Hallo,
wer kann mich mal aufklären. Mein Ex ist in Pension (Beamter) und hat die Steuerklasse 6 auf seinem Pensionsbescheid. Er hat einen Wohnsitz in Deutschland und wohnt und arbeitet jedoch in den USA. Der Kindesunterhalt wird jedoch von der Pension berechnet. Wenn die Steuerklasse 6 die höchste ist, dann ist der Nettobetrag auf dem Bescheid ja eigentlich nicht richtig?? Bekommt er im Einkommenssteuerbescheid, die zuviel gezahlten Steuern wieder? Oder wie sieht das aus? Hat hier jemand schon Erfahrungen gesammelt?
Grüße,
Engel22
Steuerklasse 6 und Kindesunterhalt
21. Juli 2009
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Frage vom 21. Juli 2009 | 11:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse 6 und Kindesunterhalt
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#1
Antwort vom 21. Juli 2009 | 12:50
Von
Status: Unbeschreiblich (49462 Beiträge, 17383x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Der Kindesunterhalt wird jedoch von der Pension berechnet. <hr size=1 noshade>
Richtig wäre wohl auch die Einbeziehung der Einkünfte, die in den USA erzielt werden.
quote:<hr size=1 noshade>Wenn die Steuerklasse 6 die höchste ist, dann ist der Nettobetrag auf dem Bescheid ja eigentlich nicht richtig?? <hr size=1 noshade>
Wieso ist der Nettobetrag eigentlich nicht richtig?
quote:<hr size=1 noshade>Bekommt er im Einkommenssteuerbescheid, die zuviel gezahlten Steuern wieder? <hr size=1 noshade>
Ja, das ist wahrscheinlich, aber nicht zwingend so. Je nach Höhe seiner Einkünften in den USA kann sich auch eine Nachzahlung ergeben.
Dein Ex ist wahrscheinlich in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das wäre jedenfalls der Fall, wenn er sich überwiegend in den USA aufhält. Wer beschränkt steuerpflichtig ist, der erhält keine Steuerkarte. Stattdessen muss er sich beim Betriebsstättenfinanzamt eine Bescheinigung ausstellen lassen, die der Steuerkarte entspricht (§ 39d EStG ). Er wird dann in die Steuerklasse 1 eingestuft.
Wenn er das versäumt hat, dann ist die Einstufung für die Pensionsabrechnung in die Steuerklasse 6 durch den AG korrekt. Für die Berechnung des Unterhaltes wird er jedoch fiktiv in die Steuerklasse 1 eingestuft.
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