Steuerklasse 2 an Stelle meiner Ex-Frau

6. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
bamati
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse 2 an Stelle meiner Ex-Frau

Meine Ex-Frau bekommt ab nächstes Jhr die Steuerklasse 2 nicht mehr, da Lebensgemeinschaft.
Meine Frage: eigentlich könnte ich die Klasse 2 beantragen, da ich die Vorausetzungen (so wie ich es verstehe) dafür voll erbringe. Ich habe einen Kinderfreibetrag, das gemeinsame Sorgerecht, mein Sohn hat seinen Nebenwohnsitz bei mir und er ist mind. 3 Tage die Woche bei mir. Das Meldeamt will mir aber die Klasse 2 nicht geben, weil u.a. ich das Kindergeld nicht bekomme.
Wer hat recht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Du musst mit dem Kind zusammen eine Haushaltsgemeinschaft bilden. So steht es im § 24b EStG .

Wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist ist zwar vom Gesetzestext her nicht entscheidend, aber sicher dennoch ein Indiz dafür, mit wem das Kind eine Haushaltsgemeinschaft bildet.

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