Meine Ex-Frau bekommt ab nächstes Jhr die Steuerklasse 2 nicht mehr, da Lebensgemeinschaft.
Meine Frage: eigentlich könnte ich die Klasse 2 beantragen, da ich die Vorausetzungen (so wie ich es verstehe) dafür voll erbringe. Ich habe einen Kinderfreibetrag, das gemeinsame Sorgerecht, mein Sohn hat seinen Nebenwohnsitz bei mir und er ist mind. 3 Tage die Woche bei mir. Das Meldeamt will mir aber die Klasse 2 nicht geben, weil u.a. ich das Kindergeld nicht bekomme.
Wer hat recht?
Steuerklasse 2 an Stelle meiner Ex-Frau
6. November 2004
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Frage vom 6. November 2004 | 15:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse 2 an Stelle meiner Ex-Frau
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#1
Antwort vom 6. November 2004 | 15:44
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 8. November 2004 | 09:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Du musst mit dem Kind zusammen eine Haushaltsgemeinschaft bilden. So steht es im § 24b EStG
.
Wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist ist zwar vom Gesetzestext her nicht entscheidend, aber sicher dennoch ein Indiz dafür, mit wem das Kind eine Haushaltsgemeinschaft bildet.
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