Steuerklärung bis wann zurück abgeben?

6. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)
Steuerklärung bis wann zurück abgeben?

Hallo libes Forum - Steuerrecht,

ich hätte gern folgende Frage beantwortet:

Wenn seit 2002 aus Zeigründen (vorher regelmäßig die Jahre ) noch keine Steuererklärung gemacht wurden ist, kann dass jetzt noch zusammen mit 2003 und 2004 erfolgen oder ist das zu spät für 2002 ?

(Bekannte hatte 2002 die ersten 3 Monate noch Arbeit und ist seither arbeitslos. Ich meinte sie soll das Geld nicht verschenken - wenn s auch nur 300€ sind! ;)

Danke für Eure Antwort darauf.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn man verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, dann kann man diese auch noch für 2002 abgeben.

Wenn man nicht dazu verpflichtet ist, dann beträgt die Abgabefrist 2 Jahre, es ginge also für 2002 nicht mehr, sondern nur noch für 2003.

Verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung ist man u.a., wenn Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG ). Darunter fällt z.B. das ALG.

Damit dürfte Deine Bekannte zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sein. Das hätte eigentlich bis spätestens 31.05.2003, mit Verlängerungsantrag bis zum 30.09.2003 erfolgen müssen.

Wenn sie jetzt noch die Steuererklärung 2002 abgibt, dann ist das eine Selbstanzeige, so dass die straffrei bleibt. Die Veranlagung zur Einkommensteuer wird dennoch durchgeführt, so dass sie zu viel bezahlte Steuern zurück erhält.

Es kann jedoch sein, dass ein Verspätungszuschlag von ein paar Euro erhoben wird.

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#2
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo hh,

vielen Dank, dass war sehr ausführlich. Sie ist verpflichtet, dies jedes Jahr zu machen. Dachte, ihrer Aussage nach, da sie als arbeitslose keine Steuern zahlt, keine machen zu müssen- das kannte ich eben auch anders:
Auch da muss sie die Angaben machen-bekommt halt nichts raus-weil sie keine Steuern gezahlt hat ;) .

Heute hatte sie Post vom Finazamt - irgendwas mit Festsetzung ab 2002. Wäre jetzt eine Abgabe der letzten 3 Jahre zu spät ??

Kann aber zu dem Schreiben im Moment nichts weiter sagen, liegt mir nicht vor.
Melde mich noch mal, wenn Fragen auftreten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Heute hatte sie Post vom Finazamt - irgendwas mit Festsetzung ab 2002.

Da müsste man schon genauer wissen, was das war.

So lange der es noch keinen rechtkräftigen Steuerbescheid für 2002 gibt, ist es noch nicht zu spät.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

Sie sagte mir heute (am Telefon) durch:
" Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 20 A0 teilweise vorläufig" steht darüber.

und in Tabelle darunter:
Festgesetz werden : 403€
ab Steuerabzug vom Lohn: 403€
verbleibende Steuer:0,00€
bereitsgetilgt: -----
es verbleiben: 0,00€

Wäre für 2002 und 2003 das gleich Schreiben.
Soll/kann sie noch schnell - sind nur 3 Monate in 2002 ca. 300€ Steur die gezahlt wuden und in 2003 wurden 0€ Steuern gezahlt da arbeitslos - noch schnell nachreichen/abgeben ?
Muss ja nur Steurkarte 2002 und 2003 und die ALG Beschide beifügen oder ?
Habe ihr zumindest geraten, dass mal schon zusammen zu suchen - kann ja nichte weiter absetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das sieht aus, wie ein Einkommensteuerbescheid.

Wenn sie keine Steuererklärung abgegeben hat, dann wird es sich um eine Schätzung handeln.

Sie kann innerhalb der Einspruchsfrist von 1 Monat Einspruch einlegen, muss jedoch dazu eine Steuererklärung abgeben.

Für 2003 ist sie nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, da sie das ganze Jahr über ALG erhalten hat. Dies sollte sie im Rahmen eines Einspruchs dem Finanzamt mitteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

>Sie kann innerhalb der Einspruchsfrist von 1 Monat Einspruch einlegen, muss jedoch dazu eine Steuererklärung abgeben.<

Gut - okay werde ich ihr heute abend mitteilen.

>Für 2003 ist sie nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, da sie das ganze Jahr über ALG erhalten hat. <

Ja????? Also dachte ich auch mal 1998 - da meinte das FA zu mir: DOCH MÜSSEN SIE!
Glaube Pkt. 20, da musste der Betrag rein, den ich damals bezogen hatte.Nur zurückerstattet bekäme ich nichts, weil ich ja keine Steurn gezajlt hatte.
Man bekommt doch auch (wie es heute ist weiß ich nicht) so ein Schreiben vom AAMt "FÜr das Finazamt" am Jahresende. Also das sollte ich-aber wie gesagt 1998 einreichen+leere Steuerkarte.

Vielen Dank hh !

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