Hallo,
ich bin Student und habe einen 450 € Job in dem ich 10 h pro Woche arbeite und den ich zum 30.06. beende. Am 01.06. möchte ich in einem anderen Unternehmen als Werkstudent mit 20 h pro Woche anfangen.
Dh. ich möchte einen Monat lang parallel in zwei Tätigkeiten ausführen.
Ich plane im Juni in beiden Jobs jeweils nur 10 h pro Woche zu leisten (erster Job 450€+zweiter 400€=850€ brutto) um die 20 h regel nicht zu überschreiten.
Meine Fragen sind:
-Wird das Gesamteinkommen beider Jobs mit der Steuerklasse 6 besteuert (die 850€ )
-Wird der Erste Job mit Steuerklasse 1 (450€ ) und der Zweite mit 6 (400€ ) besteuert?
-Ist man überhaupt in der Steuerklasse 6 mit zwei Jobs bis 450€ bzw. ist der zweite Job überhaupt der Steuerklasse 6 zuzuordnen?
Welche Möglichkeiten gibt es um unnötige Steuern zu vermeiden.
Vielen Dank im Voraus.
-- Editiert von JonathanZane am 28.05.2019 15:17
-- Editiert von Moderator am 28.05.2019 16:26
-- Thema wurde verschoben am 28.05.2019 16:26
Steuerklasse 6 bei zwei Studentenjobs
28. Mai 2019
Thema abonnieren
Frage vom 28. Mai 2019 | 15:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse 6 bei zwei Studentenjobs
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#1
Antwort vom 28. Mai 2019 | 16:26
Von
Status: Unbeschreiblich (32869 Beiträge, 17264x hilfreich)
Tja, da müßten Sie mal verraten, ob der 450-Euro-Job ein "echter" (d. h. pauschalversteuerter) Minijob ist oder nicht. Das erkennt man z. B. daran, dass man KEINE Lohnsteuerbescheinigung erhält.
#2
Antwort vom 28. Mai 2019 | 21:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatTja, da müßten Sie mal verraten, ob der 450-Euro-Job ein "echter" (d. h. pauschalversteuerter) Minijob ist oder nicht. Das erkennt man z. B. daran, dass man KEINE Lohnsteuerbescheinigung erhält. :
Es handelt sich um einen Echten 450€ Job.
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#3
Antwort vom 29. Mai 2019 | 14:05
Von
Status: Unbeschreiblich (32869 Beiträge, 17264x hilfreich)
Dann ist alles bestens - der Minijob wird nicht besteuert, Job Nr. 2 wird in Klasse 1 besteuert, d. h., er ist nur theoretisch steuerpflichtig, praktisch fallen aber keine Steuern an. Freilich werden Sie künftig aus der Familienversicherung fallen, d. h., Sie müssen sich selbst krankenversichern - hat nichts mit Steuern zu tun, dürfte Sie aber auch interessieren.
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