Steuerklasse 5 - keine Rückerstattung?

20. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
carmen59
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse 5 - keine Rückerstattung?

Hallo!

Mein Mann und ich haben uns 2007 getrennt. Nun endlich hat er einen Einkommensteuerjahresausgleich über einen Verein für die Jahre 2007 und 2008 gemacht.
2007 habe ich drei Monate gearbeitet mit Steuerklasse 5, habe 403 € Lohnsteuer bezahlt. Sonst bin ich nur auf 400 € Basis beschäftigt gewesen.

Wir sind jetzt geschieden.

Nun rief er an, ich werde die Lohnsteuer nur zu einem Bruchteil zurückbekommen.

Kann das sein? Ich war der Meinung, daß man in diesem Fall die Steuer komplett
zurückerstattet bekommt!

Kann mir jemand Auskunft geben??

Vielen Dank!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
jjgoldmann
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Carmen59,

für 2007 könnten Sie eine getrennte Veranlagung (nur für Sie selber) durchführen lassen, dann würden Sie die ganze Lohnsteuer rausbekommen.
In der Regel läßt man sich auf die Zusammenveranlagung ein, wenn man selber keine steuerlichen Nachteile hat. Wenn Ihr Ex also den Vorteil der Zusammenveranlagung hat (den Sie ihm gewähren), sollte er jedenfalls die volle Lohnsteuer rausrücken. Er muss Ihnen auch einen eventuellen Steuerbescheid aushändigen und Ihnen volle Einsicht gewähren. Ein Anruf reicht da nicht.

Es wäre nicht verkehrt, mal das Finanzamt anzurufen und den Bearbeitern den Sachverhalt zu schildern. Die helfen bestimmt weiter.

Grüße
jjgoldmann

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