Steuerklasse? Elterngeld und Arbeitslosigkeit nächstes Jahr

15. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
brokenlink
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Steuerklasse? Elterngeld und Arbeitslosigkeit nächstes Jahr

Hallo zusammen,

ich habe ein riesen Problem und brauche ein Rat. Dafür muss ich einwenig ausholen.

Ich und meine Frau (verheiratet) waren begin des Jahres 2015 beide Steuerklasse 4.

Am 01.9 haben wir erfahren das meine Frau in Kind bekommt. Damit wir mehr Elterngeld bekommen, haben wir die am 05.09 Steuerklasse geändert. Ich 5 und mein Frau 3. Also ist die neue Steuerklasse erst 01.10 gültig.

Am 2013 gibt ja dieses neue Gesetz für Elterngeld
Das Kind soll vorrausichtlich am 06.05 kommen. Der Mutterschutz beginnt am 23.03.2016.
Meine Frau arbeitet also nur komplette 5 Monat. Oktober, November, Dezember, Januar, Februar. Also bedeutet nach diesem neue Gesetzt, dass das Elterngeld für meine Frau mit Lohnsteuerklasse 4 und nicht 3 berechnet wird. Also war der wechseln ums sonst.

Nur jetzt werde ich vorrausichtlich ab den 01.01.2016 arbeitslos!!! Und habe diese schon Jahr gewechselt und würde dann mir Lohnsteuerklasse 5 in dem Jahr starten und würde deutlich weniger Arbeitslosengeld bekommen.

Zu Meiner Frage:
Kann ich in Dezember die Lohnsteuerklasse wechseln, so dass ich zum 01.01.2016 die Steuerklasse 3 habe? Meine Frau würde dann 5 bekomme. Der Wechseln ist doch dann für nächstes Jahr und nicht diesen? Würde dann Arbeitslosengeld mit Steuerklasse 3 berechnet?

Mit welcher Steuerklasse würde dann das Elterngeld berechnet? Mit 4 oder 5?

Wäre für eine Antwort sehr sehr dankbar.

Gruß Jan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Mit welcher Steuerklasse würde dann das Elterngeld berechnet? Mit 4 oder 5? Schwer zu sagen, denn es kommt darauf an, welche Steuerklasse in den 12 Monaten vor der Geburt überwiegt. Bei termingerechter Geburt wäre das die vom 07.05.2015 bis 30.09.2015 bestehende Klasse 4. Bei verspäteter Geburt kann es die 5 werden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Bei verspäteter Geburt kann es die 5 werden.


Nein, da die Mutterschutzfrist auf jeden Fall am 23.03. beginnt, ist das nicht davon abhängig, ob das Kind ein paar Tage früher oder später geboren wird. Es gilt in jedem Fall die Steuerklasse 4.

Zitat:
Kann ich in Dezember die Lohnsteuerklasse wechseln, so dass ich zum 01.01.2016 die Steuerklasse 3 habe?


Ja, zum 01.01.2016 kann wieder ein Wechsel der Steuerklassen erfolgen.

Das Elterngeld wird dann zwar nach Steuerlasse 4 berechnet, das Mutterschaftsgeld für die Zeit 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt richtet sich aber nach den Verhältnissen in den letzten 3 Monaten davon, würde also nach Steuerklasse 5 berechnet werden.

-- Editiert von hh am 16.11.2015 23:26

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zitat:
Nein, da die Mutterschutzfrist auf jeden Fall am 23.03. beginnt, ist das nicht davon abhängig, ob das Kind ein paar Tage früher oder später geboren wird. Es gilt in jedem Fall die Steuerklasse 4.


Relevant sind doch aber die 12 Monate vor der Geburt und nicht vor Beginn der Mutterschutzfrist?!

-- Editiert von Jotrocken am 18.11.2015 13:13

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
brokenlink
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Jotrocken):
Zitat:Nein, da die Mutterschutzfrist auf jeden Fall am 23.03. beginnt, ist das nicht davon abhängig, ob das Kind ein paar Tage früher oder später geboren wird. Es gilt in jedem Fall die Steuerklasse 4.
Relevant sind doch aber die 12 Monate vor der Geburt und nicht vor Beginn der Mutterschutzfrist?!
-- Editiert von Jotrocken am 18.11.2015 13:13


Nein das war mein Früher so. Seit 2013 wird das durschnitt Bruttolohn genommen und die Steuerklasse, ähnlich wie bei Arbeitlosengeld.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
brokenlink
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:Bei verspäteter Geburt kann es die 5 werden.
Nein, da die Mutterschutzfrist auf jeden Fall am 23.03. beginnt, ist das nicht davon abhängig, ob das Kind ein paar Tage früher oder später geboren wird. Es gilt in jedem Fall die Steuerklasse 4.
Zitat:Kann ich in Dezember die Lohnsteuerklasse wechseln, so dass ich zum 01.01.2016 die Steuerklasse 3 habe?
Ja, zum 01.01.2016 kann wieder ein Wechsel der Steuerklassen erfolgen.
Das Elterngeld wird dann zwar nach Steuerlasse 4 berechnet, das Mutterschaftsgeld für die Zeit 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt richtet sich aber nach den Verhältnissen in den letzten 3 Monaten davon, würde also nach Steuerklasse 5 berechnet werden.
-- Editiert von hh am 16.11.2015 23:26


Danke für ihre Antwort.
Ich hatte bei Finanzamt angerufen und ich kann Dezember wechseln oder dass ab Januar Steuerklasse 3 habe. Aber das bringt mir nichts, weil Arbeitsamt trotzdem mit Steuerklasse 5 rechnen würden. Pech gehabt.

Das mit Mutterschaftsgeld hatte ich noch gar nicht erkundigt. Danke für den Tipp.

Edit: Gerade nachgerechnet, also macht es doch noch sinn dass meine Frau in Steuerklasse 3 bleibt.

Ich glaube ich muss mich doch beraten lassen.

Gibt es noch irgendwelche Sachen die man beachten muss?

-- Editiert von brokenlink am 18.11.2015 15:04

2x Hilfreiche Antwort

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