Steuerklärung bei Hobby-Band

2. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Typhoon2097
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 23x hilfreich)
Steuerklärung bei Hobby-Band

Hallo,
ich spiele seit einiger Zeit in einer (Hobby) Band und logischerweise kriegen wir auch Geld für unsere Auftritte. Bisher lief das immer locker ohne Verträge und wir bekamen dann halt vom Veranstalter den Betrag in Bar oder überwiesen, jedenfalls ohne irgendwelche Steuern abzuführen.

Inzwischen wird es aber nötig, die (inzwischen auch höheren) Gagen durch Verträge festzusetzen. Manche Veranstalter wollen auch eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer von uns haben.

Ein Freund (ebenfalls in einer Band aktiv) meinte nun, dass dies vom Finanzamt geduldet werde (außer eine ausgewiesene, aber nicht abgeführte MwSt.) und dass man sich eigentlich nicht weiter drum kümmern braucht.

Meine Frage ist nun: Müssen wir für das ganze Zeug nun eine Steuererklärung schreiben?
Es stellt sicher kein Problem dar, die ganzen Ausgaben (Instrumente, Studio-Rechnungen, Spritgeld, Proberaummiete usw.) in die Steuererklärung mit aufzunehmen und dann kriegen wir auf jeden Fall die Steuern wieder raus, nur würden wir uns den Aufwand gerne sparen.

Sieht das also in der Realität wirklich so aus, dass sowas von den Steuerbehörden stillschweigend akzeptiert wird? Und was kann uns passieren, wenn wir einfach keine Steuerklärung machen? Darf man die dann nachreichen oder wird man da gleich richtig heftig wegen Steuerhinterziehung und so belangt?

Danke für eure Antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hg
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 21x hilfreich)

Vorsichtig, Typhoon,

gerade Betriebe der Gastronomie werden in jüngster Zeit von Betriebsprüfern heimgesucht. Das betrifft Sie zwar nicht direkt, aber der Prüfer wird sich Namen und Anschrift der Bands und die gezahlten Gagen für deren Auftritte notieren. Damit kommt der Stein für Sie in's rollen. Der Prüfer wird dem für Sie zuständigen Finanzamt die herausgefundenen Daten mitteilen und Ihr Finanzamt wird überprüfen, ob für Ihre Band entsprechende Steuererklärungen abgegeben worden sind. Das Risiko, dass die Finanzbehörde von den Einnahmen aus Ihrer künstlerischen Tätigkeit erfährt, ist also sehr hoch. Sie sollten, auch für die zurückliegenden Jahre, Ihren Gewinn bzw. Verlust ermitteln und die Steuererklärungen (Umsatzsteuererklärung, Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte) nachreichen.
Wenn Sie den Veranstaltern Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen, müssen Sie diese Umsatzsteuer auch abführen, auch wenn Ihre Band Jahresgagen von nicht mehr als 17.500,00 EUR hat. Liegen Sie außerhalb dieser Grenze, müssen Sie die Umsatzsteuer auch dann abführen, wenn diese nicht in Rechnungen oder Quittungen ausgewiesen wurde. Möglicherweise sind Ihre Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz (7 %) zu versteuern. Lassen Sie sich von einem Steuerberater informieren. Die Kosten können Sie absetzen.

mfG
HGS

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Typhoon2097
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 23x hilfreich)

Es handelt sich da um Beträge von ungefähr 2500 - 3000 Euro im Jahr. Nochmal konkret zu meiner Frage: wie sieht das nun aus, wenn ich das nicht mache?

Werde ich da rechtlich sofort belangt (und bestraft) oder darf ich die Steuererklärung einfach nachreichen?

23x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hg
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 21x hilfreich)

Hi, Typhoon,
2.500 -3.000 EUR insgesamt oder für jeden der Band und wieviel Musiker seid Ihr?

HGS

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Typhoon2097
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 23x hilfreich)

2500 - 3000 Euro Insgesamt - wird aber mit Sicherheit schon nächstes Jahr einiges mehr werden.

Wir sind 5 Musiker, es gibt aber keine Auszahlungen aus den Einnahmen an einzelne Bandmitglieder, da das vorhandene Geld sowieso für Bandbezogene Ausgaben wie Plakate, Flyer, Studiozeit, CD-Pressungen etc. komplett wieder draufgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hg
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 21x hilfreich)

Typhoon,

wenn bisher noch keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen worden ist, kann m.E. nichts passieren. Ihre Band fällt unter die Regelung des § 19 UStG für Kleinunternehmer, die die USt nicht abführen brauchen. In diesem Fall würde ich an Ihrer Stelle mit sämtlichen Belegen zu Ihrem Finanzamt gehen und diese dort vorlegen. Es scheint, daß die Band mehr Ausgaben als Einnahmen hat. Die Abschreibung für Ihre Instrumente und techn. Anlagen muß ja auch berücksichtigt werden. Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter, ob er die Verluste steuermindernd berücksichtigen wird oder ob er das Ganze als "Liebhaberei" beurteilt.

mfG
HGS

8x Hilfreiche Antwort

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