Hallo zusammen,
ich habe ein Anliegen zu meiner Steuererklärung für nächstes Jahr.
Ich bin Angestellter und wechsel bald (Oktober) zu einem neuen Arbeitgeber. Ich bin ledig und entsprechen in Steuerklasse 1.
Nun ist es so das mein alter Arbeitgeber mir im November noch einen (kleinen!) Bonus zahlen wird und ich diesen gezwungenermaßen mit Steuerklasse 6 erhalten werde.
Nun frage ich mich ob dies auch in meiner Steuererklärung für 2020 ein Problem werden kann? Wie steht das Risiko einer Steuernachzahlung für mich?
Der Bonus wird relativ gering ausfallen, wahrscheinlich nur etwa 1.000€ brutto.
Steuerklasse 1+6
Haben Sie sich versteuert?
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Hallo,
ganz pauschal: die Steuerklasse 6 führt häufig dazu, dass dort zu wenig Steuern abgeführt werden.
Genauer kann man das ohne konkrete Zahlen nicht sagen. Aber leg' dir doch einfach etwas von dem Bonus zurück (200 oder so).
Stefan
ZitatHallo, :
ganz pauschal: die Steuerklasse 6 führt häufig dazu, dass dort zu wenig Steuern abgeführt werden.
Genauer kann man das ohne konkrete Zahlen nicht sagen. Aber leg' dir doch einfach etwas von dem Bonus zurück (200 oder so).
Stefan
Danke für die Info. Kann ich nach der Faustformel gehen „Desto geringer mein Bonus ausfällt, desto geringer ist das Risiko einer Steuernachzahlung"?
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Hallo,
besser „Desto geringer mein Bonus ausfällt, desto geringer ist die Steuernachzahlung".
Oder auch: Je höher das richtige Einkommen, desto höher die durch die Steuerklasse 6 kommende Nachzahlung. Entscheidend ist nämlich der Grenzsteuersatz - kannst' ja mal danach googlen.
Ich tippe aber eher auf eine kleine bis gar keine Nachzahlung. Der Grund ist, dass dein Arbeitgeber dieses Jahr keinen Lohnsteuerjahresausgleich* machen darf.
*vereinfacht wird damit der Lohn im Gesamtjahr geglättet, also so als wenn du jeden Monat genau gleich viel verdient hättest, incl. Weihnachts- und Urlaubsgeld - der Arbeitgeber macht diesen Ausgleich gewöhnlich im Dezember, bein dir darf er das aber nicht (beide nicht)
Stefan
Zitat:Desto geringer mein Bonus ausfällt, desto geringer ist das Risiko einer Steuernachzahlung
So kann man das nicht sagen. In Steuerklasse 6 wird bei Einmalzahlungen in dieser Höhe eine Lohnsteuer von 14% fällig. Tatsächlich muss die Abfindung aber mit dem persönlichen Spitzensteuersatz besteuert werden.
Bei einem Durchschnittseinkommen liegt der Spitzensteuersatz etwa zwischen 30 und 35%. Die Differenz muss dann im Rahmen einer Steuererklärung nachgezahlt werden. Das wären hier also ganz grob geschätzt ca. 200€.
Wenn man aber sonst im Rahmen einer Steuererklärung eine Erstattung von z.B. 300€ erhält, dann würde sich diese Erstattung auf 100€ reduzieren, so dass man nicht pauschal sagen kann, dass es auf jeden Fall zu einer Nachzahlung kommt.
Zitat:Zitat:Desto geringer mein Bonus ausfällt, desto geringer ist das Risiko einer Steuernachzahlung
So kann man das nicht sagen. In Steuerklasse 6 wird bei Einmalzahlungen in dieser Höhe eine Lohnsteuer von 14% fällig. Tatsächlich muss die Abfindung aber mit dem persönlichen Spitzensteuersatz besteuert werden.
Bei einem Durchschnittseinkommen liegt der Spitzensteuersatz etwa zwischen 30 und 35%. Die Differenz muss dann im Rahmen einer Steuererklärung nachgezahlt werden. Das wären hier also ganz grob geschätzt ca. 200€.
Wenn man aber sonst im Rahmen einer Steuererklärung eine Erstattung von z.B. 300€ erhält, dann würde sich diese Erstattung auf 100€ reduzieren, so dass man nicht pauschal sagen kann, dass es auf jeden Fall zu einer Nachzahlung kommt.
Danke für die Erklärung.
Mein Jahresbrutto liegt bei ca. 36.000€ brutto (Steuerklasse 1).
Der Bonus den ich nun im November erhalten werde wird bei ca. 1000€ brutto (Steuerklasse 6) liegen.
Dann beträgt der Grenzsteuersatz ca. 30,2%, so dass mit einer Nachzahlung von etwa 162€ zu rechnen ist.
Hallo,
aber bitte bedenken was ich in #3 geschildert habe (Lohnsteuerjahresausgleich).
Vermutlich wird es allein aus diesem Grund eine Erstattung geben.
Stefan
Zitat:Vermutlich wird es allein aus diesem Grund eine Erstattung geben.
Das hängt vom Einzelfall ab.
Wenn es z.B. im neuen Job ein höheres Gehalt gibt, dann führt das potentiell zu einer Steuererstattung, die dann zu den 162€ gegen gerechnet wird.
Hallo,
Natürlich - daher hatte ich auch "vermutlich" geschrieben.Zitat:Das hängt vom Einzelfall ab.
Es hat aber nicht nur mit der Höhe des Gehalts zu tun, sondern auch mit den Schwankungen innerhalb des Jahres. (etwa durch Urlaubsgeld) Normalerweise bekommt man das meist nicht mit, weil der Arbeitgeber eben den besagten Ausgleich macht; das ist in diesem Fall aber unzulässig.
Stefan
Wenn das reguläre Monatsgehalt nennenswert schwankt, dann kann der Lohnsteuerjahreausgleich etwas bringen. Durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld ergeben sich jedoch keine Erstattungen, da solche Einmalzahlungen direkt der speziellen Besteuerung nach § 39b Abs. 3 EStG unterliegen.
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