Steuerklasse 4 ehepaar

27. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Michael90123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse 4 ehepaar

Hallo zusammen,
Ich habe mich hier extra neu angemeldet weil ich eine frage habe und keine antwort finde.

Und zwar sind meine Frau und ich bei gleichen Arbeitgeber nur sie hat ein 25 Stunden Vertrag und ich einen 22,5 mit Stunden Lohn 17 Euro.

Nun bekomme ich die Möglichkeit auf 30 Stunden hoch zu stocken mit meinen Vertrag. Da wir beide in steuerklasse 4 sind ,wissen wir nicht ob wir dann automatisch in 3 und 5 landen wenn ich auf 30 Stunden hoch gehe und meine Frau ihre 25 Stunden hat.

Wie hoch darf die Differenz sein in steuerklasse 4 ? Ich lese immer nur ein bisschen aber wir hatten ja knapp 340 Euro unterschied im Monat Gehalt.

Kann uns bitte jemand helfen?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

wissen wir nicht ob wir dann automatisch in 3 und 5 landen wenn ich auf 30 Stunden hoch gehe und meine Frau ihre 25 Stunden hat. Niemand landet "automatisch" in Klasse 3 oder 5 - das muss man beantragen.
Wie hoch darf die Differenz sein in steuerklasse 4 ? So hoch, wie Sie wollen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael90123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
wissen wir nicht ob wir dann automatisch in 3 und 5 landen wenn ich auf 30 Stunden hoch gehe und meine Frau ihre 25 Stunden hat. Niemand landet "automatisch" in Klasse 3 oder 5 - das muss man beantragen.
Wie hoch darf die Differenz sein in steuerklasse 4 ? So hoch, wie Sie wollen.


Hallo nochmal ,
Ich dachte immer das einer von beiden Ehepaar in steuerklasse 3 und 5 muss ,wenn einer von beiden mehr verdient als der andere ???

Also könnten wir beide in steuerklasse 4 bleiben wenn ich mehr verdiene als meine Frau?

Liebe Grüße
Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2111 Beiträge, 733x hilfreich)

Zitat (von Michael90123):
Also könnten wir beide in steuerklasse 4 bleiben wenn ich mehr verdiene als meine Frau?

Ja!
Es könnte auch der in die Steuerklasse 3, der weniger verdient.

Bei der Wahl der Steuerklasse geht es nur darum, in welcher Höhe während des Jahres Lohnsteuer einbehalten wird. Diese wird dann im Rahmen der Steuererklärung auf die errechnete Einkommensteuer wie eine Vorauszahlung angerechnet.
Die Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Höhe der Einkommensteuer!

Bei Steuerklasse 4/4 gibt es (in der Regel) keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, bei 3/5 (in den meisten Fällen) schon.

Wenn ihr die Abzüge möglichst gerecht verteilen wollt, dann könnt ihr auch die Lohnsteuerkombination 4/4 mit Faktorverfahren wählen.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von Michael90123):
Ich dachte immer das einer von beiden Ehepaar in steuerklasse 3 und 5 muss ,wenn einer von beiden mehr verdient als der andere ???


Es ist häufig sinnvoll, wenn die Ehegatten in so einem Fall in die Steuerklassen 3/5 wechseln. Automatisch passiert da aber nichts.

So lange die Ehegatten keinen Antrag auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt stellen bleiben sie also in den Steuerklassen 4/4.

Zitat (von Michael90123):
Also könnten wir beide in steuerklasse 4 bleiben wenn ich mehr verdiene als meine Frau?


Es gibt für Euch folgene Möglichkeiten:
4/4
4-Faktor/4-Faktor
3/5
5/3

Welche dieser Möglichkeiten Ihr wählt ist alleine Euch überlassen. Ihr dürfte auch eine sehr nachteilige Kombination wählen, indem der Ehegatte der mehr verdient die Steuerklasse 5 wählt und der andere die Steuerklasse 3.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael90123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Huhu zusammen,
Meine frauvhatte diesen Abschnitt im Netz gefunden und der verwirrt uns einfach:

Die Steuerklassen 4/4

Die Einstufung in die Steuerklasse 4 bietet sich für ein Ehepaar dann an, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen. Die Regel lautet, dass die Differenz der Gehälter 10 Prozent nach Möglichkeit nicht überschreiten sollte.

Beide Partner erhalten in dieser Variante die gleichen Freibeträge, die in etwa mit dem Steuerfreibetrag der Steuerklasse 1 vergleichbar sind. Alle Vergünstigungen werden zu gleichen Teilen gesplittet. So wird die Steuerlast gleichmäßig zwischen den Partnern aufgeteilt, ohne dass es am Jahresende zu hohen Nach- oder Rückzahlungen kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Die Regel lautet, dass die Differenz der Gehälter 10 Prozent nach Möglichkeit nicht überschreiten sollte. Das ist das, was der Verfasser des Textes empfiehlt - mehr nicht. Da steht nirgends, man würde anderenfalls zwangsweise auf 3/5 umgestuft...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

... im Übrigen gibt es jede Menge Steuerklassenrechner im Netz.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.556 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen