Steuerklasse 1 + 6 Nachzahlung am Jahresende

15. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Networker_23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse 1 + 6 Nachzahlung am Jahresende

Ich bin ledig, keine Kinder. Ich habe seit diesem Monat folgende Konstallation:

Hauptjob TV-L mit ~ 5000 Euro brutto monatlich Steuerklasse 1
Nebenjob TV-ÖD mit ~800 Euro brutto monatlich Steuerklasse 6 (hin und wieder kommen Zuschläge für Nacht/Sonntag dazu)

Ist bei dieser Konstallation bei der nächsten Steuererklärung mit einer Steuernachzahlung zu rechnen oder bekomme ich sogar was wieder?

Ich zahle durch mein hohes Brutto im Hauptjob ja den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung. Werden für den Nebenjob auch noch Krankenkassenbeiträge abgezogen?

Was muss ich generell bei dieser Konstellation beachten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ist bei dieser Konstallation bei der nächsten Steuererklärung mit einer Steuernachzahlung zu rechnen


Ja, es ist mit einer erheblichen Nachzahlung zu rechnen.

Zitat:
Ich zahle durch mein hohes Brutto im Hauptjob ja den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung. Werden für den Nebenjob auch noch Krankenkassenbeiträge abgezogen?


Nein, mehr als den Höchstsatz muss insgesamt nicht gezahlt werden.

Zitat:
Was muss ich generell bei dieser Konstellation beachten?


Es sollten ca. 200€ pro Monat für die zu erwartende Steuernachzahlung zurück gelegt werden.

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#2
 Von 
Networker_23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man für die Nebentätigkeit die Pendlerpauschale geltend machen? (Einfache Fahrt zur Tätigkeitsstelle)

Was kann man alles an Pauschalen / Werbungskosten dagegen rechnen um die Steuerlast ein wenig zu ,,mildern"?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Man kann die Werbungskosten angeben, die man hatte.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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