Ich habe bisher mit meinem Sohn (21 in der Ausbild.) alleine gelebt und die SK 2 bekommen. Nun werde ich am 27.08.04 heiraten und da wir in etwa gleich verdienen die SK 4 eintragen lassen. Normal wird bei der EStErkl. in dem Jahr in dem man heiratet ja rueckwirkend berechnet. Heisst das, das ich fuer das ganze Jahr 2004 in die Klasse 4 eingestuft werde ?
-- Editiert von dieter49 am 18.08.2004 13:01:50
Steuerklasse 2 und Heirat
Die Steuerklasse spielen bei der Einkommensteuererklärung keine Rolle. Sie sind nur dazu da, um den Steuerabzug während des Jahres schon möglichst nach an die über die ESt-Erklärung zu zahlenden Steuern zu bringen.
Es geht darum, ob Du den Freibetrag für Alleinerziehende bekommst. Den gibt es aber leider für Verheiratete nicht. So gesehen verlierst Du rückwirkend diesen Vorteil.
Solltest Du bereits vorher mit Deinem Mann zusammen gelebt habe, hat Dir die Steuerklasse II in 2004 ohnehin nicht zugestanden. Seit dem 01.01.2004 gibt es sie nämlich nur noch für echte Alleinerziehende die Steuerklasse II.
Da das entsprechende Gesetz erst am 29.12.2003 endgültig verabschiedet wurd, sind die Steuerkarten noch nach altem Recht gedruckt worden.
Danke fuer die Antwort.
Noch ein Hinweis : Ich bin der alleinerziehende Vater und habe tatsaechlich bis Anfang August mit meinem Sohn alleine gelebt. Somit also auch Anspruch auf den Freibetrag. Verstehe ich Dich da richtig, das man mir nun fuer das ganze Jahr 2004 den Freibetrag streicht ? Das wuerde aber ne fette Nachzahlung bedeuten.
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> Das wuerde aber ne fette Nachzahlung bedeuten
Genau dies war vom Gesetzgeber so beabsichtigt. Freuen Sie sich, dass
Sie als Alleinerziehende/r in den
Jahren zuvor deutlich übervorteilt wurden.
Dass dieser untragbare Zustand endlich
abgeschafft wurde ist mehr als
gerechtfertigt. Als einziges ist an dieser
Änderung nur der viel zu späte Zeitpunkt zu
bemängeln.
Danke für diese freundliche Antwort an einen Vater von 2 Söhnen, dem die Frau gestorben ist und der trotz Beruf seine Söhne alleine "erzogen" hat.
----Man sollte nicht alle über einen Kamm scheren-----
Warum fette Nachzahlung?
Der Vorteil der Steuerklasse II gegenüber der Steuerklasse IV ist recht gering. Der Freibetrag ist 109€ pro Monat, was einer Steuerersparnis von ca 30-40€ bei einem Durchschnittseinkommen entspricht.
Da ist der Splittingvorteil durch die Heirat ist in den meisten Fällen größer.
> Danke für diese freundliche Antwort an einen Vater von 2 Söhnen, dem die Frau gestorben ist und der trotz Beruf seine Söhne alleine "erzogen" hat.
Ein anderes Argument als ein versuchter Druck auf die Tränendrüse fällt Ihnen wohl nicht ein.
Nicht wenige Väter zahlen ein Vermögen an
Unterhalt an die Exen. Als Dank ziehen die dann mit den Kindern 600 km weg zu ihrem neuen Lover. Diese Väter zahlen dann nochmals ein Vermögen, damit sie die Kinder wenigstens einmal im Monat sehen können.
Weder vom Kindesunterhalt noch von den Umgangskosten kann auch nur 1 Cent steuerlich berücksichtigt werden.
Im Gegenteil:
Die 924€ Kindergeld-Hälfte muß der Vater sich noch als Einkommen anrechnen lassen.
Danke hh, endlich eine konkrete Aussage. Mehr wollte ich nicht.:)
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alberto : ich hatte hier lediglich eine vernünftige Frage gestellt und wollte mit Sicherheit keinen Druck auf die Tränendrüse von frauenfeindlichen oder entäuschten Ex-Ehemännern ausüben.
Zitat : Durch nichts bezeichnen die Menschen mehr ihren Charakter, als durch das, was sie lächerlich finden.
Johann Wolfgang von Goethe
Sie haben absolut nichts verstanden, auch wenn Sie versuchen Ihre Aussagen mittels Poesie seriöser zu machen.
Es geht nämlich nicht um
'frauenfeindliche oder entäuschte Ex-Ehemänner' sondern um steuerrechtlich
extrem benachteiligte Väter.
Um diese unnötige Diskussion zu beenden möchte ich abschließend sagen, das ich sehr wohl die konkreten Antworten, die sich auf meine Frage bezogen, verstanden
habe (Dank nochmal an hh). Leider konnten Sie (alberto) wohl nicht mal die Frage verstehen.
Und außerdem : Ich glaube nicht, das das Finanzamt Unterschiede macht und Väter extrem benachteiligt.
Die Mutter ist genauso "dran" wenn die Kinder beim Vater sind und sie arbeitet. Oder?
Nehmen Sie es mir nicht übel, aber bei Ihnen klingt ein wenig Frust raus.
Und damit verabschiede ich mich von diesem Thema.
> Die Mutter ist genauso "dran" wenn die Kinder beim Vater sind und sie arbeitet.
Ja selbstverständlich.
Nur trifft dies in derart wenigen Fällen zu, dass es nicht jedesmal einer Erwähnung bedarf. Offensichtlich nur bei solchen Prinzipienreitern wie Ihnen.
Nehmen Sie es mir nicht übel, aber bei Ihnen klingt arrogante Ignoranz heraus.
hallo,
nun mal sachlich bleiben. Meines Wissens kann er für das Jahr der Eheschließung die besondere Veranlagung beantragen und behält damit die Vorteile der Kl. II. Stimme jedoch zu, daß die Zusammenveranlagung günstiger sein kann. Sollte man vor Abgabe der Erklärung prüfen.
mfG
hg
Danke hg.
Nach dem ich mich nun in diesem Forum einige Stunden umgesehen habe, konnte ich einiges nützliches erfahren und meine Fragen sind beantwortet.
"nun mal sachlich bleiben......."bei dem rumstöbern bin ich natürlich auf einige Einträge von Alberto gestoßen. Leider fast immer "neben der Sache".
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