Hallo,
ein Bekannter von uns hat folgendes Problem:
Er hat sich von seiner langjährigen Partnerin getrennt, mit der er 1 Kind hat. Beide nicht (!) verheiratet. Kind bleibt bei Mutter. Er zahlt zwar Unterhalt, aber nicht (!) nach Düsseldorfer Tabelle, sondern nach Vereinbarung mit der Mutter (die leider nicht ganz unschuldig an der Trennung war - lebt mit neuem Partner zusammen).
Frage ist jetzt, ob er in Steuerklasse II wechseln kann, aufgrund des Kindes? Ich meine nein, er meint ja. Aber was stimmt? Und wie müsste er dann vorgehen, falls er recht hat?
-- Editiert von User am 8. April 2023 12:48
Steuerklasse 2 aufgrund Kinder
8. April 2023
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Frage vom 8. April 2023 | 12:46
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse 2 aufgrund Kinder
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#1
Antwort vom 8. April 2023 | 13:01
Von
Status: Unbeschreiblich (46742 Beiträge, 16576x hilfreich)
ZitatFrage ist jetzt, ob er in Steuerklasse II wechseln kann, aufgrund des Kindes? :
Nein, da das Kind bei der Mutter lebt.
Der Umstand, dass er Unterhalt zahlt führt nicht zu einem Anspruch auf die Steuerklasse 2.
#2
Antwort vom 8. April 2023 | 17:08
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein, da das Kind bei der Mutter lebt. :
Der Umstand, dass er Unterhalt zahlt führt nicht zu einem Anspruch auf die Steuerklasse 2.
Das dachte ich mir, danke. Also nur Klasse 2, wenn das Kind im Haushalt des Alleinerziehenden leben würde, richtig? Dann bekommt also die Mutter, die ja schon Kindergeld und Unterhalt bekommt, auch noch Steuerklasse 2 und der Vater nichts an Erleichterung? Drum suche, wer sich bindet...
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#3
Antwort vom 8. April 2023 | 18:39
Von
Status: Unbeschreiblich (32430 Beiträge, 17084x hilfreich)
Dann bekommt also die Mutter, die ja schon Kindergeld und Unterhalt bekommt, auch noch Steuerklasse 2 Nein, auch nicht - sie ist ja nicht alleinerziehend, da sie mit dem neuen Partner zusammenlebt.
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