Hallo !
Wir haben einen 2,5jährigen Sohn. Meine Lebenspartnerin (unverheiratet) war 2 Jahre in Erziehungszeit. Seit Dezember 2003 geht sie nun wieder arbeiten. Daher ließen wir letztes Jahr im Dezember die LSK 2004 auf Steuerklasse 2 umschreiben was auch keine Probleme machte. Jetzt bekommen wir im August ein Schreiben wir sollten die Steuerkarte Rückwirkend zum 1.1.2004 auf Klasse 1 umschreiben lassen da seit dem 1.1.2004 eine neue Gesetzgebung existieren würde. Ist dies rechtens oder hat es eine Aussicht auf Erfolg hier Einspruch einzulegen ??? Schließlich würde dies einer satten Steuernachzahlung gleich kommen....
-----------------
"J.S."
Steuerklasse 2 Rückwirkend aberkannt !
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Ja...es ist leider rechtens !!!
Wenn Du das Forum Steuerrecht mal durchschaust...wirst Du diverse Einträge wegen Steuerklasse II finden !
Steuerklasse II bekommt man nur noch, wenn man „Alleinerziehend“ ist das Kind nicht älter als 18 Jahre ist, d.h. ALLEINE im Haushalt wohnt (ohne Partner).
Der Gesetzgeber hat bei Zeiten darauf hingewiesen....a b e r so richtig voll hat das wohl Niemand genommen....ich auch nicht...obwohl ich davon gelesen habe !
Da ich auch die Steuerklasse II hatte war mein Glück, dass meine Lohnsteuerkarte verlorengegangen war und bei der Duplikatserstellung würde ich auf die Neuregelung hingewiesen, weil ich mit meiner Lebenspartnerin zusammen wohne...das war im März !
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dieses gilt nicht nur für Lebenspartner sondern auch für Kinder über 18 ohne Anspruch auf Kinderfreibetrag und Kindergeld! Oder Großeltern! UrOmi usw usw usw!
MfG
Dirk Radtke
-----------------
"Ihr Sportfachwirt IHK
Dirk Radtke
Große Pfahlstr. 5
30161 Hannover
www.DerSportfachwirt.de"
So hoch ist die Steuerrückzahlung auch nicht, bzw. die Steuerersparnis bei LStKl II
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C1560937_N9684_L20_D0_I636.html
Frage: Wie hoch ist der Haushaltsfreibetrag?
Der Haushaltsfreibetrag beträgt für die Kalenderjahre 2002 und 2003 jeweils 2.340 €. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 (BGBl I 2003, S. 3076
) ist der Haushaltsfreibetrag ab 2004 aufgehoben worden. An seine Stelle tritt ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG
i.H.v. 1.308 €.
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C4199254_N9590_L20_D0_I636.html
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten