Steuerklasse 6 bei zwei Studentenjobs

28. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
JonathanZane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse 6 bei zwei Studentenjobs

Hallo,
ich bin Student und habe einen 450 € Job in dem ich 10 h pro Woche arbeite und den ich zum 30.06. beende. Am 01.06. möchte ich in einem anderen Unternehmen als Werkstudent mit 20 h pro Woche anfangen.
Dh. ich möchte einen Monat lang parallel in zwei Tätigkeiten ausführen.
Ich plane im Juni in beiden Jobs jeweils nur 10 h pro Woche zu leisten (erster Job 450€+zweiter 400€=850€ brutto) um die 20 h regel nicht zu überschreiten.

Meine Fragen sind:
-Wird das Gesamteinkommen beider Jobs mit der Steuerklasse 6 besteuert (die 850€ )
-Wird der Erste Job mit Steuerklasse 1 (450€ ) und der Zweite mit 6 (400€ ) besteuert?
-Ist man überhaupt in der Steuerklasse 6 mit zwei Jobs bis 450€ bzw. ist der zweite Job überhaupt der Steuerklasse 6 zuzuordnen?
Welche Möglichkeiten gibt es um unnötige Steuern zu vermeiden.

Vielen Dank im Voraus.



-- Editiert von JonathanZane am 28.05.2019 15:17

-- Editiert von Moderator am 28.05.2019 16:26

-- Thema wurde verschoben am 28.05.2019 16:26

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Tja, da müßten Sie mal verraten, ob der 450-Euro-Job ein "echter" (d. h. pauschalversteuerter) Minijob ist oder nicht. Das erkennt man z. B. daran, dass man KEINE Lohnsteuerbescheinigung erhält.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
JonathanZane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Tja, da müßten Sie mal verraten, ob der 450-Euro-Job ein "echter" (d. h. pauschalversteuerter) Minijob ist oder nicht. Das erkennt man z. B. daran, dass man KEINE Lohnsteuerbescheinigung erhält.


Es handelt sich um einen Echten 450€ Job.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Dann ist alles bestens - der Minijob wird nicht besteuert, Job Nr. 2 wird in Klasse 1 besteuert, d. h., er ist nur theoretisch steuerpflichtig, praktisch fallen aber keine Steuern an. Freilich werden Sie künftig aus der Familienversicherung fallen, d. h., Sie müssen sich selbst krankenversichern - hat nichts mit Steuern zu tun, dürfte Sie aber auch interessieren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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