es gab eine Abfindung, die der AG nach der Fünftelregelung versteuert hat
Und warum gibst Du jetzt nicht einfach eine Steuererklärung ab?
Trifft alles nicht zu. Ich gebe die nicht ab weil ich es in der Frist definitiv nicht mehr schaffe. Mir wurde ja durch das FA und vom Steuerberater gesagt dass ich das nicht muss und deswegen wollte ich die Unterlagen in Ruhe zusammenstellen. Und jetzt die komische Post. Aber da die obigen Punkte nicht zutreffen werde ich Einspruch einlegen bzw auf den Rückruf des FA warten die das ja klären wollten. Es hätte mich halt interessiert ob durch den Hausverkauf eine Steuererklärung zwingend gemacht werden muss auch wenn das Haus bereits vor 2 Jahren veräußert wurde. Scheint doch ein Fehler des Amts zu sein.
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Hallo,
hh hat noch einen Grund vergessen:
- das Finanzamt fordert zur Abgabe auf
In dem Fall reicht es meist, wenn man formlos (aber schriftlich) zusichert, nicht erklärungspflichtig zu sein; eine kurze Begründung ("Haus wurde verkauft") kann dabei nicht schaden.
Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Mit einer Standaderklärung (nur Lohn) wäre ich vermutlich schneller fertig als du mit dem Post hier bei 123recht.Zitat:Ich gebe die nicht ab weil ich es in der Frist definitiv nicht mehr schaffe.
Du musst doch einfach nur den Hauptvordruck, die Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen. Am Einfachsten geht das imho mit ElsterFormular, da braucht man sich noch nicht mal die Formulare zu besorgen.
https://www.elster.de/elfo_down.php
Für das Jahr des Verkaufs durchaus (Nebenkostenabrechnung, Spekulationsgewinn), danach aber aus diesem Grund nicht mehr.Zitat:Es hätte mich halt interessiert ob durch den Hausverkauf eine Steuererklärung zwingend gemacht werden muss auch wenn das Haus bereits vor 2 Jahren veräußert wurde.
Stefan
Hatte sich dann erledigt. Nach einem erneuten Anruf beim FA wurde mir zugesichert und dann auch schriftlich bestätigt dass die Abgabe einer Steuererklärung für mich nicht mehr nötig ist und meine Steuernummer zur Löschung markiert wurde.
Zitat:Ich gebe die nicht ab weil ich es in der Frist definitiv nicht mehr schaffe.
Naja, eine Steuererklärung dauert keine zwei Stunden, wenn man die Belege beisammen hat.
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