Steuerklasse 2 aufgrund Kinder

8. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Elkstone
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse 2 aufgrund Kinder

Hallo,

ein Bekannter von uns hat folgendes Problem:

Er hat sich von seiner langjährigen Partnerin getrennt, mit der er 1 Kind hat. Beide nicht (!) verheiratet. Kind bleibt bei Mutter. Er zahlt zwar Unterhalt, aber nicht (!) nach Düsseldorfer Tabelle, sondern nach Vereinbarung mit der Mutter (die leider nicht ganz unschuldig an der Trennung war - lebt mit neuem Partner zusammen).

Frage ist jetzt, ob er in Steuerklasse II wechseln kann, aufgrund des Kindes? Ich meine nein, er meint ja. Aber was stimmt? Und wie müsste er dann vorgehen, falls er recht hat?

-- Editiert von User am 8. April 2023 12:48

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46742 Beiträge, 16576x hilfreich)

Zitat (von Elkstone):
Frage ist jetzt, ob er in Steuerklasse II wechseln kann, aufgrund des Kindes?


Nein, da das Kind bei der Mutter lebt.

Der Umstand, dass er Unterhalt zahlt führt nicht zu einem Anspruch auf die Steuerklasse 2.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Elkstone
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, da das Kind bei der Mutter lebt.

Der Umstand, dass er Unterhalt zahlt führt nicht zu einem Anspruch auf die Steuerklasse 2.


Das dachte ich mir, danke. Also nur Klasse 2, wenn das Kind im Haushalt des Alleinerziehenden leben würde, richtig? Dann bekommt also die Mutter, die ja schon Kindergeld und Unterhalt bekommt, auch noch Steuerklasse 2 und der Vater nichts an Erleichterung? Drum suche, wer sich bindet...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32430 Beiträge, 17084x hilfreich)

Dann bekommt also die Mutter, die ja schon Kindergeld und Unterhalt bekommt, auch noch Steuerklasse 2 Nein, auch nicht - sie ist ja nicht alleinerziehend, da sie mit dem neuen Partner zusammenlebt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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