Ich bin berufstätig mit meinen Mann und haben beide Steuerklasse 4 meine Tochter wollte gern einen Nebenjob machen und so gehe ich mit ihr Samstags Zeitung austragen im Monat bekommen wir 155 € die über moch und Steuerklasse 6 laufen den ersten Monat hatte ich 20€ Mehrarbeit und es wurde gleich mit 19€ bei der Steuer wieder abgezogen , Kranken und Rentenv.zahle ich nix weiter nur die Steuern.
- muss ich am Ende des Jahres evtl.Steuern nachzahlen ?
-bekommt man die angezogenen Steuern bei der Rückerstattung zurück gezahlt?
- oder bekommen wir evtl. noch weniger von der Steuer zurück erstattet?
Der Vertrag läuft auf mich weil die Firma keine Verträge mit Schülern macht.
Steuerklasse 6
14. August 2020
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Frage vom 14. August 2020 | 15:41
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 12x hilfreich)
Steuerklasse 6
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#1
Antwort vom 14. August 2020 | 19:21
Von
Status: Unbeschreiblich (49462 Beiträge, 17383x hilfreich)
Zitat:muss ich am Ende des Jahres evtl.Steuern nachzahlen ?
Ja
Zitat:bekommt man die angezogenen Steuern bei der Rückerstattung zurück gezahlt?
Die abgezogenen Steuern werden auf die Nachzahlung angerecht.
Zitat:oder bekommen wir evtl. noch weniger von der Steuer zurück erstattet?
Wenn man bisher immer eine hohe Steuererstattung bekommen hat, dann kann statt einer Nachzahlung auch eine erhebliche Reduzierung der Erstattung erfolgen.
Warum macht man den Job auf Steuerklasse 6 statt als pauschal versteuerten Minijob?
Zitat:Der Vertrag läuft auf mich weil die Firma keine Verträge mit Schülern macht.
Wie das rechtlich zu werten ist, ist mir nicht ganz klar. Wie alt ist die Tochter?
#2
Antwort vom 14. August 2020 | 19:23
Von
Status: Unbeschreiblich (34057 Beiträge, 17676x hilfreich)
Wie das rechtlich zu werten ist, ist mir nicht ganz klar. Nicht als Hinterziehung jedenfalls - die Tochter würde mangels sonstigem Einkommen ja keinen Cent Steuer zahlen...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. August 2020 | 22:00
Von
Status: Unbeschreiblich (49462 Beiträge, 17383x hilfreich)
Zitat:Nicht als Hinterziehung jedenfalls - die Tochter würde mangels sonstigem Einkommen ja keinen Cent Steuer zahlen...
Schon klar, denn es werden ja erheblich mehr Steuern als erforderlich gezahlt.
Es könnte jedoch ein Verstoß gegen das JArbSchG vorliegen. Bei 155€ pro Monat und nur Arbeit am Samstag halte ich so einen Verstoß für sehr wahrscheinlich. So ein Verstoß kann mit einem Bußgeld bis zu 15.000€ bestraft werden.
#4
Antwort vom 14. August 2020 | 22:14
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 12x hilfreich)
ZitatWie das rechtlich zu werten ist, ist mir nicht ganz klar. Nicht als Hinterziehung jedenfalls - die Tochter würde mangels sonstigem Einkommen ja keinen Cent Steuer zahlen... :
Keine Ahnung, man sagte mir nur das mit Schülern keine Verträge gemacht werden, darum nahm ich es auf mich und trage die Werbung mit ihr gemeinsam aus
#5
Antwort vom 14. August 2020 | 22:57
Von
Status: Unbeschreiblich (49462 Beiträge, 17383x hilfreich)
Zitat:Keine Ahnung, man sagte mir nur das mit Schülern keine Verträge gemacht werden,
Das hat wahrscheinlich den einfachen Grund, dass das verboten ist und sich die Firma nicht strafbar machen möchte.
Zitat:und trage die Werbung mit ihr gemeinsam aus
Dann könnte es eine Grauzone sein.
Du solltest aber unbedingt darauf drängen, dass der Arbeitsvertrag in einen pauschal versteuerten Minijob gewandelt wird. Andernfalls kommt im Rahmen der Steuererklärung eine böse Überraschung.
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